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Esther Omlin über das Schweizerische Vollzugsrecht

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Über Dr. iur Esther Omlin und ihre wissenschaftliche Arbeit im Bereich des Strafrechts

Dr. iur Esther Omlin ist Teil eines Netzwerks für Untersuchungen, Expertisen und Rechtsberatungen in den Bereichen des nationalen und internationalen Strafrechts, Wirtschaftsrechts und Völkerrechts. Schon seit Jahren liegen die Schwerpunkte der Schweizer Juristin auf den Gebieten des Strafrechts, im Zuge derer sie auch bereits diverse Monografien, Aufsätze und Kommentare verfasst und veröffentlicht hat. Aus diesem Grund ist Dr. Esther Omlin für Unternehmen und Privatpersonen die erste Ansprechpartnerin, wenn Fragen in diesen Bereichen auftauchen. Ihre Expertise umfasst dabei sämtliche Themengebiete von Verbrechen gegen die Menschenwürde oder schweren Betrugsfällen bis hin zu modernen Strafdelikten wie Cyberkriminalität.

ÜBER DR. IUR ESTHER OMLIN

Dr. iur Esther Omlin hat ihr Studium und Doktorat im Strafrecht an der Universite de Fribourg absolviert und ihr Wissen anschließend durch verschiedene Aus- und Weiterbildungen in der Strafverfolgung und im internationalen Recht vertieft. Inzwischen ist Dr. Esther Omlin Mitglied der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, wo sie Prüfungen und Analysen über menschenrechtliche Verhältnisse in Gefängnissen, Psychiatrien und Heimen durchführt und zudem für die Beobachtung der schweizerischen und europäischen Zwangsrückschaffungsflüge zuständig ist. Im Laufe ihrer Karriere hat Esther Omlin überdies zahlreiche strafrechtliche Publikationen verfasst und hält regelmäßig Vorträge zu verschiedenen Bereichen des Schweizer Strafrechts. Ihre Schwerpunkte neben dem nationalen und internationalen Strafrecht liegen außerdem auf den Bereichen Wirtschaftsrecht, Menschenrechte und Völkerrecht, wo sie ihren Klienten stets mit Rat und Tat zur Seite steht.

DAS SCHWEIZERISCHE VOLLZUGSLEXIKON

Dr. iur Esther Omlin veröffentlicht regelmäßig Monografien und Kommentare zu verschiedenen Bereichen des Strafrechts. So lieferte sie 2014 zum Beispiel einen wichtigen Beitrag für „Das schweizerische Vollzugslexikon“, das sämtliche Prozesse von der vorläufigen Festnahme einer Person bis zu deren bedingter Entlassung beinhaltet. Wie Dr. Esther Omlin erklärt, wird der Begriff des Freiheitsentzugs nach schweizerischem Recht in diesem Lexikon breit gefasst, wobei das Werk dabei helfen soll, schnelle erste Antworten zu konkreten Problemen zu erhalten. Insgesamt ist das „Schweizerische Vollzugslexikon“ sowohl für Fachleute und Rechtsanwälte als auch für Privatpersonen geeignet, die sich für die Thematik interessieren oder eine unkomplizierte und schnelle Antwort auf ihre Fragen bekommen möchten.

WIE DAS SCHWEIZER STRAFRECHT FUNKTIONIERT

Das Schweizer Strafrecht hat laut Dr. iur Esther Omlin oft den Ruf, sanfter gegenüber den Straftätern vorzugehen als in anderen Ländern. Als Expertin in diesem Bereich weiß Esther Omlin, dass die Strafen in der Tat häufig milder ausfallen, was jedoch nicht bedeutet, dass für bestimmte Verbrechen nicht auch harte Sanktionen verhängt werden können. So teilt sich das Schweizer Strafrecht laut Dr. Esther Omlin in drei Bereiche: Buße, Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Die Freiheitsstrafe ist mit der Höchststrafe gleichzusetzen und wird vor allem bei schweren Verbrechen wie Raub, Mord, Völkermord, schwerer Körperverletzung, Kriegsverbrechen oder vergleichbaren Delikten verhängt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kommt erfahrungsgemäß allerdings eher selten vor und kann unter Umständen bei guter Führung nach 15 Jahren auf eine bedingte Entlassung herabgesetzt werden.

DER WERT DES STRAFWESENS

Dr. iur Esther Omlin hat sich im Laufe ihrer Karriere oft mit Fragen über das Strafwesen im Allgemeinen befasst. Eine wichtige Frage, zu der sie 2008 auf einem Züricher Kongress einen Vortrag hielt und einen Aufsatz verfasste, lautet hierbei, wie viel dem Staat das Strafwesen heutzutage noch wert ist. Diese Fragestellung ergibt sich aus den Sparanstrengungen bei Staatsausgaben, die sich auch im Schweizer Strafwesen deutlich auswirken. Dr. Esther Omlin und ihre Kollegen klärten in diesem Zusammenhang darüber auf, wo aus ethischer Sicht die Prioritäten des Strafwesens liegen sollten und welche Grenzen den Sparmaßnahmen in diesem Bereich gesetzt werden müssen.

DAS RECHT DER INNEREN SICHERHEIT

Dr. iur Esther Omlin bietet seit kurzem als Kooperationspartnerin CAS-Schulungen zum Recht der inneren Sicherheit an. Die Lehrgänge zielen darauf ab, Fach- und Führungskräfte aus der Sicherheitsbranche, wie zum Beispiel Polizei, Grenzsicherheit oder Sicherheitsfirmen über das Recht der inneren Sicherheit aufzuklären und vertiefende Kenntnisse zu vermitteln. Thema sind unter anderem die Grundlagen und der Organisationsaufbau nationaler und internationaler Sicherheitsinstitutionen, aber auch Terrorismus, Gewaltextremismus, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität, Spionage und Proliferation.

PROLIFERATION ALS GRÖSSTES WELTWEITES SICHERHEITSRISIKO

Gerade die Aufklärung im Bereich der Proliferation erachtet Dr. iur Esther Omlin als besonders wichtig. Dieser Begriff umfasst die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wie zum Beispiel Atomwaffen, um deren Beschaffung und Besitz einige Staaten sich schon seit Jahren intensiv bemühen. Da dieses Thema das größte Sicherheitsrisiko der Welt darstellt, ist es in Esther Omlins Augen unablässig, das entsprechende Sicherheitspersonal ausreichend aufzuklären.

DIE ZAHLREICHEN FORMEN DER CYBERKRIMINALITÄT

Dr. iur Esther Omlin hat sich in der Vergangenheit häufig mit dem Thema Cyberkriminalität auseinandergesetzt, das heutzutage aktueller ist denn je. Als Cybercrime werden sämtliche kriminellen Taten bezeichnet, die durch das Internet begangen werden, wobei es mittlerweile auch Cyberkriminalfälle gibt, die ohne Nutzung des Internets erfolgen, wie es zum Beispiel bei Kreditkartenmissbräuchen der Fall ist. Wie Dr. Esther Omlin erläutert, ist Cybercrime eine sehr vielfältige Kriminalitätssparte, die von Identitätsbetrug über Cyber-Erpressung bis hin zu Hacking und Cyberspionage reichen kann. Im Rahmen ihrer CAS-Schulungen möchte Esther Omlin darauf aufmerksam machen, dass das Thema Cyberkriminalität auch in Zukunft ein großes Problem darstellen wird, da durch die immer weiter fortschreitende Technik auch die Methoden und Risiken der Cyberkriminalität immer weiter zunehmen.

AUCH SEXUALDELIKTE KÖNNEN IN DEN BEREICH DER CYBERKRIMINALITÄT FALLEN

Cyberkriminalität ist für Dr. iur Esther Omlin auch insofern ein wichtiges Thema, über das dringend informiert und geforscht werden muss, als dass auch Verbrechen mit sexuellen Hintergründen in diese Sparte fallen können. Als prominentestes Beispiel sei hier die Verbreitung von Kinderpornografie genannt, deren Delikte in ihrer Schwere laut Esther Omlin allerdings von der jeweiligen Form der Darstellung abhängen. Aber Cyber-Stalking gegenüber Erwachsenen durch soziale Medien oder verschiedene Internetkanäle kann in die Richtung der sexuellen Belästigung ausufern, weshalb der Sicherheitsstandart in diesen Bereichen dringend optimiert gehört.

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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