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Geschwindigkeitsbeschränkung – wann gilt das Zusatzschild „bei Nässe“? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Guido H. aus Darmstadt:
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, sehe ich unter Schildern mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung häufig ein Zusatzschild mit dem Hinweis „bei Nässe“. Was genau heißt das eigentlich? Gilt das auch bei Schnee?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur bei Nässe gilt, wenn die Straße von einem geschlossenen Wasserfilm bedeckt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof vor Jahren in einer Grundsatzentscheidung festgelegt. Ziel der Schilder ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Sie stehen daher meist an Stellen, an denen es aufgrund der Straßenbeschaffenheit schnell zu Aquaplaning kommen kann. Bildet sich hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug eine Gischt, ist das ein deutliches Zeichen für einen Wasserfilm. Bei einzelnen Pfützen gelten die Schilder nicht – ebenso nicht bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn. Dennoch sollten Autofahrer natürlich auch bei Schnee- und Eisglätte ihre Geschwindigkeit reduzieren. Denn laut Straßenverkehrsordnung müssen sie ihr Fahrtempo an die aktuellen Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnisse anpassen. Das heißt: Auch bei schlechter Sicht durch starken Schneefall und auf rutschigen oder vereisten Straßen Fuß vom Gas! Hier kann je nach Straßenlage auch eine geringere Geschwindigkeit als „bei Nässe“ ausgeschildert sinnvoll sein. Übrigens: Befindet sich unter einem Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein Zusatzschild mit einer Schneeflocke, ist dies ein Hinweis, dass es an dieser Stelle bei Eis und Schnee besonders gefährlich werden kann. Es handelt sich hier also nicht um eine Beschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung nur auf winterliche Straßenverhältnisse. Das Tempolimit gilt uneingeschränkt auch bei trockenen Straßen und Sonnenschein.
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