Start Reisen und Tourismus Beginn der Sommerferien: Urlaubsreisen trotz Corona-Pandemie?

Beginn der Sommerferien: Urlaubsreisen trotz Corona-Pandemie?

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Welche Versicherungen wichtig sind

Düsseldorf, im Juni 2020 – Seit dem 15. Juni sind Auslandsreisen in die meisten EU-Mitgliedstaaten – außer Schweden – sowie die Schweiz und Liechtenstein wieder möglich. Für Reisen außerhalb Europas gilt noch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Trotz der Corona-Pandemie freuen sich viele auf den Beginn der Ferien- und Reisezeit. „Doch damit diese Zeit die schönste des Jahres wird, sollten Urlauber, bevor sie ihre Reise antreten, einen kurzen Versicherungscheck durchführen“, rät Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Falls die Reise trotz Covid-19 ins EU-Ausland gehen sollte, wäre die Auslandskrankenversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie übernimmt die Kosten bei einer Erkrankung außerhalb Deutschlands und kostet zirka 10-20 Euro Jahresbeitrag für die ganze Familie.“

Auslandskrankenversicherung prüfen

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nämlich für im Ausland entstandene Kosten für die medizinische Behandlung nur teilweise auf. Die Auslandskrankenversicherung springt dagegen auch ein, wenn ein medizinischer Krankenrücktransport für einen fünfstelligen Euro-Beitrag notwendig wird.

„In Corona-Zeiten sollte man jedoch vor der Reise prüfen, ob der gewählte Tarif einen Versicherungsschutz bietet, wenn für das jeweilige Reiseland noch eine Reisewarnung besteht“, informiert Spauszus. „Auch ob Behandlungskosten für eine Covid-19-Erkrankung, die als Pandemie gilt, übernommen werden, sollten Versicherte unbedingt vorher abklären.“

Haftpflichtversicherung unverzichtbar

Unverzichtbar ist ebenfalls eine private Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die man unbeabsichtigt anderen zufügt, beispielsweise wenn man als Mountainbiker unbeabsichtigt Wanderer anfährt. Diese Versicherung ist meist nur für einen zweistelligen Betrag im Jahr zu haben und schützt vor Ansprüchen anderer – und zwar nicht nur im Urlaub. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen und einen Deckungsschutz von mindestens 25 Millionen Euro haben.

Versicherungsschutz für Autofahrer

Wegen den Corona-Kontaktbeschränkungen und für den Infektionsschutz werden viele mit dem privaten Pkw reisen. Sollte die Fahrt ins Ausland gehen, ist die Mitnahme der kostenlosen „Grünen Karte“ sehr empfehlenswert. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis und nützt nur, wenn sie noch gültig ist. In manchen Ländern ist sie sogar vorgeschrieben und vermeidet nach einem Unfall ärgerliche Bürokratie.

Dazu packt man am besten auch den ebenfalls kostenlos im Internet erhältlichen „Europäischen Unfallbericht“ mit einer Übersetzungshilfe des jeweiligen Reiselandes ein, der ein genaues Unfallprotokoll ermöglicht. „Wegen vieler abweichender Verfahren in anderen Ländern sollte man nach einem Unfall den Zentralruf der deutschen Autoversicherer kontaktieren“, rät Spauszus. Aus dem Ausland erreicht man diesen unter Tel. 0049-40-300 330 300 und kann anhand des Kfz-Kennzeichens erfahren, welche Versicherung des Unfallgegners zuständig ist und ggf. welche Verhaltensweisen (z. B. eine Unfallbegutachtung) diese nun verlangt. Immerhin passierten in den letzten Jahren rund 35.000 Unfälle im Ausland wie die deutsche Versicherungswirtschaft meldete.

Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen

Ein Dutzend Versicherungsverträge können für den Urlaub eine Rolle spielen, aber meist sind nur zwei oder drei wirklich wichtig. Zum Beispiel liefert die Hausratversicherung bereits einen Grundschutz, denn ihre Außenwirkung gilt auch bei einem Raubüberfall.

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann hohe Kosten eines Rechtsstreits abmildern, wenn der teure Urlaub ein juristisches Nachspiel wegen etwaiger Corona-Komplikationen haben sollte. Diese Versicherung beschränkt sich ebenfalls nicht auf den Urlaubsaufenthalt und leistet bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag, u. a. auf der Arbeit, im Verkehr oder bei Mietverhältnissen.

Vorsicht bei Paketen

Zu Angebotspaketen geschnürte spezielle Urlaubsversicherungen enthalten oft Unsinn. So ist eine Urlaubshaftpflichtversicherung überflüssig, wenn die Familie schon eine Haftpflichtversicherung hat. Die Reisegepäckversicherung ist nur dann wirklich gut, wenn sie den Wert der gesamten mitgenommenen Habe umfasst, verdeutlicht Spauszus die häufigsten Fehler fertig geschnürter Reise-Versicherungspakete.

Urlaubszeit = Einbruchszeit

Aber schon so manchen Sommerurlauber erwartete eine böse Überraschung am Ferienende, wenn in der Wohnung während der Urlaubsabwesenheit eingebrochen wurde. Insbesondere im Internet kündigen viele unbedarft auf Social Media-Portalen ihren Urlaub vorher an. Das können dann Einbrecher, die gezielt solche Postings durchsuchen, ausnutzen und sich ungestört in der verwaisten Wohnung „umsehen“. „Eine Hausratversicherung würde dann für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommen“, so Spauszus.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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