Start Politik und Recht Wechselgeld beim Lieferdienst – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wechselgeld beim Lieferdienst – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Leonie W. aus Sindelfingen:
Wenn ich mir etwas zu Essen bestelle, bezahle ich gerne in bar. Aber was passiert, wenn der Lieferant nicht genügend Wechselgeld dabei hat? Darf er das Essen dann wieder mitnehmen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Zahlreiche Lieferdienste liefern leckeres Essen direkt vor die Haustür. Auch wenn Pizza, Sushi oder Burger häufig bereits online gezahlt werden können, nutzen immer noch viele Kunden gerne Bargeld. Sie müssen dann dafür sorgen, dass sie ihr bestelltes Essen bezahlen können. Für den Fall, dass der Lieferant nicht genügend Wechselgeld dabei hat, gibt es keine gesetzliche Regelung. Im schlimmsten Fall kann der Fahrer das Essen also tatsächlich wieder mitnehmen. Zwar sollten Lieferdienste sich um genügend Wechselgeld kümmern, dennoch kann es vorkommen, dass der vorherige Kunde mit einem großen Schein gezahlt hat und daher das Geld in der Kasse gerade etwas knapp ist. Manche Lieferdienste weisen auch online darauf hin, dass ihre Fahrer maximal 50 Euro Wechselgeld dabeihaben – aus Sicherheitsgründen. So gab es vor einigen Jahren eine Serie von Überfällen auf Pizzaboten wegen des Wechselgeldes. Wer weiß, dass er kein Kleingeld zu Hause hat, kann entweder doch mit Kreditkarte oder Paypal bezahlen oder bereits bei der Bestellung darauf hinweisen. So hat der Lieferant die Möglichkeit, sich vorab mit ausreichend Wechselgeld auszustatten. Sollte trotzdem der Fall eintreffen, dass nicht genügend Wechselgeld vorhanden ist, können Kunden sich den Betrag schriftlich quittieren lassen und mit dem Fahrer vereinbaren, dass er das fehlende Geld später vorbeibringt – hier müssen sich dann beide Seiten einigen.
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