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Schmuck kann man nicht teilen

Melanie Loewe gibt in einem Interview Aufschluss über ihren Beruf, Selbstbestimmung und falsche Vorstellungen zu den Themen Vorsorgen und Vererben

Am 22. September findet der erste Workshop mit der Testamentsvollstreckerin Melanie Loewe im Wohnstift statt. In einem aktuellen Interview mit Rita Preuß erzählt Melanie Loewe über ihren Beruf, Selbstbestimmung und falsche Vorstellungen zu den Themen Vorsorgen und Vererben.

WAS VERBIGT SICH HINTER IHRER BERUFSBEZEICHNUNG?
Wenn ich klar und deutlich darauf antworte, dass ich Testamentsvollstreckerin bin, kommt von meinem Gegenüber meist ein betretenes: „Oh!“ Ganz klar, niemand beschäftigt sich gerne mit seiner eigenen Endlichkeit und über meinen Beruf existieren leider auch oft falsche Vorstellungen. Wenn man es herunterbricht, kann man sagen, dass ich als Testamentsvollstreckerin Wünsche von Verstorbenen, der sogenannten Erblasser, erfülle. Dies steht für mich in meinem Tun absolut im Mittelpunkt. Voraussetzung hierfür ist das Verfassen eines Testaments sowie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in diesem Testament.

WAS MACHT IHRE TÄTIGKEIT AUS?
Um gleich mit einem weiteren Vorurteil aufzuräumen: Ich arbeite mit lebenden Menschen. Einzig die Person, die meine Tätigkeit begründet, ist verstorben. Die Situation, in der sich die Angehörigen befinden, die gerade jemanden verloren haben, ist sehr besonders. Und das ist unabhängig davon, ob man vom Erblasser als Testamentsvollstreckerin oder von den Erben als Nachlassabwicklerin beauftragt wird. Das setzt viel Einfühlungsvermögen und Verständnis voraus. Hierfur bietet meine Zusatzausbildung zur Mediatorin wertvolles Rüstzeug, möglichst sensibel mit Angehörigen umzugehen.

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN, DAMIT SIE MIT IHRER TÄTIGKEIT BEGINNEN?
Um als Testamentsvollstreckerin tätig zu werden, ist es zwingend erforderlich, dass im Testament eine entsprechende Anordnung wie: „Ich ordne eine Testamentsvollstreckung an“ enthalten ist. Sofern Sie eine vertrauensvolle Person mit dem Amt betrauen möchten, können Sie diese direkt in Ihrem Testament benennen. Sobald der Testamentsvollstrecker sein Amt gegenuber dem Nachlassgericht angenommen hat, beginnt seine Tätigkeit.

WELCHE FUNKTION HAT EIN TESTAMENT?
Fur mich als Testamentsvollstreckerin stellt es meine Arbeitsgrundlage dar. Private schriftliche, also handschriftliche Testamente liegen mir hierbei oft vor. Diese sind häufig leider rechtlich nicht immer klar und eindeutig. Wenn darin beispielsweise steht: „Meine Schwester Ursula soll meinen Schmuck erhalten“, mag dies fur Sie als Verfasser vollkommen klar sein, allerdings fur Dritte schwierig, da die Kontaktdaten Ihrer Schwester nicht bekannt sind. Meine Hilfestellung, die ich auch im Wohnstift anbiete, macht Sie fit, Ihre Wunsche klar zu definieren: Wie verfasse ich ein Testament? Woran sollte ich denken, um es meinen Hinterbliebenen so einfach wie möglich zu machen? Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Testament etwas sehr Wertvolles ist und Ihnen die Möglichkeit bietet, selbst nach Ihrem Tod, beispielsweise durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, die Zugel weiterhin in der Hand zu behalten. Gehen Sie gern einmal in sich und uberlegen sich die Antworten auf folgende Fragen: Was möchte ich? Was von meinem Besitz soll an wen gehen? Wem kann ich nach meinem Tod eine Freude machen? Diese Klarheit hilft zum Beispiel, wenn es um Schmuckstucke geht, die uber Generationen weitergegeben wurden. In meiner Praxis ist Schmuck tatsächlich leider immer wieder ein schwieriger Streitpunkt unter Erben, weil man ihn nicht so einfach teilen kann. Bei mehreren Erben gehört allen alles. Wenn der Erblasser hier keine Regelungen im Testament trifft und die Erben sich auch nicht einigen können, fuhrt dies nicht selten zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Oft entschließen sich Erben dazu, den Schmuck versteigern zu lassen, um den Auktionserlös zu teilen. Im Testament kann man dagegen genau festlegen, wer das Schmuckstuck erben soll. Dabei muss fur einen Dritten klar und deutlich sein, wer was bekommen soll.

WAS PASSIERT, WENN KEIN TESTAMENT VORHANDEN IST?
Dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge und es erben die sogenannten „Blutsverwandten“. Diese herauszufinden – insbesondere, wenn nahe Verwandte nicht mehr vorhanden sind – ist sehr langwierig. Da gerade zu Beginn einer Nachlassabwicklung viel zu regeln ist, wird nicht selten von Nachlassgläubigern (wie Vermietern, Vertragspartnern oder Banken) die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Der Nachlasspfleger, als rechtlicher Vertreter der unbekannten Erben, kümmert sich dann um die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie um die Erbenermittlung.

WAS LIEGT IHNEN BESONDERS AM HERZEN?
Jeder Mensch ist einzigartig und verdient es, dass seine Angelegenheiten wurdevoll geregelt und abgewickelt werden. Die eigenen Wünsche hierzu fruhzeitig aufzuschreiben und den Nachlass zu regeln, dafur möchte ich gern mehr Menschen sensibilisieren. Sobald man volljährig ist, hat man die Möglichkeit, alles selbst zu bestimmen. Ich bezeichne das als das „Dreigestirn der Selbstbestimmung“:

1. Die Vorsorgevollmacht: Klare Festlegung, wer Sie im Ernstfall vertritt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst Entscheidungen zu treffen.
2. Die Patientenverfugung: Welche medizinischen Maßnahmen sollen an Ihnen vorgenommen werden und welche nicht.
3. Das Testament: Klare Regelungen, wer nach Ihrem Tod etwas von Ihnen erhalten soll.

WAS KANN MAN VON IHREM WORKSHOP IM WOHNSTIFT ERWARTEN?
In einem Kreis von maximal 20 Teilnehmerinnen geht es um Fragen rund um das Thema Selbstbestimmung. Welche Wünsche und Meinungen haben Sie zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfugung, Bestattungsvorsorge und letztwillige Verfügung? Ich zeige Ihnen unterschiedliche Perspektiven anhand von Situationen auf und möchte mit Ihnen ins Gespräch kommen. Außerdem beantworten wir Fragen wie:

Was soll passieren, wenn es mir gesundheitlich nicht mehr so gut geht?
In welcher Form verfasse ich ein Testament?
Wo kann ich es hinterlegen?
Wie kann ich es ändern?
Können auch Schulden vererbt werden?
Bei Bedarf können wir den Workshop auch gerne wiederholen.

ÜBER MELANIE LOEWE:
Melanie Loewe ist ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit anschließender Fortbildung zur Rechtsfachwirtin und Zusatzausbildungen zur Testamentsvollstreckerin, Nachlasspflegerin, Mediatorin und Vorsorgebevollmächtigten. Frau Loewe arbeitet seit mehr als zehn Jahren als Nachlassmanagerin in ihrem Büro in Berlin-Tempelhof. Die Mutter von zwei kleinen Kindern lebt mit Ihrer Familie östlich von Berlin im Land Brandenburg.

Mehr zu Melanie Loewe sowie ihre Kontaktdaten finden Sie hier.

Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement.

Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.

Kontakt
Melanie Loewe – Nachlassmanagement
Melanie Loewe
Belßstraße 36 E
12277 Berlin
+49 30 96604063
loewe@melanie-loewe.com
http://www.melanie-loewe.com

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