Eigentümerverband rät säumigen zwölf Prozent, die Erklärung jetzt abzugeben und Schätzung zu vermeiden
Frankfurt/Wiesbaden, 17. April 2023 – Etwa zwölf Prozent aller Eigentümer von Wohnungen oder Häusern in Hessen haben ihre Erklärung zur neuen Grundsteuer noch nicht abgegeben. Sie bekommen ab dieser Woche Post von ihrem Finanzamt. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, rät, nun aktiv zu werden, die Angaben im Erinnerungsschreiben aber genau zu prüfen.
Die Frist zur Erklärung für die neue Grundsteuer ist bereits Ende Januar abgelaufen, diese Woche beginnt nun das Erinnerungsverfahren. Mit detaillierten Briefen werden säumige Eigentümer von ihrem Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. „Darin sind hilfreiche Informationen wie Aktenzeichen, Lagebezeichnung und zum Grundstück gehörende Flurstücke aufgeführt, was die Erklärung erleichtert“, so Ehrhardt. Diese können aber veraltet sein und sollten nicht einfach übernommen werden, sondern innerhalb der Einspruchsfrist überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden, da sie ansonsten aktenkundig würden. „Wir appellieren an die rund zwölf Prozent aller Eigentümer, spätestens dann aktiv zu werden, wenn sie das Erinnerungsschreiben bekommen haben. Denn ansonsten droht ihnen die Schätzung, die eher nicht zu ihren Gunsten ausgehen wird. Und es ist auch weiterhin mit Verspätungszuschlägen zu rechnen.“
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– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes. Zudem stellen Sie rd. 66 Prozent der Mietwohnungen.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
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