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Digitalisierung: Verwaltungsleistungen 2023 digital?

Die örtlichen Bauaufsichtsbehörden kümmern sich in Deutschland um die Einhaltung verschiedener Voraussetzungen, sowie um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Jeder Neu- und Umbau ist mit einem Gang zur Bauaufsichtsbehörde verbunden und stellt für viele eine Last dar – das Schlüsselwort lautet Digitalisierung. Wie weit sind die öffentlichen Verwaltungsbehörden in Deutschland mit der Digitalisierung?

Ohne Bauaufsichtsbehörde keine baulichen Veränderungen, Umbauten oder Neubauten – zeitliche Kontaktaufnahme und ein gutes Miteinander erleichtern bauliche Maßnahmen, wissen Immobilien- und Projektexperten Christian Ludes und Adrian Mende aus Oldenburg in Niedersachsen.

Bauamt oder Bauaufsichtsbehörde

Beim Bauamt handelt es sich um ein kommunales und auch Landes- oder Bundesamt, eine örtliche Behörde, die sich mit den verschiedensten Bauangelegenheiten befasst. Die Aufgabenbereiche der Bauämter zwischen den einzelnen Ländern variieren. Die jeweilige Bauaufsichtsbehörde in den deutschen Bundesländern ist für Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsverfahren zuständig. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Baurechts. In Deutschland obliegt ihnen die Bauaufsicht und bietet allen Bürgern die Möglichkeit, gegen Bauvorhaben Beschwerde zu erheben. „Oftmals werden Bauamt und Bauaufsichtsbehörde für dasselbe gehalten, aber so ist es nicht, beide haben unterschiedliche Aufgaben“, erklärt Adrian Mende.

Tätigkeitsbereiche und Aufgaben

Das Bauamt widmet sich den planerischen Aufgaben, ist unter anderem für Bautätigkeiten im Hochbau, der Wasserversorgung, Abwasserversorgung und der Betreuung öffentlicher Gebäude und Anlagen zuständig. Die Bauaufsichtsbehörde hingegen ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und Bestimmungen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich. Bauaufsichtsbehörden gehören in Deutschland zu den Verwaltungsbehörden. „Die praktische Frage stellt sich jeder Betroffene, wann das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren ist“, sagt Christian Ludes.

Adrian Mende fügt hinzu, dass sich das im Grunde nicht ganz trennen lässt. Denn wenn vom Bauamt gesprochen wird, werden in der Regel zwei Instanzen gemeint: die Bauaufsichtsbehörde, die sich mit dem tatsächlichen Gebäude befasst und dem Bau- oder Stadtplanungsamt beziehungsweise Gemeindeamt, das prüft, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt. „Fakt ist, dass wenn für einen Neubau, Um- oder Anbau beispielsweise kein Bauantrag beim Bauamt bewilligt wurde, dann sieht es düster aus. Bauämter sollten nicht unterschätzt werden, denn ohne die entsprechende Genehmigung hat das Bauamt die Berechtigung, dass der Ursprungszustand wiederhergestellt werden muss und das ist nicht nur ärgerlich, sondern oftmals sehr kostspielig“, erklärt Adrian Mende.

Beim Bau von Wohneigentum kommt man um einen Gang zur Bauaufsichtsbehörde nicht herum. Baugenehmigungsverfahren und Bauordnungsverfahren gehören zu den Hauptaufgaben der Bauaufsichtsbehörde. Ohne die Genehmigung der örtlichen Behörde darf weder ein Neubau umgesetzt werden noch jegliche größere Umbaumaßnahmen. Wenn es sich um einen Umbau handelt, wird vorerst abgefragt, ob durch den Ausbau neue Wohnfläche entsteht. Adrian Mende erklärt, dass wenn dies der Fall ist, müssen bestimmte bauliche Anforderungen erfüllt werden, um die Sicherheitsstandards weiterhin gewährleisten zu können. Aspekte wie Statik und Brandschutz werden hier akribisch überprüft und genießen eine hohe Priorität. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ohne eine entsprechende Bewilligung des Bauamtes weder Neu- noch Umbau durchgeführt werden können.

Die Bauaufsichtsbehörde fordert beim Antrag auf einen Neubau verschiedene Unterlagen. So sind eine Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichtszeichnungen nur ein Bruchteil der einzureichenden Dokumente. Nachweise bezüglich der Statik, Wärme- und Brandschutz sind hier für die Einhaltung der Sicherheitsstandards erforderlich.

Zukunft E-Government: Digitale Antragstellung – ein Pilotprojekt

Bisher waren jegliche Bauanträge nur persönlich und in Papierform zu beantragen, was in Zeiten der Digitalisierung verwundert. Laut Statista.com wurden 2019 in Deutschland 119.000 Baugenehmigungen zur Errichtung neuer Wohngebäude erteilt. „Bei den oft komplexen, langwierigen Verfahren mit zahlreichen Beteiligten und Unterlagen, Abhilfe und Unterstützung durch Digitalisierung wäre hierbei ein Lösungsansatz“, gibt Christian Ludes zu bedenken. Adrian Mende fügt hinzu, dass die erforderlichen Dokumente für den Bauantrag von den Architektur- und Planungsbüros bereits im Voraus digital erstellt werden. Im Anschluss werden diese aber wieder ausgedruckt und in umfangreichen Planungsordnern dreifach in der Bauaufsichtsbehörde eingereicht.

Seit Anfang 2021 scheint sich bezüglich der Digitalisierung aber auch bei den öffentlichen Verwaltungsbehörden einiges zu tun. So ist die Bauaufsichtsbehörde im Landkreis Nordwestmecklenburg Vorreiter, was die digitale Beantragung von Baugenehmigungen betrifft. „Was wir mit der Digitalisierung des Bauantrags erleben, ist eine Sternstunde der Digitalisierung in Deutschland“ – konklusionierte Marcus Richter, der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Auch die zuständigen Ämter Neubrandenburgs und Rostocks zeigten sich begeistert und sicherten zu, sich in naher Zukunft um einen angepassten digitalen Bauantrag für ihren Landkreis zu kümmern. 2022 schaltete die Stadtverwaltung Oldenburg ein neues Serviceportal frei, das alle Dienstleistungen der Stadt Oldenburg nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) beinhaltet, mit dem Ziel der direkten Online Erledigung. Die Stadt Oldenburg nutzt eine App, in der angeschaut werden kann, wie künftige Bauprojekte sich in die Realität einfügen, beispielsweise oder wie weit der Ausbau des kostenfreien WLAN-Netzes oder der E-Ladestruktur realisiert werden kann.

Christian Ludes gibt zu bedenken, dass die Digitalisierung mehr als nur die Umstellung von analogen zu digitalen Arbeitsweisen ermöglicht. Für die ganzheitliche Umsetzung einer Bauaufsichtsbehörde braucht es neben technischen Komponenten und gesetzlichen Regularien, digitale Kompetenzen, Changemanagement, ganzheitliche Prozessbetrachtung sowie Strategieberatungen, ist der Immobilienexperte überzeugt.

Bürgerinnen und Bürger wünschen sich Vereinfachungen durch Digitalisierung

Baugenehmigungsverfahren sind in Deutschland ein kosten-, zeit- und personalintensives Verfahren. Der Vorschlag liegt nahe, auch hier den zähen Fortschritt bezüglich Digitalisierung der deutschen Verwaltungsbehörden voranzutreiben. Christian Ludes weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger digital und mobil sind, sie sind vorbereitet und erwarten einen digitalen Service der Verwaltung, wie sie es von anderen Plattformen im Internet gewohnt sind. Der digitale Bauantrag bringt den entscheidenden Zeitvorteil, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger und den Behörden. Bequem von Zuhause können die Eingaben erfolgen, Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich nicht nach den Öffnungszeiten richten. Intelligente Antragsassistenten prüfen direkt bei der digitalen Einreichung, ob Unterlagen fehlen oder Felder nicht ausgefüllt wurden, nur vollständige Anträge können online abgeschickt werden. „Das wäre ein großer, effizienter Fortschritt, mit Zeitersparnis auf beiden Seiten für Genehmigungsverfahren. Ganz zu schweigen vom Gewinn der Bürgernähe mit E-Government durch unbürokratischen Informationsaustausch und Service rund um die Uhr“, sagt Adrian Mende.

Digitaler Bauantrag fördert schnelles und kostengünstiges Bauen

Ein Baugenehmigungsverfahren kann heutzutage bis zu zehn Monate oder länger dauern. Das Einsparen dieser Zeit und damit verbundenen Ressourcen kann mithilfe eines Portals mit intelligenter Formularassistent erreicht werden, sind Digitalisierung Experten überzeugt. Auch E-Payment und E-Signatur vereinfachen den Prozess für Nutzer der Antragstellung und Sachbearbeiter. Mithilfe von intelligenten Online-Portalen wird die Zukunft digital, es müssen nicht mehr händisch Auftrag-für-Auftrag abgearbeitet werden, sondern können mithilfe virtueller Kommunikationsplattformen parallel verarbeitet werden, was die Wartezeit auf die Genehmigung erheblich reduziert, sind Christian Ludes und Adrian Mende überzeugt.

V.i.S.d.P.:

Chanel Ehlers
Projektmanagerin & Bloggerin

Eigentlich ist Chanel Projektmanagerin für App-basierte Unternehmen, aber Ihre Leidenschaft ist das Bloggen und Veröffentlichen von Ideen, die die Welt bereichern und zu einem besseren Ort, nachhaltig und langfristig machen. Seit 2022 schreibt Chanel für ABOWI.com und ist erreichbar unter contact@abowi.com

Über die Projektentwickler Christian Ludes & Adrian Mende:
Christian Ludes und Adrian Mende sind Projektentwickler für Immobilien aus Oldenburg in Niedersachsen, im Investment- und Immobilienbereich und berät bei jedem Schritt. Auf ein Netzwerk mit Top-Spezialisten und Knowhow, das zum Erfolg führt, können Ludes und Mende zugreifen. Gerne geben die Projektentwickler Christian Ludes und Adrian Mende ihre langjährige Erfahrung an Kunden und Mandanten weiter.

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