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ApoRisk bietet Apotheker umfassenden Versicherungsschutz für Retaxationen

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Wenn Krankenkassen den Apotheken Rezepte nachträglich kürzen oder ablehnen

Der Nischenmakler ApoRisk freut sich bekanntzugeben, dass alle Retaxationen in seiner Pharmarisk-Police bereits abgedeckt sind. Die besonderen Merkmale einer Apothekenversicherung sind entscheidend für einen umfassenden Versicherungsschutz. Mit der „Retax-Vermögensschadenversicherung“ und der „Besten Leistungsgarantie“ bietet ApoRisk im Schadenfall entscheidende Vorteile.

Retaxationen stellen für Apotheken oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Wenn Krankenkassen Rezepte nachträglich kürzen oder ablehnen, können erhebliche finanzielle Verluste entstehen. ApoRisk hat die Bedürfnisse von Apothekeninhabern erkannt und spezielle Versicherungsleistungen entwickelt, um diese Risiken abzusichern.

Die „Retax-Vermögensschadenversicherung“ von ApoRisk schützt Apothekeninhaber vor finanziellen Verlusten im Zusammenhang mit Retaxationen. Im Falle einer Retaxation übernimmt die Versicherung die Kosten, die durch die Kürzung oder Ablehnung von Rezepten entstehen. Dies hilft Apotheken, ihre finanzielle Stabilität zu bewahren und potenzielle wirtschaftliche Auswirkungen abzufedern.

Beispielhaft sind folgende Retaxierungen versichert:

Falschbedruckung des Rezeptes, z.B. falsche PZN, falsches Datum, fehlende Zusatz-/Spezial- PZN’s,
Fehlende handschriftliche Ergänzungen, zu denen die Apotheke verpflichtet ist,
Ablauffrist vom Rezept übersehen,
Aut idem Kreuz übersehen,
Zahlendreher nicht bemerkt, oder falsch gelesen z.B. 150 und 750,
Retax wegen falscher Anzahl pro PZN oder auch wegen unterschiedlicher Interpretation der ärztlich angegebenen Anzahl, z.B. ist 1 Pack = 1x Idealbinde oder der kleinste Mehrfachpack mit 10 Idealbinden gemeint,
Retax wegen angeblicher Lieferfähigkeit einer PZN, d.h. Sie haben gegen andere PZN ausgetauscht und werden nun bezichtigt das ursprüngliche Präparat wäre lieferbar gewesen,
Retax wegen versehentlicher Nichtbeachtung des Rabattvertrages,
Retax aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen,
Retax wegen versehentlicher Abgabe des nicht als preisgünstig geltenden Reimports oder Generika,
Retax wegen der versehentlichen Belieferung obwohl kein Liefervertrag bestand,
Retax bei versehentlicher Abgabe von unerlaubten Packungsgrößen,
Retax aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen,
und weitere Retaxationen…

Die „Beste Leistungsgarantie“ von ApoRisk stellt sicher, dass Apothekeninhaber im Schadenfall den bestmöglichen Versicherungsschutz erhalten. Im Falle einer Retaxation wird die Differenz zwischen der ursprünglichen Leistung und dem Betrag, der von der Krankenkasse gekürzt wurde, von der Versicherung erstattet. Somit wird gewährleistet, dass die Apotheke den vollen Betrag erhält, den sie erwartet hatte.

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit unserer Pharmarisk-Police einen umfassenden Versicherungsschutz für Retaxationen bieten können“, sagt die Geschäftsführerin von ApoRisk. „Unsere Retax-Vermögensschadenversicherung und die Beste Leistungsgarantie sind entscheidende Merkmale, die unseren Kunden im Schadenfall einen spürbaren Unterschied bringen. Apothekeninhaber können sich darauf verlassen, dass sie bei uns den Schutz erhalten, den sie benötigen.“

ApoRisk hat sich auf die Absicherung von Apotheken spezialisiert und bietet maßgeschneiderte Versicherungslösungen für die spezifischen Bedürfnisse der Branche. Mit der Pharmarisk-Police bietet ApoRisk einen umfassenden Versicherungsschutz, der den Herausforderungen und Risiken von Apotheken gerecht wird.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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