Start Politik und Recht Corona-Schutzmasken – Händler bleiben auf Rechnungen sitzen

Corona-Schutzmasken – Händler bleiben auf Rechnungen sitzen

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Corona-Schutzmasken – Händler bleiben auf Rechnungen sitzen

Menschen mit Schutzmasken sind in Corona-Zeiten zu einem gewohnten Bild geworden. Offene Rechnungen und die Qualität bei bestimmten Schutzmasken sorgen aber inzwischen für Ärger.

Atemschutzmasken sind Teil der Maßnahmen, die vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen sollen. Die klassischen Mund-Nasen-Schutz-Masken sind inzwischen beim Einkaufen oder beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht und dienen in erster Linie dem Schutz der Mitmenschen. Aufwendiger und auch zum eigenen Schutz sind die sog. Partikel-filternden Halbmasken (FFP), die in drei Schutzstufen erhältlich sind. Um Engpässe bei den sog. FFP2-Masken zu vermeiden, hatte die Bundesregierung zu Beginn der Corona-Krise in einem Bieterverfahren die Bestellung von rund einer Milliarde FFP2-Masken eingeplant. Das Auftragsvolumen entspricht einem Wert von ca. 4,5 Milliarden Euro.

Wie sich zeigte, wurden Schutzmasken in dieser Größenordnung nicht benötigt. Wie die „Bild“ berichtet, erwarte der Bund nach Angaben eines Ministeriumssprechers nur 198 Millionen FFP2-Masken. Dafür ständen 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Beim Zahlen der Rechnungen soll es nun aber zu Verzögerungen kommen, wie „Bild“ weiter berichtet. Gründe für das Ausbleiben der Zahlungen sollen beispielswese fehlende Lieferscheine oder TÜV-Protokolle sein. Ein Teil der Masken sei auch mangelhaft.

Bleiben die Händler nun auf ihren Rechnungen sitzen? Wird die Ware ordnungsgemäß geliefert und ist mangelfrei, muss sie auch bezahlt werden, beruhigt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Bleibt die Zahlung aus, kann Klage erhoben werden. Da es sich oft um beträchtliche Summen handelt und die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen davon abhängen kann, sollte umgehend gehandelt werden.

Vor einem anderen Problem stehen Zwischenhändler, die Schutzmasken aus China bestellt haben und nun feststellen müssen, dass die Ware mangelhaft ist. Sie werden von ihren Kunden auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Auch in diesen Fällen müssen die Verträge genau geprüft werden. Es muss festgestellt werden, was vertraglich vereinbart wurde und inwieweit die Verträge nicht eingehalten wurden. Ist die Ware mangelhaft, können Schadensersatzansprüche auch gegen den Lieferanten aus China bestehen.

Im Handelsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

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