Start Beruf und Karriere Widerrufsrecht Bauherren: Der Angst entgegen wirken

Widerrufsrecht Bauherren: Der Angst entgegen wirken

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Verbraucherschutz rund um den Bauvertrag – Einmal ein Haus zu bauen, gehört im Leben für viele dazu! Beim Bauen lauern Gefahren, welchen Schutz bietet der Bauvertrag? Ein Zwischenruf von Erik Mozanowski, Immobilienexperte aus Stuttgart.

Bauverträge sind für Verbraucher extrem wichtige Entscheidungen. Grund genug das einmal zum Thema zu machen. Gebaut wird regelmäßig nur einmal im Leben und die ökonomische Bedeutung des Bauvertrages für das Familieneinkommen ist extrem. Auf der anderen Seite ist das Ziel klar: ein schönes Haus für die Familie.

Widerrufsrecht Bauvertrag

„Daher macht es Sinn, einmal nach dem Widerrufsrecht eines Bauvertrages zu fragen. Bei den Bauvertrag müssen regelmäßig Abstimmungen zwischen den Partnern vorgenommen werden. Es geht um das Grundstück, auf dem gebaut werden soll. Die Sache ist wichtig und spannend und kann vielfach auch zu Streitigkeiten und Reibereien zwischen Bauwilligen führen“, erläutert Eric Mozanowski, der seit Jahrzehnten in der Immobilienbranche Erfahrungen gesammelt hat. Da ist es gut, dass der Gesetzgeber seit dem 1.1.2018 in den §§ 650 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Widerrufsrecht eingeführt hat.

Bauverträge werden häufig außerhalb des Hauses zum Beispiel in einem Fertighaus oder Musterhaus unterschrieben. Manchmal überkommen den Bauherren Zweifel, ob die Entscheidung richtig war und ob es überhaupt möglich ist, dass die Familie das Bauen eines Hauses stemmt. In den bisherigen Bauverträgen waren häufig Schadensersatzklausel enthalten zum Beispiel 5 % des Vertragspreises, falls jemand den Vertrag kündigen wollte. Der Gesetzgeber hat hier die Situation seit dem 1. Januar 2018 geändert. Es geht darum, dass ein Verbraucher, der einen Bauvertrag über die Errichtung eines Hauses abschließt, ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hat. Über dieses Widerrufsrecht muss ordnungsgemäß belehrt werden, ansonsten beginnt die Frist nicht zu laufen. In diesem Falle kann der Widerruf noch ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss erklärt werden. Das ist wichtig für alle Bauherren zu wissen und erleichtert die Entscheidung über Bauprojekte nachzudenken, ist sich Eric Mozanowski sicher.

Verbraucherschutz durch den richtigen Bau Profi an der Seite

Prüfe wer sich ewig bindet – ein altes Sprichwort, dass sowohl im Bau- wie Immobilienbereich seine Daseinsberechtigung hat, erläutert Eric Mozanowski. Für Bauherren gilt, dass geprüft werden sollte an wen und wie die Bindung gestaltet wird. Die Errichtung eines Hauses ist trotz des schönen Ziels ein Traumhaus zu erlangen kein Spaziergang, sondern ein stressiger Aufstieg zu einem Berggipfel, mit Höhen und Tiefen, schmalen Graden und unvorhergesehene Wettereinbrüchen. Von oben sieht alles schön aus und leicht, der Anstieg ist allerdings mit Hindernissen verbunden. Da ist es gut, wenn der Bauherr einen Architekten, einen Gutachter oder einen anderen Experten an der Hand hat und das ausführende Unternehmen seriös ist und viel Erfahrung in der Errichtung von Häusern für Privatpersonen hat. Mit diesen Vorabüberlegungen und Vorbereitungen kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige rechtliche Regeln schützen die Bauherren bereits während der Bauphase. Hier ist es wichtig, dass der Verbraucher einen ausführlichen Vertrag hat. Ein Tipp vom erfahrenen Immobilienexperten: „Es ist besser mehr als zu wenig zu regeln. Außerdem gilt, dass beizeiten ein erfahrener Jurist gefragt wird, der den Vertrag einmal nach Haken und Ösen durchgeht“, erläutert Eric Mozanowski abschließend.

Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Wichtige Wissensmodule werden auf Wunsch auch im Internet veröffentlicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Geschichte von Denkmalimmobilien und der Wandel in die heutige Zeit mit den gegebenen Veränderungen und Ansprüchen, die Modernisierung und Sanierung von Denkmalimmobilien mit sich bringen. Weitere Informationen unter: www.immobilien-news-24.org

Kontakt
Mozanowski
Eric Mozanowski
Theodor-Heuss-Strasse 32
70174 Stuttgart
+49 (0)711 220 631 73
mozanowski@yahoo.de
http://www.immobilie-news-24.org

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