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Josip Heit im Interview zum internationalen Tag der Pressefreiheit

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Der internationale Tag der Pressefreiheit, welcher am heutigen Sonntag, 03. Mai 2020 gegangen wird, geht zurück auf die Erklärung von Windhoeck. Diese wurde 1991 von afrikanischen Journalistinnen und Journalisten als Grundsatzerklärung mit der Forderung verfasst, dass sowohl auf dem afrikanischen Kontinent als auch auf der ganzen Welt alle Medien frei und unabhängig sein und berichten sollen. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass alle Journalistinnen und Journalisten weltweit das Recht haben müssen, frei und ohne Angst zu berichten.

Josip Heit, Vorstandsvorsitzender der GSB Gold Standard Banking Corporation AG (abgekürzt im Artikel weiter als: Gold Bank), mit Sitz am Hamburger Hafen, stellt sich in diesem Zusammenhang den Fragen, da wie bekannt, gerade Großkonzerne, oft und schon allein vor dem Hintergrund der Informationspflicht gegenüber Bürgern und Kunden, mit der Presse arbeiten und diesen gemäß Pressegesetz, Auskunft geben müssen.

Herr Heit, was halten Sie als Vorsitzender des Vorstandes, der Gold Bank, einem der Wirtschaftslenker und der Bundesrepublik Deutschland, vom heutigen Internationalen Tag der Pressefreiheit?
„In der Bundesrepublik Deutschland ist die Pressefreiheit durch die Verfassung im Grundgesetz, Art. 5 Absatz 1 Satz 2 im Grundgesetz (GG) verankert. Somit ist sie ein wichtiger, stützender Pfeiler der Demokratie: Die vierte Gewalt im Staat, neben der Legislativen, Exekutiven und Judikativen. Diese Legitimation durch das Gesetz lässt somit die Frage nach der Systemrelevanz von Medienvertreterinnen und Medienvertretern, insbesondere in Krisenzeiten, gar nicht erst aufkommen.

Am vergangenen Freitag, dem 1. Mai 2020, wurde bei einem Außendreh in Berlin ein Kamerateam der „heuteshow“ tätlich angegriffen, einige der Opfer mussten sogar ins Krankenhaus eingeliefert und behandelt werden. Dies ist nicht nur ein Angriff auf unschuldige Menschen, die oft unter erschwerten Rahmenbedingungen ihre Arbeit machen, sondern auch ein Angriff auf die Pressefreiheit und somit die Verletzung eines Grundrechtes. Das darf nicht ohne Konsequenzen für die Täter bleiben“ , ich persönlich plädiere vollkommen für die Meinungs- und Pressefreiheit, sofern diese nicht in kriminelle Schmähkritik, Verleumdung, Denunziation und einer fragwürdigen Deutungshoheit ausartet.“

Herr Heit, wie sehen Sie als Konzernchef die sogenannten Neuen Medien, im Zeitalter der Digitalisierung?
„Nun ich frage mich manchmal, ist jeder Facebook-Nutzer, der Kommentare öffentlich im Internet postet, schon ein Journalist? Betätigt sich ein Blogger journalistisch, wenn er seine Reiseberichte aus fernen Ländern im Netz präsentiert oder seine Meinung zu Besten gibt? Wie stark darf der Einfluss ebendieser „Blogger“ sein, all dies eine Frage der Definition.

Das Problem ist aktuell nach meiner Einschätzung, per se gibt es keine Grundlage, auf der sich der Begriff „Journalist“ eindeutig festzurren lässt. Denn „Journalist“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung, wie zum Beispiel, Arzt, Polizist oder Rechtsanwalt. Prinzipiell dürfte sich jeder „Journalist“ nennen, der sich dazu berufen fühlt. Da geht es dem Journalisten nicht anders als etwa dem „Yoga-Lehrer“, „Visagisten“ oder „Verkaufsberater“.

Um mehr Trennschärfe in das Berufsfeld des Journalismus zu bekommen, hat sich die Branche hingegen selbst geholfen: Sie hat klar und deutlich festgelegt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Arbeit von Redakteuren, Autoren oder Publizisten als journalistische Tätigkeit gilt. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) definiert es so: „Journalist ist, wer (…) hauptberuflich an der Erarbeitung, genauer gesagt, Verbreitung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Medien mittels Wort, Bild, Ton oder Kombination dieser Darstellungsmittel beteiligt ist…“ Dies muss jede Person bestätigen, es bedeutet, wer nachweislich HAUPTBERUFLICH sein Einkommen daraus erzielt, dass er mittels Publikationen für die Allgemeinheit Einkommen erzielt darf einen Presseausweis beantragen, wer dies entgegen der Wahrheit versichert, gibt eine falsche Versicherung ab und muss von den Gerichten zur Verantwortung gezogen werden.
Der Deutsche Journalistenverband formuliert hierzu klar und deutlich: Journalisten haben „die Aufgabe, Sachverhalte oder Vorgänge öffentlich zu machen, deren Kenntnis für die Gesellschaft von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung ist“, wer hingegen Hass, Schmähkritik und die eigene Deutungshoheit verbreitet, ist in keiner Form ein Journalist und handelt auch nicht nach der journalistischen Sorgfaltspflicht, welche der Presserat Journalisten vorschreibt!

„Neue Medien“, das Internet also, sehe ich unterdessen als gutes Instrument, getreu dem geflügelten Spruch „gedruckte Zeitungen sind Nachrichten von gestern“, können diese Neuen Medien den Bürger vor allem und fast zeitgleich mit einem Ereigniseintritt informieren, was eine gedruckte Zeitung nicht kann, da diese oft erst am Vorabend gedruckt und am nächsten Tag zu kaufen ist.
Allerdings sind die Vertreter und Nutzer der Neuen Medien auch zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, wobei nicht nur die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union), das Netz DG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz), das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und vor allem auch, so hart es klingen man, das StGB (Strafgesetzbuch) die Grenzen ebendieser Freiheit der Neuen Medien umfassend regeln.

Ausdrücklich weist der Deutsche Journalistenverband daraufhin: „Bitte beachten Sie, der Presseausweis ist Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.“ Hier muss klar festgehalten werden, ein Internetblog – muss sich mit dem, was der Verfasser dort veröffentlicht – an die geltenden Gesetze halten, geschieht dies nicht, muss die Justiz umfassend im Rahmen dieser Gesetze eingreifen!“

Herr Heit, ihr Unternehmen, die Gold Bank, hat sich als einer der weltweiten Marktführer auf den Verkauf kleiner Einheiten von Gold spezialisiert, wie Sehen Sie als Vorstandsvorsitzender eines Konzerns, die Arbeit der Bundesregierung am Internationalen Tag der Pressefreiheit?
„Nun, mir ist bekannt geworden, dass Mitglieder der Bundespressekonferenz und der Landespressekonferenzen in einem aktuell offenen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder, die derzeit geltenden Regeln bei Regierungspressekonferenzen massiv kritisiert. Natürlich dienen die Videokonferenzen auch der Sicherheit von Pressevertretern. Aber es macht natürlich einen Unterschied, ob Journalisten die Fragen direkt stellen und nachbohren können oder – wie derzeit während der Beschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie üblich – Fragen von Regierungsvertretern vorgetragen werden, dies offenbar nicht immer im originalen Wortlaut der Absender.

Ich hingegen bewerte die Arbeit der Bundesregierung als hervorragend, man darf nicht vergessen, gerade Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, hat als Bürgerin der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Unterdrückung einer Diktatur erfahren müssen, weshalb gerade Kanzlerin Merkel, an der Pressefreiheit interessiert ist und diese gemessen zu ihren eigenen Erfahrungen, täglich lebt – nicht nur mit Interviews, sondern auch mit ihrem wöchentlichen Podcast auf der Internetseite der Bundesregierung.

Festzuhalten ist allerdings auch, die aktuell Corona-Pandemie darf nicht zum Vorwand genommen werden, die Auskunftspflicht von Behörden einzuschränken oder Reportern den Zugang zu öffentlichen Plätzen oder Protagonisten zu verwehren. Journalisten, solche die als hauptberufliche Medienvertreter zu gelten haben, müssen sich zwingend ein eigenes Bild verschaffen, auch um auf die teils gezielten, teils aus Unkenntnis verbreiteten Desinformationen rund, um Covid-19 zu reagieren.“

GSB Gold Standard Banking Corporation AG

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