33. Jahreskongress des Berufsverbandes für Arthroskopie
Gegenüber anderen Bereichen in der Medizin haben die Orthopäden spät angefangen, Netzwerkgruppen und große Gemeinschaftspraxen zu bilden oder sich...
Für Ärzte legt § 21 MBO-Ä eine standesrechtliche Verpflichtung fest, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Diese Regelung haben im...
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. Januar 2021, Az. L 1 KA 4/20 B ER
Bestandsgeschützte MVZ können aufgrund ihrer Zulassung auch alle Handlungsmöglichkeiten eines MVZ...
Sachverhalt: Begehrt wird die Anstellung von zwei Ärzten bei einer MVZ-GbR, die gleichzeitig Anteile an der GbR in beherrschendem Umfang halten.
Die Gesellschafter...