Start Internet und E-Commerce Krankschreibung online: Wie funktioniert ein digitaler Arztbesuch?

Krankschreibung online: Wie funktioniert ein digitaler Arztbesuch?

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Moderne Gesundheitsangebote sind auf dem Vormarsch. Doch gerade erst wurde durch den Bayerischen Rundfunk ein Sicherheitsskandal bekannt, bei dem millionenfach Patientendaten ungesichert im Netz zugänglich waren. Darunter befanden sich beispielsweise Röntgenbilder von Patienten aus Deutschland. Für Betroffene könnte es verheerende Folgen haben, wenn Dritte an diese medizinischen Daten geraten. Ein Blick auf Fragen zu aktuellen Online-Angeboten im Gesundheitsbereich.

Ist eine Ferndiagnose über das Internet erlaubt?

In Deutschland galt bis vor kurzem das sogenannte Fernbehandlungsverbot. Ärzte durften individuelle Behandlungen nicht über Kommunikationsmedien abwickeln. Mit der Lockerung des Verbots im letzten Jahr sind unmittelbare Behandlungen nicht mehr zwingend erforderlich – solange es sich nicht um die Erstbehandlung zur Diagnose handelt.

In den Niederlanden gibt es diese Ausnahme zum Beispiel nicht. Daher bieten verschiedene Online-Plattformen an, per Ferndiagnose Rezepte oder sogar Krankschreibungen online auszustellen und per Versandapotheke Medikamente aus dem Ausland zu versenden.

Wie kann man sich Rezepte online ausstellen lassen?

Das Folgeabo für Rezepte

Benötigen Sie regelmäßig das gleiche Medikament, müssen Sie immer wieder zum Arzt, um sich ein neues Rezept zu sichern. Bei Online-Apotheken wie DocMorris haben Sie die Möglichkeit, ein Abo für diese Medikamente abzuschließen. Der Shop holt dabei direkt beim Arzt das Rezept ein und Ihnen wird das Präparat bequem nach Hause geliefert.

Online-Rezepte für neue Medikamente

Aber auch andere Anbieter wie fernarzt.com bieten eine Online-Diagnose. Sie arbeiten mit Partnerärzten zusammen und liefern Ihnen ebenso die benötigten Rezepte. Dafür suchen Sie im Sortiment Ihr Medikament aus und beantworten einen Online-Fragebogen zu Ihren Beschwerden. Nach der Auswertung der Informationen durch den Arzt werden Ihre Medikamente versendet.

Diese Dienstleistung kommt aus den EU-Ländern, in denen die Online-Ferndiagnose erlaubt und etabliert ist. Auf diesem Wege ist die Online-Beratung und das Online-Rezept auch für Sie in Deutschland legal. Das Spektrum der Behandlung ist natürlich begrenzt auf die Krankheiten und Symptome, die sich aus der Ferne erkennen und behandeln lassen.

Auch bei chronischen Erkrankungen und einer bestehenden Einnahme von Medikamenten ist eine Fernbehandlung möglich, sofern das genaue Angebot und das Sortiment des jeweiligen Anbieters es zulässt.

Wie kann man eine Krankschreibung online erhalten?

Mittlerweile gibt es verschiedene Online-Dienste, die den gelben Schein unkompliziert ausstellen. Das Vorgehen ist dabei meist gleich: Es erfolgt eine Registrierung, zur ersten Einschätzung werden einige Fragen beantwortet und ein passender Facharzt wird vermittelt. Im Anschluss findet ein Gespräch per Telefon oder Video statt. Danach wird die Krankmeldung auf das Handy zugestellt.

Der Kostenpunkt liegt als gesetzlich Versicherter bei ungefähr 38 Euro für das Arztgespräch, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und ein Rezept. Dabei beschränken die Anbieter meist die Anzahl der möglichen Ausstellungen der AU und deren Dauer, um einem Missbrauch des Dienstes vorzubeugen.

Andere Anbieter setzen nicht mal mehr ein Telefonat des Patienten mit dem Arzt voraus. Stattdessen wird die Diagnose auf der Grundlage von Formularen und einem WhatsApp-Chat erstellt, in dem klassische Symptome einer Erkältung abgefragt werden. Die AU erreicht den Patienten zunächst als Foto bei WhatsApp und anschließend per Post. Die Kosten belaufen sich bei einem solchen Dienst auf 9 Euro und er darf zwei Mal im Jahr genutzt werden. Viele Argumente sprechen jedoch dafür, dem Angebot gegenüber skeptisch zu bleiben.

Wie steht es um den Datenschutz?

Da es sich besonders in Gesundheitsfragen um sensible Daten handelt, ist für die Nutzung dieser Online-Dienste ein Höchstmaß an Datensicherheit erforderlich. Um Ihre Daten zu schützen, sollte bei der Übertragung im Netz stets auf Verschlüsselungsverfahren gesetzt werden. Idealerweise befindet sich der Standort der genutzten Server in Deutschland oder zumindest der EU. Dritten dürfen Ihre Daten grundsätzlich immer nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden.

Die Verschlüsselung seiner besonders schützenswerten Daten einem Messenger wie WhatsApp zu überlassen, ist jedoch bedenklich. Schließlich ist für die Bearbeitung Ihrer Anfragen beispielsweise ein Foto der Versichertenkarte nötig. Die Landesdatenschutzaufsicht Hamburg geht dem Thema derzeit nach.

Welche elektronischen Gesundheitsangebote gibt es noch?

In Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden, Schweden oder der Schweiz wird bereits das digitale Rezept eingesetzt. In Deutschland soll dieses E-Rezept bis 2020 eingeführt werden. Die ärztlichen Verordnungen sollen dann direkt elektronisch als Online-Rezept an Apotheken Ihrer Wahl übermittelt werden. In Zukunft sollen auch Arbeitgeber über eine elektronische Krankmeldung von der Krankenversicherung informiert werden, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Weitere elektronische Lösungen im Gesundheitsbereich (engl. „eHealth“) sind ebenso geplant. Dazu gehört in etwa die Möglichkeit der elektronischen Patientenakte oder Gesundheits-Apps für Fitness oder Ernährung.

Ist ein digitaler Arztbesuch zu empfehlen?

Bei all diesen Angeboten sollten Sie sich bewusst sein, dass die Fernbehandlung aufgrund der eingeschränkten körperlichen Untersuchung momentan nur für bestimmte Krankheitsbilder infrage kommt. Ebenso sollten Sie bei der Nutzung der digitalen Gesundheitsangebote stets auf sichere Verbindungen und seriöse Online-Anbieter achten, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Wie sich die Gesetzeslage dazu in Deutschland entwickelt, bleibt abzuwarten. Es bestehen noch Zweifel darüber, ob eine virtuelle Krankmeldung arbeitsrechtlichen und berufsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Schließlich kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weitreichende sozialversicherungsrechtliche oder wirtschaftliche Konsequenzen haben.

Man sollte die Entwicklungen also nicht als Aufruf zum leichtfertigen Gebrauch von Krankmeldungen verstehen. Ein misstrauischer Arbeitgeber könnte die digitale AU anzweifeln und daraufhin den Lohn kürzen, Sie abmahnen und Ihnen gegebenenfalls kündigen. Das könnte Arbeitnehmer in die missliche Lage bringen, mit rechtlichen Schritten dagegen vorgehen zu müssen.

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