Start Wirtschaft und Finanzen Bundesanzeiger warnt vor Rechnungen von unlauteren Anbietern

Bundesanzeiger warnt vor Rechnungen von unlauteren Anbietern

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Essen – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister. Im September vergangenen Jahres hatte Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, über die Pflicht zur Meldung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und eingetragenen Personengesellschaften zum Transparenzregister informiert. In diesem Zusammenhang sind wieder verstärkt Angebote und Rechnungen von unlauteren Anbietern aufgetaucht. Diese sind mit dem Logo des Unternehmensregisters versehen und erwecken den Eindruck, dass hiermit die Jahresgebühr für das Unternehmensregister eingezogen werden soll.

Steuerberater Roland Franz weist drauf hin, dass dies jedoch nicht der Fall ist: „Diese Rechnungen sind insbesondere daran zu erkennen, dass im Adressfeld des Absenders eine untypische Bezeichnung des Verlages und eine unrichtige Adresse („B. Anzeiger Verlag, Amsterdamerstraße 198, 50735 Köln“) angegeben sind. Der Bundesanzeiger rät, auf diese Abweichungen zu achten und in diesen Fällen keine Zahlungen oder Überweisungen vorzunehmen“.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de, auf der sie auch Einsicht in eine Liste der derzeit bekannten Anbieter von „Leistungen“ nehmen können. Steuerberater Roland Franz betont: „Die Basis-Registrierung im Transparenzregister ist nach wie vor gebührenfrei“.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
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