Location: Holiday Inn Zürich-Messe
Street: Wallisellenstrasse 48
City: 8050 – Zürich (Germany)
Start: 21.03.2023 09:00 Uhr
End: 22.03.2023 17:00 Uhr
Entry: 2495.00 Euro (non 19% VAT)
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Erfahren Sie in diesem Intensivkurs, wie sich die Produkthaftungsvorschriften in der EU ändern und wie sich diese auf die Schweizer Hersteller, Importeure und Händler, sowie Entwickler von Software und KI auswirken. Machen Sie sich mit den Verordnungs- und Richtlinienentwürfe der EU vertraut und erfahren Sie anhand der entsprechenden einzelnen spezifischen Vorgaben mittels einzelner Fallbeispiele wie diese auf verschiedene Branchen angewendet werden können.
Informationen zur fachlichen Leitung
Hess_Hans-Joachim_118x125.pnglic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht.
Schon während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und -sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.
Warum dieser Intensivkurs wichtig ist
Durch die rasanten Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologie hat die Europäische Union kürzlich zahlreiche neue Regelungen zur Verantwortung und Haftung in diesem Technikbereich ausgearbeitet, die zu einer spürbaren Verschärfung der bestehenden Vorschriften führen und neu auch für Software, Künstliche Intelligenz (KI), Kreislaufwirtschaft und Online-Marktplätze gelten werden.
Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung in fast allen Produktbereichen wird eine grosse Zahl von Wirtschaftsakteuren, die bisher nicht betroffen waren, durch die geplante Verordnung betroffen sein. Der Entwurf sieht eine Übergangsfrist von 12 Monaten vor ab Inkrafttreten vor. Daher ist es wichtig, sich schon jetzt mit den geplanten Regelungen auseinanderzusetzen. Doch bereits heute sind diese Regelungen zu einem grossen Teil schon zu beachten, denn sie sind bereits Inhalt des gegenwärtigen unternehmerischen Produktsicherheitsdispositivs und der gesetzlich geforderten Produkt-Compliance.
Termine
21. und 22. März 2023
26. und 27. September 2023
Die Vereon AG veranstaltet hochkarätige Tagungen, Konferenzen und Workshops zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgewiesene Experten aus Forschung, Wissenschaft, Praxis und Politik präsentieren regelmässig pragmatische Lösungsansätze und wegweisende Trends. Führungs- und Fachkräfte aller Branchen schätzen diese Informationsplattformen zum Wissensausbau, Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung wertvoller neuer Kontakte.
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