Start Auto und Verkehr Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Verkehrsrecht

Der ERGO Rechtsschutz Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Verkehrsrecht

0

Gilt Flucht vor der Polizei als „verbotenes Autorennen“?

Wer bei einer Verkehrskontrolle Gas gibt und versucht, vor der Polizei zu fliehen, kann sich nach der Vorschrift über „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ strafbar machen. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Die Polizei hatte um vier Uhr früh versucht, einen Autofahrer für eine Verkehrskontrolle anzuhalten. Dieser hatte jedoch sein Fahrzeug nicht gestoppt, sondern beschleunigt. Er überfuhr eine rote Ampel, fuhr mit 145 km/h durch eine Ortschaft, wurde dort von einer stationären Anlage geblitzt und fuhr dann auf einer Bundesstraße mit bis zu 180 km/h statt der erlaubten 70 km/h. Dabei schnitt er auch die Kurven. Die Polizei gab schließlich aus Sicherheitsgründen die Verfolgung mit Blaulicht und Sirene auf – und sammelte den Fahrer später zu Hause in Ruhe ein. Das Amtsgericht Münsingen verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro wegen „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“. Er verlor seine Fahrerlaubnis und bekam eine Sperrfrist für die Neuerteilung. Gegen diese Entscheidung legte er Rechtsmittel ein, da er der Meinung war, nicht an einem illegalen Autorennen teilgenommen zu haben.

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. „Der neue Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens enthält nämlich eine Variante, nach der sich auch ein einzelner Fahrer strafbar machen kann. Und zwar wenn er grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, erklärt Michaela Rassat. Dem Gericht zufolge kommt es nicht darauf an, warum er rast, also um beispielsweise ein illegales Rennen mit anderen Teilnehmern zu gewinnen oder um vor der Polizei zu flüchten. Zudem sei mit „höchstmöglicher Geschwindigkeit“ nicht die technisch höchstmögliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs gemeint, sondern das, was in Anbetracht der Straßenverhältnisse und des Könnens des Fahrers im Einzelfall möglich sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass eine Verfolgungsjagd mit der Polizei die gleichen Unfallrisiken für andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringt wie ein illegales Autorennen in der Stadt.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Wer vor der Polizei flüchtet, verschlimmert in aller Regel seine Situation. Der neue Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens kann bei rücksichtslosem Schnellfahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit durchaus auch Anwendung finden, ohne dass tatsächlich ein Rennen stattgefunden hat. Hier droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern im schlimmsten Fall ein Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren. „Auto-, aber auch Motorradfahrer sollten daher in jedem Fall die Haltezeichen von Polizisten beachten – und natürlich auch die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit“, so die ERGO Rechtsexpertin.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 4. Juli 2019, Az. 4 Rv 28 Ss 103/19

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.