Start Transport und Logistik Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023

Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023

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C-P-S Group setzt maßgeschneidertes Beratungsangebot für Unternehmen auf

Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023
C-P-S Group setzt maßgeschneidertes Beratungsangebot für Unternehmen auf

Die C-P-S Group entwickelt für Unternehmen ein Beratungs- und Dienstleistungsangebot, um die neuen Pflichten aus dem Lieferkettengesetz erfüllen zu können. Das Lieferkettengesetz soll ab dem 1. Januar 2023 als rechtlicher Rahmen den Schutz von Umwelt-, Menschen- und Kinderrechten entlang globaler Lieferketten gewährleisten. Es wird die Verantwortung in den Unternehmen verankern – diese werden darüber zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet.

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Betroffen sind zunächst Unternehmen aller Branchen ab 3000 Mitarbeitern, im Januar 2024 müssen Unternehmen mit bis zu 3000 Mitarbeitern das Gesetz umsetzen; danach auch Betriebe mit 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro. Unternehmen werden damit für die Lieferkette des eigenen Geschäftsbereichs und ihre direkten Zulieferer verantwortlich sein. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich nur dann auf die gesamte Lieferkette, wenn Kenntnisse über konkrete Verstöße erlangt werden – etwa das Vorenthalten von Lohn, Diskriminierung oder Umweltverschmutzung.

Gesetzliche Sorgfaltspflichten leichter erfüllen

Auf Unternehmen kommen mit dem Gesetz neue Sorgfaltspflichten zu: Sie müssen einen Umweltschutz- bzw. Menschenrechtsbeauftragten installieren und damit Verantwortlichkeiten zuweisen sowie eine Grundsatzerklärung abgeben. Darüber hinaus benötigen sie ein Risikomanagementsystem und damit einhergehend Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentation bzw. Berichterstattung. Dem zugrunde liegt eine Risikoanalyse. Alle Bereiche werden mindestens jährlich evaluiert und aktualisiert. Strafen bei Verstößen in Höhe von bis zu acht Millionen Euro bzw. zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren sind vorgesehen.

Die C-P-S Group wird Unternehmen dabei unterstützen, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Sie werden dabei aus einem modularen Baukastensystem die Beratungs- und Dienstleistungsangebote auswählen können, die ihren Bedarf am besten erfüllen. Die C-P-S Group wird unter anderem Schulungen für Menschenrechtsbeauftragte anbieten, um Kompetenzen innerhalb des Unternehmens aufzubauen. Workshops für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer können über die neuen Pflichten aufklären. Darüber hinaus ist eine Unterstützung bei der Risikoanalyse möglich. Weitere Optionen bestehen in der Bestandsaufnahme der Lieferkette oder in der Unterstützung bei der Auswahl neuer Lieferanten.

Weitere Informationen: https://c-p-s.de/

Pressekontakt:
Ann Pohns
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Die C-P-S Group ist ein unabhängiges, inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern. Seit 1982 ist die C-P-S Group Partner bei der konzeptionellen Planung und Realisierung von Produktionsanlagen und logistischen Abläufen in Fabriken. Durch eine klare Konzentration auf diese technische Beratung und Dienstleistung hat die C-P-S Group Kompetenzen und Methoden-Know-how aufgebaut, welches ihre Kunden, auch vor dem Hintergrund des vermehrten Outsourcings von Projekten, sehr zu schätzen wissen. Die Kunden der C-P-S Group kommen vermehrt aus der Automobilindustrie und dem Anlagenbau, aber auch Architekturbüros und dem mittelständischen Maschinenbau.

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