StartWirtschaft und Finanzen3000 EUR Inflationsbonus dürfen nicht zu unlauterem Wettbewerb führen

3000 EUR Inflationsbonus dürfen nicht zu unlauterem Wettbewerb führen

Gut gemeint ist leider zu wenig. Der Inflationsbonus weckt falsche Hoffnungen, greift unverhältnismäßig in die Tarifautonomie ein und verfälscht unfair den Wettbewerb um rare Fachkräfte.

Berlin – Die Bundesregierung hat sich im dritten Maßnahmenpaket für einen steuerfreien „Inflationsbonus“ von 3000 EUR ausgesprochen. Diesen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und abgabenfrei auszahlen. Dies kann in der aktuellen Inflationsspirale ein probates Mittel sein, so scheint es. In der Praxis sieht das allerdings anders aus. 35 Millionen Arbeitnehmer rechnen mit dieser Sonderzahlung. Selbst die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass nur etwa 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon in Genuss kommen werden. 30 Millionen werden somit leer ausgehen und zu Recht enttäuscht sein.
Andreas Keck, Generalsekretär des Bund der Selbständigen Deutschland, kritisiert den erneuten Eingriff in die Tarifautonomie. „Schon der Mindestlohn von 12 EUR war aus unserer Sicht ein unnötiger Eingriff in den Arbeitsmarkt. Jetzt ruft die Bundesregierung zu Lasten der Arbeitgeber zu einer zusätzlichen, wenn auch einmaligen Lohn- bzw. Gehaltszahlung von 3000 EUR auf. Das zwar nicht gleich per Gesetz, dennoch erwarten jetzt alle Arbeitnehmer von ihren Chefs diese Zahlung zusätzlich zu einer deutlichen Gehaltserhöhung. Wer da nicht mitgehen kann, läuft Gefahr, dass die Mitarbeiter mit Bonusschecks abgeworben werden. Ich bin mal gespannt, wie die öffentliche Hand mit den Forderungen ihrer Arbeitnehmer umgehen wird.“
Doppelt ungerecht empfindet der BDS Deutschland darüber hinaus, dass Selbständige wieder einmal leer ausgehen, weil sie sich ja selbst keinen steuerfreien „Bonus“ ausschütten können. „Hier wäre ein einmaliger Steuerfreibetrag eine angemessene Lösung“, meint Keck abschließend.

Bund der Selbständigen | Wir Unternehmen.

Der BDS Deutschland ist der Dachverband von eigenverantwortlichen und werteorientiert arbeitenden Unternehmerinnen und Unternehmern, die in einzelnen Mitgliedsverbänden organisiert sind. Wir sind konstruktive, engagierte und aktive Akteure in einer lebendigen und vielfältigen Zivilgesellschaft im Rahmen unseres demokratischen Rechtsstaates.

Viele tausend kleine und mittelständische Unternehmen sind in regionalen und überregionalen Unternehmensverbänden organisiert. Zentrale Aufgabe des BDS Deutschland ist die bundes- und europapolitische Vertretung der Interessen aller hier organisierten Unternehmen wie: Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. Landesverband Hamburg | Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern | Bund der Selbständigen Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. | Bund der Selbständigen /Deutscher Gewerbeverband e.V. Landesverband Sachsen | Bund der Selbständigen Landesverband Schleswig-Holstein e.V. | mib – Mittelstand in Bayern Vereinigung der Selbständigen und mittelständischen Unternehmer e.V. | Bund der Selbständigen und Freiberufler Landesverband Berlin / Brandenburg e.V. | Bund der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. | Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Thüringen e.V. | German Mittelstand e.V. | In enger Kooperation mit Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e. V. und Bund des Selbständigen Baden-Württemberg e.V.

Firmenkontakt
Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
Andreas Keck
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
+49 151 24010010
ak@bund-der-selbstaendigen.de
https://bund-der-selbstaendigen.de

Pressekontakt
Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
Alexander Gehres
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
+49 30 72625670
alexander.gehres@bund-der-selbstaendigen.de
https://bund-der-selbstaendigen.de

Bildquelle: @pixabay