StartWirtschaft und FinanzenDK und KfW kündigen Hilfe für Unternehmen an

DK und KfW kündigen Hilfe für Unternehmen an

DK und KfW kündigen in einer gemeinsamen Presseerklärung Hilfe für Unternehmen an

Deutschland steht vor einer großen Herausforderung durch das Corona-Virus. Es löst nicht nur eine medizinische Krise aus, das Virus sorgt für große Unsicherheit in der Realwirtschaft und Verwerfungen an den Kapitalmärkten. Jetzt sind schnelle und zielgerichtete Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft notwendig. Die Bundesregierung bringt diese auf den Weg.

Diese gemeinschaftliche Aufgabe ist nur lösbar, wenn die deutsche Kreditwirtschaft und die KfW an einem Strang ziehen. Daher werden die Kräfte der KfW und ihrer Finanzierungspartner gebündelt. Die Förderkredite, welche die KfW im Auftrag der Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung stellt, werden von den Kreditinstituten an ihre Kunden weitergeleitet.

Die KfW übernimmt Verantwortung und tut alles, um Unternehmen in Deutschland zu helfen. Diese müssen schnell mit Liquidität versorgt werden. In solchen Ausnahmesituationen wie derzeit ist es besonders wichtig zusammenzuhalten. Deshalb sorgt die KfW gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft für eine effektive und unkomplizierte Umsetzung der Hilfskredite.

Den deutschen Banken und Sparkassen ist ihre Verantwortung bewusst. Sie spielen gemeinsam mit der KfW eine zentrale Rolle bei der Krisenbewältigung. Die Kreditinstitute sind als verlässlicher Partner der Unternehmen verfügbar, und unterstützen sie in der Krise.

Die erste Phase des Hilfspakets startet sofort. Es sind hierfür schnellstmöglich klare und umsetzbare Prozesse für die Kreditinstitute notwendig. Die KfW hat bereits ihre vorhandenen Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet. Sie erleichtert damit den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten, zum Beispiel den KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, den ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen und den KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen. Diese Kredite aus der ersten Phase können über die Hausbanken der Unternehmen beantragt werden. Dabei gelten die gleichen Regeln bei Freiberuflern und Selbständigen wie bei Unternehmen.

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