Eine Haftpflichtversicherung hat die Pflicht, die Kosten für das Gutachten zu tragen, wenn der Versicherte den Unfall verursacht hat. Doch wie gehen Sie dabei vor? Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie in dieser Situation haben.
Eine Haftpflichtversicherung hat die Pflicht, die Kosten für das Gutachten zu tragen, wenn der Versicherte den Unfall verursacht hat. Doch wie gehen Sie dabei vor? Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie in dieser Situation haben.
Experten der ERGO Group informieren
Julian D. aus Reutlingen:
Ich wohne in einem FSME-Risikogebiet und habe gelesen, dass ich mich gegen die Folgen eines Zeckenstichs versichern...
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