Start Wirtschaft und Finanzen Änderung bei der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen

Änderung bei der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen

0

Essen – Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent. „Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen angeschafft“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, „können – unter weiteren Voraussetzungen – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zur normalen Abschreibung zusätzlich Sonderabschreibungen in Höhe von insgesamt bis zu 20 Prozent in Anspruch genommen werden.“

Der Unternehmer kann entscheiden, in welchem Jahr er wie viel Prozent der Sonderabschreibung beanspruchen will und damit die Höhe des Gewinns steuern.

Bis 31.12.2019 betragen die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung relevanten Betriebsvermögensgrenzen bei Bilanzierenden 235.000 EUR bzw. der Wirtschaftswert bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft 125.000 EUR; die Gewinngrenze bei Einnahme-Überschuss-Rechnern beträgt 100.000 EUR.

Steuerberater Roland Franz führt aus, dass künftig für alle Einkunftsarten eine einheitliche Gewinngrenze i. H. v. 200.000 EUR für die Sonderabschreibung gilt. Diese Änderung gilt gleichermaßen auch für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags. Die Neuregelungen zu der Sonderabschreibung und dem Investitionsabzugsbetrag gelten in den nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 fallen auch vermietete Wirtschaftsgüter in den Anwendungsbereich in diesem Zeitraum.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.