Start Gesundheit und Wellness Wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

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Tipps für Eltern zu Vorbereitung, Aufnahme und Aufenthalt

Im Sommer toben Kinder wieder durch Gärten, springen vergnügt in Schwimmbecken oder jagen auf Sportplätzen dem Ball hinterher. Dabei wird aus Spaß leider manchmal Ernst: Gehirnerschütterungen, Prellungen, Verstauchungen oder Knochenbrüche sind keine Seltenheit. Worauf Eltern dann achten sollten und welche Versicherung für den Ernstfall nicht fehlen darf, weiß Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO.

Erste Schritte nach einem Unfall

Wenn Kinder im Sommer wieder viel Zeit draußen verbringen, hat der Outdoor-Sport Hochsaison. Obwohl sportliche Aktivitäten an der frischen Luft eigentlich sehr gesund sind, steigt damit auch die Unfallgefahr. Kicken auf dem Bolzplatz beispielsweise ist bei Kindern sehr beliebt, laut einer ERGO Statistik macht Fußball mit circa 34 Prozent aber den größten Anteil bei Sportunfällen aus. Aber auch bei anderen Sportarten, wie etwa Fahrradfahren, können sich Kinder schnell verletzen. Bei mehr als einer Schramme ist der Schock dann meist groß. Dennoch gilt: Ruhig bleiben. „Je nach Schwere der Verletzung sollten Eltern dann selbst mit ihrem Kind zum Arzt fahren oder den Notarzt rufen“, so Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO. Bis dieser eintrifft, gilt es, die Verletzung zu versorgen und das Kind zu beruhigen und zu trösten. „Um vorbereitet zu sein, ist es für Eltern empfehlenswert, einen Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kinder zu absolvieren“, so Biewer. Die Website des Deutschen Roten Kreuzes informiert über Kurse in der Nähe.

Die Fahrt im Krankenwagen

Muss der Nachwuchs im Krankenwagen mitgenommen werden, entscheidet der Fahrer, wie viele Begleitpersonen mitfahren dürfen – in der Regel ist ein Mitfahrer erlaubt. „Zu welchem Krankenhaus er fährt, ist von der individuellen Situation und dem Unfallort abhängig“, erläutert die Unfallexpertin. „Eltern können darauf hinweisen, wenn das Kind bereits in einem bestimmten Kinderkrankenhaus war.“ Häufig wird es dann wieder dorthin transportiert, wenn das möglich ist. Um Kindern die Angst zu nehmen, hilft es, immer genau zu erklären, was sie als Nächstes erwartet.

Ablauf der Aufnahme

Für die Anmeldung in der Notaufnahme misst eine Krankenschwester zunächst Gewicht, Größe und Temperatur des Kindes. Sie kann auch bei den Aufnahmeformalitäten helfen. Anschließend erfolgt die Untersuchung durch den Arzt. Muss das Kind im Krankenhaus bleiben, sollten Eltern eine Tasche mit persönlichen Dingen wie Kleidung, Waschzeug, Hausschuhen und Co. packen. Ein paar Lieblingsspielsachen, Bücher und Kuscheltiere können dem Kind dabei helfen, sich wohler zu fühlen. „Um den Aufenthalt zu erleichtern, bieten viele Kliniken die Mitaufnahme einer Bezugsperson an“, so die Unfallexpertin von ERGO. „Häufig gibt es dafür spezielle Eltern-Kind-Zimmer oder eine extra Liege im Zimmer des Kindes, auf der Eltern übernachten können.“ Bestätigt der Arzt, dass die Mitaufnahme eines Elternteils medizinisch notwendig ist, zum Beispiel bei Säuglingen oder Kindern bis neun Jahren, kommt die Krankenkasse für die Mehrkosten auf“, ergänzt Biewer.

Besuche im Krankenhaus

Aber auch Eltern, die nicht mit aufgenommen sind, haben jederzeit die Möglichkeit, den Nachwuchs zu besuchen. „Mutter oder Vater sollten dies so oft wie möglich tun“, empfiehlt die ERGO Expertin. „Denn die Nähe kann den Aufenthalt enorm erleichtern und sogar zu einer schnelleren Genesung beitragen.“ Mittlerweile ist in vielen Kliniken auch der Besuch von anderen Kindern erlaubt, sodass auch Freunde oder Geschwister dem kleinen Patienten Gesellschaft leisten können.

Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern

Muss das Kind für einige Tage oder gar Wochen ins Krankenhaus, ist das für Eltern nicht leicht. Vor allem berufstätige Mütter und Väter stehen dann auch vor der organisatorischen Herausforderung, den Alltag und die Besuche im Krankenhaus unter einen Hut zu bekommen. „Ist das Kind unter zwölf Jahre alt, haben Arbeitnehmer das Recht, sich zur Betreuung pro Kind und Elternteil für zehn Tage im Jahr freistellen zu lassen“, so Biewer. „Für Alleinerziehende sind es sogar 20 Tage pro Kind.“ In manchen Fällen besteht zudem Anspruch auf Kinderkrankengeld. „Ist eine Mitaufnahme medizinisch notwendig und sind die Geschwister unter zwölf Jahren, können Eltern darüber hinaus einen Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen“, ergänzt die Unfallexpertin. Auch die örtlichen Jugendämter bieten unter Umständen Unterstützung an.

Absicherung für den Nachwuchs

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle in der Freizeit aufkommt, können sich Eltern überlegen, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. „Sie leistet auch, wenn Unfälle beim Sport, Hobby oder im Haushalt passieren“, erklärt Biewer. Häufig bedeutet das für Eltern nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch Unterstützung im Alltag – vor allem wenn die Genesung länger dauert oder der Unfall gar zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Dann zahlt die Unfallversicherung zum Beispiel nötige Umbauten oder technische Hilfsmittel. „Zusätzlich kann auch ein Verletzungsgeld oder ein Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll sein“ so die Unfallexpertin. „Letzteres leistet bei einem Krankenhausaufenthalt bereits ab dem ersten Tag.“
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