Essen – „Nicht nur die höheren Energiekosten belasten derzeit alle Haushalte. Auch die Inflation ist so hoch wie lange nicht“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, und beruhigt gleichzeitig: „Für einen finanziellen Ausgleich hat das Bundeskabinett Maßnahmen zur Steuerentlastung beschlossen. Im Fokus der Erleichterungen stehen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pendler im Besonderen. So umfasst eine Maßnahme zum Beispiel die Anhebung der Entfernungspauschale, die befristet bis zum Jahr 2026 gilt.“
Boni für Eltern und Berufstätige
Zusätzlich gibt es folgende Entlastungen für Berufstätige, Eltern, Autofahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel wegen der hohen Energiekosten 2022.
300 Euro Bonus für Berufstätige
Berufstätige erhalten einmalig 300 Euro Bonus zusätzlich zum Gehalt 2022. Für Selbstständige sinkt einmalig um 300 Euro die im Voraus zu zahlende Einkommensteuer.
100 Euro Kinderbonus
Eltern erhalten 2022 zusätzlich 100 Euro für jedes Kind, für das sie im Juli 2022 Kindergeld erhalten. Das Geld zahlt die Familienkasse automatisch mit dem Kindergeld aus.
Ab Oktober 12 Euro Mindestlohn
„2022 erhöht sich der Mindestlohn gleich zweimal. Ab Juli von 9,82 Euro auf 10,45 Euro und ab Oktober soll er 12 Euro Bruttolohn pro Stunde betragen. Zudem ist geplant, dass die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ab Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro steigt“, führt Steuerberater Roland Franz aus.
Anhebung des Grundfreibetrages
Durch das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz werden Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag ab 2022 angehoben. Laut Steuerberater Roland Franz bedeutet das, dass der höhere Grundfreibetrag eine geringere Steuerlast erwirkt und bei Arbeitnehmern die rückwirkende Änderung zum 01.01.2022 in der nächsten Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt wird.
Anhebung der Entfernungspauschale bereits im laufenden Jahr 2022
Über die Anhebung des Grundfreibetrages hinaus enthält das Steuerentlastungsgesetz 2022 weitere Steuerentlastungen z.B. die Erhöhung der Entfernungspauschale. Sie beträgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent. Bisher beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 35 Cent.
Arbeitnehmer können die Anpassung eines/ihres Freibetrags im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wegen der höheren Entfernungspauschale beantragen.
Dazu ergänzt Steuerberater Roland Franz: „Einen Steuerfreibetrag kann man mit dem Formular ‚Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung‘ beantragen; selbstverständlich kann ein Steuerberater das übernehmen.“
Mit Solaranlage Steuern sparen
Selbstständige sollen auch 2022, wie seit 2020 bewegliche Wirtschaftsgüter schneller abschreiben dürfen und Steuern sparen. Das gilt nicht nur für neue Firmenwagen, sondern auch für neue Solaranlagen, wenn sie damit Gewinne erzielen wollen.
Sachbezüge bis 50 Euro im Monat steuerfrei
Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört neben der monatlichen Geldüberweisung grundsätzlich auch Sachlohn, den der Arbeitgeber gewährt. Sachbezüge bleiben steuerfrei, soweit ihr Wert unter einer Freigrenze bleibt. Diese stieg mit dem Jahreswechsel 2021/2022 von 44 Euro auf 50 Euro monatlich. Überschreitet der Wert die Schwelle, müssen Angestellte den gesamten Sachbezug versteuern und nicht nur den übersteigenden Teil.
Besonders beliebt, um die Freigrenze auszuschöpfen, sind Gutscheine und Geldkarten, etwa Tankkarten und Shopping-Gutscheine. Steuerberater Roland Franz weist aber darauf hin, dass sie zweckgebunden sein müssen und ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus einem festgelegten Angebot berechtigen. Der Arbeitgeber muss sie außerdem zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Gehaltsumwandlungen oder ein Gehaltsverzicht bringen keinen Steuervorteil.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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