Start Auto und Verkehr Ab Oktober ist Zeit für Winterreifen – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Ab Oktober ist Zeit für Winterreifen – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

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Was Autofahrer zu gesetzlichen Regelungen, Montage und Profiltiefe wissen sollten

Bald heißt es für deutsche Autofahrer wieder: Reifenwechseln nicht vergessen! Laut der altbekannten Regel „Von O bis O“ ist das Fahren mit Winterreifen zwischen Oktober und Ostern empfehlenswert. Aber ist es auch Pflicht? Diese Frage beantwortet Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. Er weiß außerdem, was Autofahrer bei Reifen und Montage beachten müssen, damit sie sicher über Schnee, Matsch und Glatteis kommen und welche Regelungen im Ausland gelten.

Reifenwechsel: Pflicht oder nicht?

Viele Autofahrer sind unsicher, ob es im Herbst wirklich Pflicht ist, die Reifen zu wechseln. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, erklärt dazu: „In Deutschland gilt laut § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Eis, Glätte und Schnee müssen Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein.“ Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Mauelshagen rät, spätestens beim ersten Raureif die Winterreifen aufzuziehen. Darüber hinaus wichtig zu wissen: Steht am Straßenrand ein blaues Schneekettenschild, sind diese bei schneebedeckter Straße auf dem folgenden Streckenabschnitt vorgeschrieben.

Alternative Ganzjahresreifen?

Autofahrer, die sich den Aufwand sparen möchten, zweimal im Jahr die Reifen zu wechseln, können sich für Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen entscheiden. Weisen die Reifen das M+S oder Schneeflockensymbol auf, sind sie auch bei leicht winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. „Bei extremem Winterwetter wie starkem Schneefall sollten Autofahrer das Auto dann aber besser stehen lassen“, so der Kfz-Experte von ERGO. „Solche Reifen sind daher nur für Personen geeignet, die in schneearmen Gegenden wohnen oder die bei sehr winterlichen Bedingungen auch mal auf ihr Fahrzeug verzichten können.“ Übrigens: Ab 30. September 2024 sind nur noch Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol erlaubt.

Zustand und Montage

Um starkes Rutschen bei Schnee oder Matsch zu verhindern, sollten die Winterreifen nicht älter als zehn Jahre sein. Für das Reifenprofil gilt: mindestens vier, besser fünf Millimeter tief sind empfohlen. „Prüfen können Autofahrer dies beispielsweise mit einem Zwei-Euro-Stück. Verschwindet der silberne Rand im Reifenprofil, ist es noch tief genug“, so Mauelshagen. Montieren Autofahrer die Reifen selbst, sollten sie auf die Laufrichtung – erkennbar an einem Pfeil auf der Reifenseite – achten. Denn manche Reifenmodelle sind laufrichtungsgebunden und können bei falscher Anbringung Fahrverhalten und Sicherheit beeinträchtigen. Damit die Reifen lange halten, sollten Pkw-Fahrer zudem regelmäßig den Reifendruck überprüfen.

Winterreifenaufkleber

Was viele nicht wissen: „Ist die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für die montierten Winterreifen niedriger als die des Autos, muss im Fahrzeug ein Aufkleber mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit der Reifen angebracht sein“, erklärt der Kfz-Experte von ERGO. Ansonsten droht ein Bußgeld. Autowerkstätten bringen den Aufkleber meist beim Wechseln der Reifen an, ansonsten gibt es diesen auch kostenlos an den TÜV-Stationen.

Regelungen im Ausland

Wer einen Winterausflug ins Ausland plant, sollte sich vorab über die dort geltenden Regeln informieren, sonst kann es teuer werden. „In Österreich gilt beispielsweise vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht sowie eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern“, so Mauelshagen. In der Schweiz kann es je nach Region sein, dass die Regionalverwaltung für einen bestimmten Zeitraum Winterreifen vorschreibt. Auch in Italien oder Frankreich kann für bestimmte Streckenabschnitte eine winterliche Bereifung verpflichtend sein. Der ERGO Kfz-Experte ergänzt: „In allen diesen Ländern gilt außerdem eine Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung.“

Was gilt für den Mietwagen?

Für das Einhalten der situativen Winterreifenpflicht ist in Deutschland immer der Fahrer des Autos und nicht der Fahrzeughalter verantwortlich. Das heißt: Wer im Winter einen Mietwagen bucht, sollte prüfen, ob der Wagen mit der richtigen Bereifung ausgestattet ist. Denn bei einem Leihwagen gibt es keinen Anspruch auf ein wintertaugliches Fahrzeug. Wer mit dem Mietwagen ins Ausland fährt oder vor Ort ein Fahrzeug mieten möchte, sollte sich vorab über die geltenden Regelungen und Vorschriften informieren.
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