Start Wirtschaft und Finanzen Längere Frist beim Investitionsabzugsbetrag

Längere Frist beim Investitionsabzugsbetrag

0

Essen – Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) sorgt dafür, dass für bestimmte künftige Anschaffungen oder Herstellungen vorab eine Gewinnminderung vorgenommen wird. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dies ein Zeitfenster von grundsätzlich drei Jahren eröffnet, um die Investition durchzuführen. Die Steuerlast wird so in ein späteres Jahr verlagert.

„Lassen Sie die drei-Jahres-Frist verstreichen, ohne eine Investition vorzunehmen, müssen Sie die vorgenommene Gewinnminderung rückgängig machen und im Regelfall eine Steuernachzahlung plus Zinsen leisten“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Um für kleine und mittlere Unternehmen mehr Flexibilität und eine Planungssicherheit während der Corona-Krise zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine Ausdehnung der Investitionsfrist für einen in 2017 und 2018 gebildeten IAB vorgesehen.

„Danach haben Sie für einen in 2017 gebildeten IAB fünf Jahre Zeit, um die geplante Investition durchzuführen. Für in einen 2018 gebildeten IAB sind vier Jahre für die geplante Anschaffung oder Herstellung vorgesehen. Die Verlängerung der Investitionszeit ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.