StartComputer und KommunikationEU-Roaming: Telefonieren im Urlaub muss nicht teuer sein

EU-Roaming: Telefonieren im Urlaub muss nicht teuer sein

ARAG Experten geben Tipps, wie man Roaming-Fallen im Urlaub vermeidet

Bereits seit gut sechs Jahren gibt es die Roamingverordnung der Europäischen Union (EU), die überteuerten Handyrechnungen prinzipiell ein Ende gesetzt hat. Dennoch können Kosten beim Telefonieren mit dem Handy ins oder aus dem Ausland anfallen. ARAG Experten fassen daher alle wichtigen Informationen zusammen und zeigen auf, wo Vorsicht geboten ist.

Was bedeutet Roaming?
Das Wort Roaming kommt aus dem Englischen und heißt übersetzt „Erreichbarkeit“ oder „Rufbereichswechsel“. Mit internationalem Roaming meint man die Nutzung eines mobilen Endgeräts (neben Handys also auch Tablets, Notebooks und Smartwatches) innerhalb eines ausländischen Mobilfunknetzes, um zu telefonieren beziehungsweise Daten oder Nachrichten zu versenden oder herunterzuladen. Ein Anruf oder der Versand von Nachrichten und Daten aus dem eigenen Land in das Mobilfunknetz eines anderen Landes fällt dagegen nicht unter Roaming. Diese Unterscheidung ist laut ARAG Experten elementar, weil unterschiedliche Regelungen betroffen sind und völlig andere Kosten entstehen.

Was hat die EU mit Roaming zu tun?
Beim Roaming wird inzwischen unterschieden, ob die oben genannte Nutzung der Geräte innerhalb der EU oder im sonstigen inner- oder außereuropäischen Ausland stattfindet. Denn im Juni 2017 hat die Europäische Union festgelegt, dass jeder Telefonkunde mit Roaming-Klausel im Vertrag innerhalb der EU seinen inländischen Tarif zu denselben Preisen und Bedingungen nutzen kann wie im eigenen Land. Dem haben sich außerdem Island, Norwegen und Liechtenstein angeschlossen. Dieses sogenannte EU-Roaming – oder plakativer „Roam-like-at-home“ (frei übersetzt: erreichbar sein wie zu Hause) – wurde letztes Jahr noch einmal neu gefasst und gilt nun bis mindestens 30. Juni 2032. Es besagt bis dahin also: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, wenn aus dem Urlaub vom mallorquinischen Strand oder dem alpinen Gipfelzug zu Hause angerufen wird. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass es nach wie vor Ausnahmen gibt, die man kennen sollte.

Was fällt unter diese Ausnahmen?
Es gibt einige ganz klassische Fälle, die man sich gut merken kann. Denn diese binden sich eigentlich immer daran, dass man zwar vermeintlich im eigenen Netz unterwegs ist, in Wirklichkeit aber ein ganz anderes nutzt:

Aufmerksam muss man immer in Grenzgebieten zu Nicht-EU-Ländern sein. Denn oft loggt das Handy sich schon im ausländischen Netz ein, ohne dass man das eigene Land bereits verlassen hat und ohne dass eine gesonderte Bestätigung notwendig ist. Und so nutzt man plötzlich gar nicht mehr das eigene, über den Tarif bezahlte oder das über das EU-Roaming abgedeckte Netz, sondern das eines Landes, das nicht unter die Kostenregelung fällt, wie etwa bei der Schweiz.

Grundsätzlich passiert die Handynutzung auf Schiffen fast nie über das Mobilfunknetz, sondern über ein Satellitensystem, und das will gesondert bezahlt werden. Kosten von 30 Euro pro Megabyte (MB) sind üblich und die sind zum Beispiel beim Surfen im Internet in wenigen Minuten aufgebraucht. So verschlingt eine Minute auf Google Maps etwa ein MB und das Versenden oder Empfangen eines Fotos kann bis zu drei MB verbrauchen. Die ARAG Experten betonen, dass Vorsicht hier übrigens nicht nur bei Kreuzfahrten geboten ist, sondern durchaus auch schon bei kurzen Fährverbindungen.

Ähnliches geschieht auch beim WLAN-Call: Während zwar das Surfen, Senden und Empfangen von Nachrichten im WLAN kostenlos ist, können Anrufe dagegen enorm teuer sein, denn diese fallen nicht unter die EU-Roaming-Vereinbarung. Und dass Sondernummern oft nicht über den üblichen Handytarif abgedeckt sind, kennt man auch aus dem eigenen Land. Dies ist im Ausland nicht anders; auch hier greift die Roaming-Verordnung nicht.

Und was fällt keinesfalls unter EU-Roaming?
Wie es der Name schon sagt, gilt diese Regelung nicht für die Nutzung von Mobilfunknetzen außerhalb der Europäischen Union und der drei oben genannten Länder. In Europa ist muss man daher im Vereinigten Königreich, in der Schweiz und in der Türkei wachsam sein. Des Weiteren fallen Anrufe vom deutschen Netz in ausländische Netze nicht unter das Abkommen.

Für die EU gelten aber Preisobergrenzen, die Verbraucher vor zu hohen Kosten schützen sollen. Unabhängig, ob aus dem Mobilfunk- oder Festnetz angerufen wird, werden für Auslandsgespräche maximal 19 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.) pro Minute und maximal sechs Cent plus MwSt. für eine SMS in andere EU-Staaten fällig. Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass diese Preisobergrenzen unter Umständen nicht gelten, wenn Flatrate-Tarife Gespräche und SMS pauschal und nicht nutzungsanhängig berechnen.

Was kann ich als Endverbraucher tun?
Das Wichtigste ist, gut über den eigenen Tarif informiert zu sein und zunächst einmal zu wissen, ob Roaming darin verankert ist. Beim Besuch eines fremden Landes erhält der Nutzer dann zwar eine SMS, die über die Roaming-Regelung und ihre Ausnahmen informiert, oft kommt diese aber erst Stunden nach Grenzübertritt. Im eigenen Vertrag ist zum Beispiel auch geklärt, ob der Telefonanbieter im Ausland ein geringeres Datenvolumen anbietet, denn das darf er durchaus. Neben den Vertragsinhalten macht es Sinn, sich bei unabhängigen Quellen über die Details zu informieren – z. B. bei der Bundesnetzagentur. Für diejenigen, denen die erste Nachricht oder der erste Anruf nicht gleich unter den Nägeln brennt, haben die ARAG Experten den sichersten Tipp: In den Einstellungen des eigenen Endgeräts sollte man zunächst einmal die mobilen Daten komplett deaktivieren. Das ist der sicherste Schutz vor unbewusster Nutzung teurer fremder Netze und Systeme.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/

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