StartReisen und TourismusUrlaub mit dem Klabautermann

Urlaub mit dem Klabautermann

ARAG Experten geben Tipps, wie ein Bootsurlaub gelingt

Ob Hausboot, Charter-Yacht oder Segelschiff – Urlaub auf dem Wasser erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Denn Ferien auf dem Wasser sind nicht nur aufgrund steigender Flugkosten eine echte Alternative. Wer das gewohnte Land einmal gegen schwankende Planken eintauscht, kann zudem einen einzigartigen Perspektivwechsel erleben. Manchmal sogar ohne große Boots-Vorkenntnisse und Führerscheine. Die ARAG Experten mit einem Überblick über Möglichkeiten, einen Urlaub der anderen Art zu erleben.

Was gehört in einen Chartervertrag?
Egal bei welchem Bootstyp – bevor ein Chartervertrag unterschrieben wird, sollten Charterer prüfen, was genau im Charterpreis enthalten ist und welche Nebenkosten wie z. B. Reinigung, Bettwäsche oder Benzin hinzukommen können. Ebenfalls wichtig ist das Fahrgebiet. Ist es begrenzt, sollten Mieter prüfen, ob das Reiseziel überhaupt erreicht werden kann. Zudem sollte im Vertrag festgehalten sein, welcher Versicherungsschutz besteht und wer in welchem Umfang für welche Schäden haftet. Da der Chartervertrag beiden Seiten rechtliche Sicherheit bietet, sollte er laut ARAG Experten einige Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören neben Namen und Anschrift von Mieter und Vermieter sämtliche Angaben zum Boot wie beispielsweise Name, Länge, Breite, Tiefgang oder Typbezeichnung. Auch Charterpreis und -dauer gehören in einen ordentlichen Vertrag, ebenso wie etwa Hafen und Zeit der Über- und Rückgabe. Wie bei einem Mietwagen, raten die ARAG Experten, in einem Protokoll eventuelle Schäden und Mängel festzuhalten.

Wie sollte man sich absichern?
Ob Hausboot, Motoryacht oder Segelschiff: Wer schwimmende Planken mietet, ist in der Regel über den Vercharterer vollkaskoversichert. In den meisten Charterverträgen ist eine Kaution festgelegt, die nach Törnende zurückgezahlt wird, wenn es keine Schäden am gemieteten Boot gab. Gab es doch einen Schaden, haben Charterunternehmen das Recht, die Kaution einzubehalten bzw. mit der Reparatur des Schadens zu verrechnen. Hier könnte eine Kautionsversicherung helfen, die im Schadensfall einspringt und vor Verlust der Kaution schützt.

Gesetzlich laut ARAG Experten nicht vorgeschrieben, aber ungeheuer wichtig, ist eine Skipper-Haftpflichtversicherung. Denn eine private Haftpflichtversicherung greift auf dem Wasser nicht. Diese spezielle Versicherung bietet Schutz, wenn der Bootsführer für Schäden oder Verletzungen verantwortlich gemacht wird, die während des Törns entstehen. Dies kann beispielsweise Schäden an anderen Booten betreffen oder auch Personenschäden sowie Verluste etwa von Reisegepäck, die Passagiere erleiden könnten. Ohne solch eine Versicherung haftet der Skipper mit seinem gesamten Vermögen.

Darüber hinaus kann auch eine Charterausfallkosten- oder Charterfolgeschadenversicherung sinnvoll sein. Sie bietet Schutz, wenn ein gechartertes Boot aufgrund eines versicherten Ereignisses für einen Folge-Törn nicht mehr oder nicht rechtzeitig verfügbar ist und dem Vercharterer oder Bootseigentümer dadurch Einnahmeverluste entstehen.

Was ist eine Charterbescheinigung?
In Deutschland gibt es eigens eingerichtete, sogenannte Charterschein-Reviere. In diesen Führerschein-freien Gewässern dürfen Hobby-Kapitäne Hausboot oder Charter-Yacht führen, wenn sie nach einer mindestens dreistündigen obligatorischen Einweisung eine Charterbescheinigung erhalten haben. Dieser „Charterschein“ ist nach Angaben der ARAG Experten amtlich anerkannt und nur für das bezeichnete Gewässer für die Dauer der Charter gültig. Geschult werden neben der Bedienung des Bootes unter anderem Vorfahrtsregeln auf dem Wasser, Sicherheit an Bord oder es gibt praktische Tipps zu Fahrtzielen, Reichweite oder Schleusen.

Wo ist kein Führerschein nötig?
Je nach Land, Region, Gewässer und sogar Saison kann es durchaus unterschiedliche Bestimmungen geben, wann ein Boot auch ohne Führerschein geführt werden darf. In Deutschland und in vielen europäischen Nachbarländern gilt jedoch in der Regel, dass auf See- und Binnengewässern das Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen ohne Führerschein möglich ist, wenn die maximale Motorleistung des Bootes 15 PS (bzw. 11,03 Kilowatt (kW)) und die Bootslänge 20 Meter nicht überschreitet. Die ARAG Experten erinnern daran, dass es in den zuvor genannten Charterschein-Revieren unter Umständen auch mehr PS sein dürfen, die dort ohne Führerschein, aber mit Charterbescheinigung bewegt werden dürfen.

Wo darf ich nur mit Führerschein aufs Wasser?
Flüsse, die durch mehrere Länder fließen, wie z. B. Rhein, Mosel oder Donau sowie der Bodensee, dürfen nicht ohne Führerschein befahren werden. Hier ist bereits eine Fahrerlaubnis für Boote unter 20 Meter Länge und ab fünf bzw. sechs PS (3,68 kW) nötig. Auf der Nord- und Ostsee müssen Freizeit-Kapitäne laut ARAG Experten einen sogenannten Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrt (SBF See) haben, wenn sie motorisierte Sportboote fahren wollen, die schneller als 15 PS fahren. Mit diesem Führerschein dürfen sie das Boot bis maximal drei Seemeilen von der Küste entfernt fahren. Das Mindestalter für den SBF See beträgt für Segelboote 14 Jahre und für Motorboote 16 Jahre. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch ein medizinischer Tauglichkeitsnachweis zu Gehör und Sehvermögen Bestandteil des Führerscheins ist. Erwachsene müssen zudem einen gültigen Kfz-Führerschein oder ein Führungszeugnis vorlegen.

Kann ich ein Boot im Ausland mieten?
Wer im Feriendomizil ein Boot mieten möchte, muss mit deutlich abweichenden Bestimmungen rechnen. So können in einigen Ländern auch Boote mit mehr als 15 PS ohne Führerschein angemietet werden, während andere Länder auch strengere Vorschriften haben. So gibt es laut ARAG Experten beispielsweise keine Führerscheinfreiheit bis 15 PS in Kroatien.

Welchen Schein braucht man fürs Segeln?
Für Segelboote sind andere Führerscheine nötig. Wer die Dreimeilen-Zone auf einem Segelschiff verlassen und bis zwölf Seemeilen Abstand zur Festlandküste in See stechen will, benötigt laut ARAG Experten einen Sportküstenschifferschein (SKS). Auch internationale Vercharterer erkennen diesen Bootsführerschein in der Regel an.

Ein Tipp für Charter-Neulinge von Segelbooten: In vielen Fällen liegen Charter-Boote in der Nacht von Freitag auf Samstag in ihren Heimathäfen, denn dann ist Crew-Wechsel. Dies ist also die beste Zeit, um einen Liegeplatz in einer beliebten Marina zu ergattern. Ansonsten gilt auch hier: Frühes Buchen sichert die besten Plätze.

Sind Törns für Kinder geeignet?
Während Erwachsene sich beim Blick auf den Horizont oder aufs Wasser entspannen, kann es für Kinder an Bord auch mal langweilig werden. Damit auch für den Nachwuchs der Boots-Urlaub wiederholenswert wird, haben die ARAG Experten einige Tipps, die für Abenteuer und Abwechslung sorgen. So ist eine Kletterpartie in den Mast von Segelbooten bestimmt ein Adrenalinkick mit Nachwirkung. Natürlich sollte es nur im Hafen und gut gesichert in die Höhe gehen. Auch Kinder selbst einmal das Ruder übernehmen zu lassen, wird Begeisterung auslösen. Wer es knifflig mag, kann dem Nachwuchs Seemannsknoten beibringen. Und es sollte natürlich nur gut ausgerüstet in den Hafen gehen: Kescher, durchsichtige Eimer zum Beobachten der gefangenen Meeresbewohner oder Suchmagnete zum Bergen von interessanten Funden sollten an Bord nicht fehlen.

Und abschließend noch ein Lese-Tipp der ARAG Experten: In der Informationsbroschüre des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) können Boots-Urlauber sich mit den Grundregeln auf dem Wasser vertraut machen. Sie enthält wichtige Tipps für eine sinnvolle Sicherheitsausrüstung, das Verhalten im Notfall oder erklärt die Verkehrsregeln auf dem Wasser.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
81ba4e79c1f94b6a1345edbf0afeb0c0bf202d87
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
81ba4e79c1f94b6a1345edbf0afeb0c0bf202d87
http://www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.