Start Politik und Recht Kinder brauchen beide Eltern – Neue Kampagne gegen Eltern-Kind-Entfremdung

Kinder brauchen beide Eltern – Neue Kampagne gegen Eltern-Kind-Entfremdung

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Am 18. November 2021 startet die Kampagne „Genug Tränen – Kinder brauchen beide Eltern“, die durch das Aktionsbündnis verschiedener Vereine und Institutionen gegen Eltern-Kind-Entfremdung ins Leben gerufen wurde. Hauptinitiatoren sind u.a. Väteraufbr

Was bedeutet Eltern-Kind-Entfremdung in diesem Kontext?

Wenn wir von einer induzierten Eltern-Kind-Entfremdung sprechen, so ist damit die bewusste Manipulation eines Kindes durch einen Elternteil gegen den anderen Elternteil gemeint. Dabei spielt das Geschlecht keine Rolle: denn heute weiß man: es entfremden Mütter UND Väter. Dass immer noch mehr Väter von Entfremdung betroffen sind, liegt daran, dass die Kinder nach wie vor zu mehrheitlichen Teilen bei der Mutter nach einer Trennung aufwachsen. Durch viele hunderte Beratungen können wir als Verein jedoch feststellen: es sind aktuell auch immer mehr Mütter von Entfremdung betroffen.

Was heißt es, entfremdet zu sein?
Sobald es einem Elternteil unter den Augen verschiedener Fachdisziplinen gelingt, den anderen Elternteil bewusst aus dem Leben des Kindes fernzuhalten, kann man von einer wirksamen Entfremdung sprechen. Diese bedeutet, dass ein Kind den Kontakt zum anderen Elternteil zeitweise vollständig verliert und sowohl für das entfremdete Kind als auch für den entfremdeten Elternteil keinerlei Möglichkeiten bestehen, sich zu sehen, in den Arm zu nehmen und am Leben des anderen teilzuhaben.

Kommt Eltern-Kind-Entfremdung plötzlich?
Eine Entfremdung geschieht selten sofort nach einer Trennung. Tatsächlich verwehren manche Mütter und Väter anfänglich dem anderen den Kontakt nach einer Trennung, lassen sich dann aber wieder auf Kontakte ein. Hier spielen emotionale Verletzungen eine wesentliche Rolle, die zu Beginn einer Trennung noch sehr wirksam sind. Mit der Zeit lassen sich die meisten Menschen wieder auf den Gedanken ein, dass ihr Kind beide Eltern für eine gesunde Entwicklung benötigt. Leider gibt es aber auch die Elternteile, die ihre emotionalen Verletzungen nicht in den Griff bekommen und diese auf das gemeinsame Kind projizieren. Sie beginnen, den einen Elternteil sukzessive bei ihrem Kind abzuwerten und erhalten oftmals noch aus ihrem sozialen und familiären Umfeld aktive Unterstützung. Neben der verbalen und nonverbalen Abwertung werden auch Kontakte aktiv verhindert und unterbrochen. Hier sind oft Krankmeldungen des Kindes zum Umgangswochenende oder ein vorgetragener, ablehnender Kindeswille die gängige Praxis. Wird dieser Entfremdungsprozess nicht frühzeitig unterbrochen und unterbunden, schreitet er ungeahndet fort und manifestiert sich leider auch im Kind selbst. Die eingeforderte Ablehnung des Kindes durch den einen Elternteil gegenüber seinem anderen Elternteil zeigt mit der Zeit ihre Wirkung. In gerichtlichen Anhörungen ist es daher nicht selten, dass Kinder tatsächlich äußern, ihren Vater oder ihre Mutter nicht mehr sehen zu wollen. Und da der Kindeswille in familienrechtlichen Verfahren sehr ernst genommen wird, ist der Weg für eine langfristige Entfremdung vorbereitet.

Typisches Entfremdungsverhalten:
• Verbale Abwertung des Elternteils, welcher ausgegrenzt werden soll
• Bewusste Manipulation des Kindes durch Sprache & Verhalten
• Regelmäßige Umgangsvereitelung
• Vorbringen von massiven Vorwürfen bei Gericht, die nicht auf Tatsachen beruhen
• Erfinden einer „neuen“ Wahrheit, die dem Kind immer wieder erzählt wird, um eine Allianz zu bilden
• Eingeforderte Ablehnung des Kindes und eingeforderte Loyalität
• Einbezug Dritter in das Entfremdungsverhalten, die zusätzlich auf das Kind einwirken sollen
• Kontaktabbruch zu weiteren Familienmitgliedern, um das Kind abzuschirmen
• Bewusste Täuschung von Fachdisziplinen durch ein gezeichnetes Bild der Sorge um das gemeinsame Kind
• Mangelnde Kommunikationsbereitschaft mit dem anderen Elternteil und das Herbeiführen von Konflikten, die aufrechterhalten werden
• Verleumdung des anderen Elternteils durch öffentliche Diffamierung

Jährlich sind tausende Kinder betroffen
Aus verschiedenen Untersuchungen und Studien kann man entnehmen, dass das Phänomen einer Eltern-Kind-Entfremdung keine Einzelfälle beschreibt, sondern ein verbreitetes gesellschaftliches Problem darstellt. Da die Datenlage jedoch variiert und valide, repräsentative Daten von entfremdeten Kindern fehlen, gehen Schätzungen von ca. 50.000 betroffenen Kindern pro Jahr aus.
Alleine die jährlichen Sorgerechtsprozesse und Umgangsverfahren lassen auf eine Uneinigkeit der Eltern schließen (Fachserie Rechtspflege Familiengerichte, Statistisches Bundesamt), geben aber keine Auskunft darüber, wie viele Kinder in dem Verfahren beteiligt sind. Zudem gibt es Fälle von Eltern-Kind-Entfremdung, die nicht gerichtlich verhandelt wurden und somit auch statistisch nicht erfasst sind. Die KiMiss-Studie (2016/17, S.9) geht von 9% der Fälle aus, die nach einer Trennung/Scheidung von einer Entfremdung betroffen sind. Auch hier ist erneut zu betonen, dass viele Trennungen bei immer mehr unverheirateten Elternpaaren nicht erfasst werden und Entfremdungsprozesse durch involvierte Institutionen unbemerkt bleiben.

Forschungsbedarf!
Es bleibt unumstritten, dass der Bedarf weiterer Forschung groß ist, die qualitativ und quantitativ dem gesellschaftlichen Phänomen einer Eltern-Kind-Entfremdung nachgeht. Julia Bleser, Vorstand Elternfrieden e.V. hat in ihrer Masterarbeit 2021 die externen und familieninternen Einflussfaktoren einer wahrzunehmenden Eltern-Kind-Entfremdung erforscht.
Es wäre nun an der Zeit, dass die neue Bundesregierung dieses wichtige Thema zum Gegenstand weiterer Untersuchungen macht, um eine empirisch belegte Größenordnung zu ermitteln. Hier müssten MitarbeiterInnen der Jugendämter, Beratungsstellen, Verfahrensbeistände und Eltern befragt werden, um sich einen breiten Überblick zu verschaffen. Es reicht leider nicht aus, die Verfahren mit Umgangsausschlüssen heranzuziehen, da Entfremdung nach wie vor oft sozial akzeptiert unter den Augen aller vollzogen wird. Nach einigen Jahren des Kontaktabbruchs gibt es meist keine neuen Verhandlungen, da die entfremdeten Elternteile resignieren und nur noch hoffen können, dass sich das Kind eines Tages von selbst an sie wendet.

Früherkennung & Fachwissen
Leider sind immer noch viele Fachprofessionen nicht auf einem guten Kenntnisstand was die Früherkennung und Intervention von Eltern-Kind-Entfremdung betrifft. Es gibt sogar Fachkräfte in Jugendämtern, die tatsächlich noch nie etwas von diesem Phänomen gehört haben. Hochstrittigkeit hingegen ist bekannt und leider wird auch einseitiges, hochstrittiges Verhalten mit einer allgemeinen Hochstrittigkeit abgetan, die dann zu einseitigen Umgangsverteilungen oder einseitigen Verteilungen des Sorgerechts bzw. Aufenthaltsbestimmungsrechts führen können. Somit wäre es wichtig und sinnvoll das Phänomen zum Gegenstand neuer Lehrinhalte zu machen, die an Fachhochschulen, Universitäten und in Fortbildungen vermittelt werden. Diese Berufsgruppen, die jetzt und später im Kontext Familienrecht und Familienberatung arbeiten, sind es, die wesentliche Veränderung pro Kind möglich machen können. Dies funktioniert jedoch nur auf der Basis eines guten Fachwissens und mit Instrumenten, die Eltern-Kind-Entfremdung erkennbar machen. Erst, wenn einer Fachprofession bewusst ist, wie Entfremdungsmechanismen vollzogen werden, kann sie entsprechend entgegenwirken und langfristige Kontaktabbrüche und somit den Verlust eines geliebten Elternteils für ein Kind verhindern.

Neue Interventionsansätze
Im Rahmen einer kleinen, interdisziplinären Fachgruppe hat der Verein Elternfrieden e.V. das Interventionskonzept GetrenntZusammen entwickelt. Auf den Erkenntnissen der Konfliktforschung beruhend (vergleiche das Konfliktmodell von Ulrich Alberstötter, 2004) sind so Interventionsmöglichkeiten auf zwei Stufen entstanden. Auf Stufe 1 steht die Prävention und die Problemlösung im Vordergrund. So können frisch getrennte Elternpaare gemeinsam mit ihren Kindern bei ihrem Reorganisationsprozess professionell begleitet und unterstützt werden. Auf Stufe 2 steht die Konfliktbeilegung und das Finden einer friedlichen Lösung pro Kind im Fokus. Hier können Kinder und ihre Eltern begleitet werden, die bereits unter (hoch)strittigen Konflikten leiden bei denen auch gerichtliche Verfahren anhängig sind.
Der Verein ist bemüht, dieses Konzept zunächst regional über die Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Familiengerichten zu etablieren und bietet das Eltern-Kind-Training in den Beratungsräumen für betroffene Familien an, die dies freiwillig in Anspruch nehmen möchten. Gleichzeitig wird in Kooperation mit dem staatlich anerkannten Bildungsträger Bewusstseinswandel GmbH ein Lehrgang zum GetrenntZusammen TrainerIn ab 2022 angeboten, um weitere Fachkräfte mit diesem Interventionskonzept vertraut zu machen.

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LINK ZUR KAMPAGNE:
www.genug-traenen.de

ELTERNFRIEDEN e.V.
Starke Eltern für starke Kinder

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