Start Wirtschaft und Finanzen „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“

„Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“

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WEBINAR – Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER

Wir laden Sie herzlich ein zum Webinar:

„Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER“

Das kostenfreie Webinar findet am 15. März 2022 um 17.00 Uhr statt.

Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dazu wurde mit dem KöMoG insbesondere eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Doch in dem Gesetzespaket sind auch noch weitere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Gesellschaften enthalten.

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG) wird Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Durch Ausübung der Option soll die Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft ebenso wie eine Kapitalgesellschaft nur mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert werden.

Steuerberater Sebastian Schubert geht in diesem Webinar auf die wichtigsten Fragen ein, die das neue Gesetz und die damit verbundene Option für Personengesellschaften (PartG, OHG, KG, GmbH & Co. KG) mit sich bringen:

– Welche Vorteile bringt es?
– Welche Nachteile können sich ergeben?
– Was sind die Herausforderungen bei der Umsetzung?
– Was muss bei der steuerrechtlichen Umwandlung beachtet werden?
– Welche Fallstricke sollte man bei der Wahl des Optionsmodells im Auge behalten?
– Zivilrechtliche Problematik: Was passiert mit dem Gesellschaftergehalt? Muss der Gesellschaftervertrag angepasst werden?
– Welche Problematiken dürfen bei der Schenkungsteuer nicht außer Acht gelassen werden?

Melden Sie sich HIER an: Anmeldung zum WEBINAR am 15. März 2022 um 17.00 Uhr

Herzliche Grüße
Ihre SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

SK Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

SK berät Mandanten an den Standorten Frankfurt am Main, Dresden und Köln. Dazu zählen mittelständische Unternehmen, seien diese national oder international tätig, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Start-Ups sowie Privatpersonen. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind das Gemeinnützigkeitsrecht (die Beratung von gemeinnützigen Organisationen sowie Stiftungen aller Art), das internationale Steuerrecht (einschließlich der Wegzugsbesteuerung), die Immobilienbesteuerung, die Unternehmensnachfolge sowie das Erbschaftsteuerrecht.

SK ist Mitglied der internationalen Leading Edge Alliance (LEA). Dadurch bestehen weltweit ausgezeichnete Kontakte in alle Industrienationen und die Mandanten werden auch international umfassend betreut. Das mehrsprachige SK Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und qualifizierten Mitarbeitern ist fachübergreifend tätig, um die besten steuerlichen Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen.

Das hervorragend ausgebildete SK Team berät mit Leidenschaft. Durch intensive Fort- und Weiterbildungen hat es immer die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie neue steuerliche Entwicklungen im Blick. Bei SK berät stets ein persönlicher Ansprechpartner, der die Mandanten und ihre individuellen wirtschaftlichen Bedürfnisse und Ziele genau kennt.

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Prof. Dr. K. Schwantag · Dr. P. Kraushaar GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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