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Insolvenzantrag – PIM Gold-Anleger suchen Hilfe

Warum eine Interessengemeinschaft für die betroffenen Anleger? Die Idee der Interessengemeinschaft liegt in welchem Sinn und Zweck?

Es melden sich immer mehr verunsicherte Anleger in der Kanzlei Pforr Rechtsanwälte und Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Bad Salzungen. Dr. Thomas Pforr fungiert als Rechtsberater der IG PIMGold. Die betroffenen Anleger der PIM Gold GmbH hatten dem Unternehmen PIM Gold GmbH ihr Geld anvertraut auf der Suche nach einer attraktiven Anlagemöglichkeit. Investitionen in Edelmetalle wie auch Gold gelten als attraktiv. Leider werden zurzeit die Privatanleger wieder auf eine harte Probe gestellt, der nächste Skandal im Zusammenhang mit Edelmetallen ist ins Rollen gekommen. Die Unternehmen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH stehen in Verdacht, dass Gold im Wert von ca. 90 Millionen Euro fehlen. Die PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH haben den Insolvenzantrag gestellt. Tausende Anleger sind betroffen und fragen sich, ob eine Interessengemeinschaft Sinn macht.

Warum eine Interessengemeinschaft für die betroffenen Anleger?

Die Kanzlei Rechtsanwälte Pforr und Kollegen hat sich bereits frühzeitig der Problematik rund um die PIM Gold GmbH angenommen und die „Interessengemeinschaft PIM Gold“ gegründet. Die Idee der Interessengemeinschaft liegt im Sinn und Zweck der Bündelung und Konzentration der Ansprüche der vielen Kunden der PIM Gold GmbH. Ein qualifiziertes und kompetentes Team von Rechtsanwälten leistet erfolgreiche Aufklärungsarbeit, sammelt die Ansprüche der geschädigten Anleger und möchte die Ansprüche gestärkt durch die Gemeinschaft durchsetzen.

Die Interessengemeinschaft IG PIM Gold macht nach dem Bekanntwerden des Insolvenzantrages für die Anleger Sinn, weil nun die Anleger Gewissheit haben, dass es mit beiden Unternehmen wirtschaftlich nicht weitergeht. Die Unternehmen werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt werden. Betroffene Anleger werden mit zahlreichen Fragen konfrontiert werden und müssen Entscheidungen treffen, die rechtlich fundierte Antworten brauchen.

Die Interessengemeinschaft PIM Gold ist für die betroffenen Anleger eine mögliche Plattform, um alle Fragen zu erklären mit rechtlichen Beistand, wenn es nötig ist.

Der Fall PIM Gold ist Komplex für die betroffenen Anleger. Hilfe ist in dieser Situationen für die geschädigten Anleger nur mit einem in der Sache erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank und Kapitalmarktrecht denkbar. Die Wahrung der Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter, um sich zur Wehr zu setzen. „Pforr Rechtsanwälte und Kollegen werden versuchen über die IG einen Platz im vorläufigen Gläubigerausschuss zu bekommen“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.

Fazit: IG PIM Gold – Interessengemeinschaft als gebündelte Kraft der Anleger

Festzuhalten ist, dass nicht immer sofort und bei allen Fragen einen Rechtsanwalt beauftragen werden muss. Der wesentlich preiswertere Weg erfolgt über eine Interessengemeinschaft wie der IG PIM Gold. Die Interessengemeinschaft bündelt Kräfte und Energie, um ein Gegengewicht zum Insolvenzverwalter zu haben. Der Insolvenzverwalter will erfahrungsgemäß entweder Gelder nicht herausgeben bzw. möchte oftmals Gelder von den Anlegern zurückhaben während des Insolvenzverfahrens. Erfolgsaussichten lassen sich erfahrungsgemäß sich durch gemeinsame Bündelung der geprellten Anleger erreichen und umzusetzen.

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Pforr, Gründer der Kanzlei 1990 und Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen sind in Bad Salzungen tätig. Pforr Rechtsanwälte und Kollegen Partnerschaft mbB beraten und vertreten Mandanten zu allen Rechtsfragen im privaten und gewerblichen Bereich gemäß unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Hierbei ist unter anderem durch Konzentration der einzelnen Anwälte auf Tätigkeitsschwerpunkte fallspezifische Spezialisierung gegeben. Informationen unter: www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de

Kontakt
Pforr Rechtsanwälte & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. Thomas Pforr
Langenfelder Straße 14
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03695 606250
03695 628267
sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de
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