StartBeruf und Karriere4 x B tut keinem Genossen weh

4 x B tut keinem Genossen weh

Generalversammlung Genossenschaft, Aufgaben

In der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) werden Prüflinge mitunter auch gefragt, welche Aufgaben die Generalversammlung der Genossenschaft hat. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert, wie diese Frage strukturiert beantwortet werden kann. Das Geheimnis dabei ist die Formel „4B“ sowie der Rückgriff auf eine Funktionsanalogie.

Wenn nach den Aufgaben der Generalversammlung der Genossenschaft gefragt wird, ist es eine gute Strategie, zunächst kurz auf den Begriff „Generalversammlung der Genossenschaft“ einzugehen. Auf dieser Basis können dann die Aufgaben abgeleitet werden.

Die Generalversammlung der Genossenschaft ist das Organ der Genossen. Die Genossen treten also eher selten einzeln auf denn als Individuum. Sie treten sozusagen im Kollektiv auf. Hier lässt sich sehr schön auf ein Pendant hinweisen, nämlich die AG. Lediglich der Begriff „Generalversammlung“ ist hier ein anderer, im Wesentlichen entspricht er aber der Hauptversammlung der AG. Wichtig ist allerdings, hier die Terminologie einzuhalten, denn die Begriffe sind unterschiedlich. Bei der AG heißt es „Hauptversammlung“, bei der Genossenschaft heißt es dagegen „Generalversammlung“. Die dahinterstehende Idee ist jedoch die gleiche: Die Hauptversammlung der AG ist eben das Organ der Aktionäre, und bei der Genossenschaft ist die Generalversammlung das Organ der Genossen.

4B-Formel: bestellt, beschließt, bestellt, beschließt

Diese Analogie lässt sich auch auf die Aufgaben der Generalversammlung der Genossenschaft übertragen, denn sie entsprechen denen der Hauptversammlung der AG. Für die Prüfungsvorbereitung genügt es also, sich diese Aufgaben für eine der beiden Unternehmensformen einzuprägen und dann bei Bedarf auf die andere zu übertragen. Für das Merken selbst ist die 4B-Formel hilfreich. Sie steht für „Bestellt – Beschließt – Bestellt – Beschließt“.

Im Detail bedeutet dies:

Bestellt den Aufsichtsrat: Die Hauptversammlung bei der AG beziehungsweise die Generalversammlung bei der Genossenschaft bestellt den Aufsichtsrat, und der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand.

Beschließt über Bilanzgewinn: Der Bilanzgewinn ist nicht der Jahresüberschuss, aber das sind Feinheiten, die hier den Rahmen sprengen würden. Entscheidend ist: Die Generalversammlung der Genossenschaft beschließt über den Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn ist das, was der Vorstand vom Jahresüberschuss übergelassen hat, um es an die Gesellschafter, also hier die Genossen, auszuschütten.

Bestellt den Abschlussprüfer: Die Generalversammlung der Genossenschaft bestellt den Abschlussprüfer. Dies entspricht auch den Abläufen bei einer AG.

Beschließt Satzungsänderungen: Eine Satzung ist so etwas wie eine Verfassung einer Gesellschaft. Die AG hat eine Satzung, die Genossenschaft hat auch eine. Änderungen der Satzung einer Genossenschaft werden Generalversammlung beschlossen.

Die Aufgaben der Generalversammlung einer Genossenschaft (und analog der Hauptversammlung einer AG) lassen sich also mit der Formel „bestellt, beschließt, bestellt, beschließt“ leicht merkbar zusammenfassen: bestellt den Aufsichtsrat, beschließt über den Bilanzgewinn, bestellt den Abschlussprüfer, beschließt über Satzungsänderungen. Das sind die Aufgaben der Generalversammlung der Genossenschaft und gleichzeitig die Aufgaben der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.

Das komplette, kostenlose Video “ Generalversammlung Genossenschaft, Aufgaben“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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