Start Handel und Dienstleistungen Christoph Kirchenstein – LV – Beitragserhöhung

Christoph Kirchenstein – LV – Beitragserhöhung

0

Rückabwicklung der Lebensversicherung schützt vor Beitragserhöhungen.

Wir empfiehlen die Rückabwicklung von Lebensversicherungen, da Versicherungsgesellschaften das Recht haben, Beiträge nachträglich zu erhöhen.

Rückabwicklung der Lebensversicherung, bevor die Beitragssteigerung kommt.

Viele Menschen entschieden sich in der Vergangenheit für den Abschluss einer Lebensversicherung, weil sie sich erhofften, dass sie mit festen Beiträgen und Auszahlungen planen können.
Doch in den letzten Jahren mussten immer mehr Verbraucher feststellen, dass ihre Hoffnungen auf stabile Renditen oft enttäuscht wurden. Neben den geringen Auszahlungen am Ende der Laufzeit gibt es weitere Nachteile bei Lebensversicherungen.

So hat der Gesetzgeber beispielsweise zahlreiche Regelungen eingeführt, die die Versicherungsanbieter vor Insolvenz schützen sollen.
Ein besonders relevanter Paragraph ist der §163 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Dieser ermöglicht es den Gesellschaften, die zu zahlenden Prämien anzupassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen geändert haben.
Es besteht Uneinigkeit darüber, wie weitreichend dieser Paragraph ausgelegt werden kann.
Betrifft er nur Änderungen in den biometrischen Risiken des Versicherten oder auch ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen?

Die Auszahlungen können ebenfalls reduziert werden.

Eines ist sicher: Kunden drohen ständige Beitragssteigerungen oder Leistungskürzungen.

Das ist jedoch nicht alles, denn gemäß Paragraph 314 des Versicherungsaufsichtsgesetzes kann die BaFin bei einem Insolvenzrisiko eingreifen. Die BaFin hat die Befugnis, vorübergehend Auszahlungen zu untersagen, um das Unternehmen vor weiteren wirtschaftlichen Schäden zu schützen.

Dadurch werden die Versicherten doppelt bestraft, da sie verpflichtet sind, ihre Beiträge in voller Höhe weiterhin zu zahlen.
Zudem besteht die Gefahr einer Ungleichbehandlung der Versicherten. Diejenigen, die ihre Verträge zu Zeiten hoher Zinsen abgeschlossen haben, könnten im Fall der Fälle stärker von Leistungskürzungen betroffen sein als diejenigen, die ohnehin niedrigere Zinsen erhalten.
Wer also die Hoffnung hatte, dass er glimpflich davonkommt, weil ihm hohe Zinsen versprochen wurden, kann ein böses Erwachen erleben.

Lebensversicherungen haben für Kunden zu viele Nachteile.

In Anbetracht all dieser Nachteile kann von Planungssicherheit bei Lebensversicherungen in keiner Weise gesprochen werden, selbst wenn man sich mit einer geringen Rendite abgefunden hat.

Verbraucher, die derzeit noch eine Lebensversicherung besitzen, sollten sich ernsthaft fragen, ob sie diese Nachteile wirklich akzeptieren wollen:

– Risiko von Beitragserhöhungen gemäß §163 VVG
– Möglichkeit von Leistungskürzungen gemäß §164 VAG
– intransparente und überhöhte Kosten
– geringe Rendite und unsichere Auszahlungshöhe
– ungewisse Zukunftsaussichten, da die gesamte Branche vor Herausforderungen steht

Besonders, wenn der Vertrag noch über mehrere Jahre läuft, kann es sinnvoll sein, das investierte Kapital anderswo anzulegen.

Wir empfehlen die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Nun stellt sich die Frage, wie man den Vertrag beenden und sein investiertes Kapital zurückerhalten kann.

Die Kündigung oder der Verkauf des Vertrags sind zwar bekannte Optionen, doch dabei verliert man viel Geld. Wer seine Ansprüche maximal durchsetzen möchte, kann dies nur durch eine professionelle Rückabwicklung der Lebensversicherung erreichen.

Wenn Sie weitere Informationen über das Risiko von Beitragserhöhungen erhalten möchten, finden Sie diese in einem Artikel von Vertragshilfe24.de

Dienstleistung

Kontakt
BUSINESS JOURNAL TV
Liane Kirchenstein
Ruessenstrasse 12
6340 Baar
+41 76 500 62 95
20955ba4d2c58c38e40e917380f37e2758e9a474
http://www.business-journal.tv