Reaktion auf Wegfall der Landesförderung nach Urteil des Staatsgerichtshofs. „Falsches Signal“
Wiesbaden/Frankfurt, 20. Januar 2022 – „Das Land Hessen darf sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen und die energetische Sanierung nicht nur von landeseigenen Wohngebäuden vorantreiben, sondern auch für private Immobilieneigentümer attraktiv machen.“ Das sagt Christian Streim, Landesvorsitzender von Haus & Grund Hessen, nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zur verfassungswidrigen Verwendung des Corona-Sondervermögens. In dessen Folge hatte das Land das „Sonderprogramm für Eigenheime – Sanieren, sparen, Klima schonen“ ersatzlos gestrichen.
Mit dem Slogan „Hessen macht 50/50“ hatte die Landesregierung das Sonderprogramm beworben, nach dem Hauseigentümer für die energetische Sanierung bis zu 18.000 Euro an Unterstützung bekommen konnten. Das Geld kam aus dem Corona-Sondervermögen – unrechtmäßig, wie der Staatsgerichtshof kürzlich urteilte, da er keinen direkten Bezug der Ausgaben zur Pandemie erkennen konnte. Das Land sieht das zwar anders, strich das Programm aber ersatzlos und verweist auf die Fördermittel, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau verfügbar sind und für die der Bund die Konditionen im Sommer noch einmal verbessert habe.
Streim kritisiert, dass die Landesförderung eingestellt wurde – ohne ein Ersatz-Angebot bereitzustellen. „Jetzt nichts zu tun und gleichzeitig das Ziel der hessischen Landesregierung einer Verdoppelung der jährlichen Sanierungsquote bis 2025 von aktuell ein auf zwei Prozent auszurufen, ist das falsche Signal. Ohne die privaten Hauseigentümer, die 85 Prozent der hessischen Immobilien halten, sind solch ambitionierte Pläne unerreichbar.“ Das Gerichtsurteil sieht Streim positiv: „Jetzt hat das Land die Chance, ein neues Förderprogramm aufzusetzen, das Eigentümer wirklich überzeugt, die Modernisierung ihrer Immobilien anzugehen. Hier muss seitens der Politik eine Aufbruchstimmung erzeugt werden.“
Für Zahlungen aus dem nunmehr gestrichenen Sonderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden waren seit Februar 2021 mehr als 200 Förderanträge positiv beschieden worden, hatte das Land mitgeteilt und sich mit der Resonanz zufrieden gezeigt. „Reine Mitnahme-Effekte“, urteilt Streim angesichts 1,4 Millionen Wohngebäuden in Hessen, von denen zwei Drittel 40 Jahre oder älter sind. „Wer ohnehin vorhatte, Fenster oder Heizung auszutauschen, Dach oder Fassade zu dämmen, hat sich über die entsprechenden Fördermittel gefreut. Viele Private scheuen aber aktuell davor zurück, weil einerseits berichtet wird, dass die Mangelware Baumaterial die Kosten in die Höhe treibt, und andererseits zu hören ist, dass die Auftragsbücher des Handwerks voll sind, dem zudem der Nachwuchs fehlt. Da braucht es einen wirklichen Anreiz, damit Eigentümer aktiv werden.“
Sanierung von Landeswohnungen mit „erheblichen Steuermitteln“
Streim schließt mit Bezug auf die Mitteilung des Landes Ende 2020, der mehrheitlich landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte Wohnstadt 200 Millionen Euro zur energetischen Sanierung der Wohnungen zur Verfügung zu stellen: „Da fließen erhebliche Steuermittel in die Sanierung von Landeswohnungen – und die Privateigentümer müssen nun, wie so oft, selbst sehen, wie sie das stemmen.“
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– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
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