Krankenhäuser können ambulant nicht kostendeckend operieren, daran geknüpft die Forderung nach höheren EBM-Vergütungen.
Krankenhäuser können ambulant nicht kostendeckend operieren, behauptet eine aktuelle Studie des Deutschen Krankenhausinstituts und knüpft daran die Forderung nach höheren EBM-Vergütungen.
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) unterstützt die Forderung nach einer kostendeckenden Vergütung von ambulanten und kurzstationären Operationen.
Praxiskliniken haben mit ihrer krankenhausäquivalenten Ausstattung vergleichbare Kosten. Nur so können sie ambulante und stationsersetzende Eingriffe in hoher Qualität ausführen.
Der EBM wird seitens der PKG als nicht kostendeckend, zu starr und bürokratisch eingestuft. Er bildet die wirtschaftliche Realität nicht ab. EBM-Eingriffe werden über Privatpatienten, BG-Fälle, Kostenübernahmen und Erlösen aus IV-Verträgen quersubventioniert.
Die PKG fordert ein Überführen dieser Verträge in die Hybrid-DRGs, damit ambulante und stationsersetzende Eingriffe für die Krankenhäuser und Praxiskliniken adäquat vergütet werden.
Die Qualifikation von medizinischem Personal in Praxiskliniken unterscheidet sich heute nicht mehr von jener der Krankenhäuser. In Praxiskliniken werden bereits heute Ärztinnen und Ärzte aus-/und weitergebildet.
„Wir freuen uns über die Aufbruchstimmung im deutschen Gesundheitswesen und dass die Fortschrittsverweigerung zumindest von politischer Seite endlich aufgegeben wird“, sagt Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der PKG, welche die Belange der Praxiskliniken vertritt.
Seit Jahren fordert die PKG, was die Bundesregierung nun endlich umsetzen will: Dem medizinischen Fortschritt Rechnung zu tragen sowie den ambulanten OP-Katalog zu erweitern und mit einer angemessenen Vergütung zu verknüpfen.
Mit der Ankündigung, das ambulante Operieren in Zukunft konsequent durch adäquate Bezahlung zu fördern, hat die Bundesregierung insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konfrontiert. In einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts DKI wird nun aufgezeigt, dass die EBM-Vergütung für das ambulante Operieren nach Paragraf 115b Sozialgesetzbuch (SGB) nicht ausreiche, um die anfallenden Kosten in Krankenhäusern zu decken. „Was die Studie nicht erwähnt: Dies liegt nicht nur an der Höhe der Vergütung, sondern auch daran, dass die Krankenhäuser es in den letzten Jahrzehnten versäumt haben, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen anzueignen und die Strukturen für das ambulante Operieren zu etablieren.“, so Elmshäuser, „dies liege vermutlich daran, dass es sich für die Krankenhäuser im DRG-System gut leben ließ.“
„In den letzten Jahren haben sich Praxiskliniken eine vorbildliche Expertise in diesem Bereich aufgebaut. OP-Techniken wurden weiterentwickelt und setzen neue medizinische Standards, so dass heute Operationen ambulant durchgeführt werden können, von denen man das vor Jahren nicht für möglich gehalten hätte. Die Verwaltung und die internen Prozesse wurden so optimiert, dass das Pflegepersonal ausreichend Zeit für die eigentliche Arbeit am Patienten hat“, erklärt Elmshäuser. „Eine bessere Medizin ist möglich. Die Praxiskliniken beweisen es Tag für Tag mit nachweislich hoher Patientenzufriedenheit!“
Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V.
Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die hierzu nötigen Schritte.
Weitere Informationen finden Sie unter www.pkgev.de
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