Start Politik und Recht Durch Waisengeld zum Beihilfeanspruch

Durch Waisengeld zum Beihilfeanspruch

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Beihilfe ist für gesetzlich Versicherte selten ein Thema. Das kann sich schlagartig ändern, wenn der beihilfeberechtigte Ehepartner oder ein Elternteil stirbt, mit vielen Konsequenzen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Der behinderte Sohn eines verstorbenen Beihilfeberechtigten erhält Waisengeld zugesprochen. Er lebt in einer Pflegeeinrichtung und ist gesetzlich krankenversichert. Ab sofort ist er selbst beihilfeberechtigt. Die Pflegekasse trägt jetzt bei allen Leistungen, die über die Regelungen gemäß SGB Xll (Hilfe zur Pflege nach dem Behindertenrecht) hinausgehen, nur noch 50 Prozent der Kosten. Was vorher automatisch abgerechnet wurde, muss jetzt anteilig beantragt und eingereicht werden. Darauf muss die Einrichtung hingewiesen werden und der ggf. bestellte Betreuer ist in der Pflicht.

Wichtig ist, zu wissen, welche Ansprüche man hat und wie diese geltend zu machen sind. Neben den finanziellen Aspekten gilt es viele Formalitäten und Bestimmungen zu kennen und zu beachten. Hilfreiche Informationen findet man z.B. auf www.daspflegeportal.de oder direkt bei einer erfahrenen Beihilfeberatung wie www.medirenta.de

Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung in der Beihilfeberatung sowie im Abrechnungsservice ist Medirenta die Nummer Eins in Deutschland. „Durch persönliche Beratung, schnelle und verlässliche Abwicklung und gute Kontakte zu nahezu allen beteiligten Stellen haben wir uns Vertrauen erworben, auf das Sie bauen können.“ verspricht Bruno Hohn, Gründer von Medirenta. Vom Standort Berlin aus arbeiten er und sein Team von Spezialisten bundesweit, amtlich zugelassen zur Rechtsdienstleistung als Beihilfeberater gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Geschichte
Die MEDIRENTA-Unternehmensgruppe ist seit mehr als 35 Jahren auf dem Gebiet der Beihilfeberatung tätig. Das Unternehmen ist Marktführer im Bereich Beihilfeberatung und Beihilfeservice. In diesem stark spezialisierten Geschäftsfeld bietet Medirenta für ihre Mandanten und deren Angehörige umfassende Dienstleistungen an – von der Prüfung der Arztrechnungen bis zur Abwicklung der komplexen Abrechnungsvorgänge.

Welche Dienstleistung liefert der Beihilfeberater?
Der Beihilfeberater nimmt Beamten und deren Angehörigen alle Sorgen rund um deren Krankenkostenabrechnung ab. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten gegenüber den Kostenträgern: der Beihilfestelle, den Krankenversicherungen, der Pflegeversicherung, aber auch den Leistungserbringern wie Ärzten und Pflegediensten.

So steckt der Mandant alles, was mit den Krankenkosten zusammenhängt – Arztrechnungen, Bescheide, Anträge, Belege – in einen Briefumschlag und schickt sie Medirenta, die sich um alles Weitere kümmert. Falls Mandanten dies wünschen, erledigen die Mitarbeiter von Medirenta auch den gesamten Zahlungsverkehr über ein Treuhandkonto. Im Medirenta-Team arbeiten Spezialisten aus unterschiedlichen Fachrichtungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, zahnärztliche Versorgung, Kuren und Rehabilitation. Unterstützt werden sie von Fachanwälten des Sozialrechts.

Amtlich gesehen ist der Beihilfeberater den rechtsberatenden Berufen zugeordnet. Seine Tätigkeit ähnelt der des Steuerberaters, allerdings auf den Rechtsgebieten des Beihilfe- und Versicherungsrechtes. Der Beihilfeberater unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz.

Kontakt
Medirenta
Gunda Staacke
Buckower Damm 114
12349 Berlin
030 270000
presse@medirenta.de
http://www.medirenta.de

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