Netzwerk von erfahrenen Experten unterstützt bei Problemen mit der Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht? Die Rente nach Arbeitsunfall ist trotz gezahlter Leistungen in Gefahr? Viele Versicherte wissen bei solchen Problemen nicht, mit welchen Mitteln sie sich gegen die scheinbar übermächtigen Apparate der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der Berufsgenossenschaften erfolgreich wehren. Mit der Juvato GmbH haben sie einen sachkundigen und seriösen Partner, der sich auf solche Probleme spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet ein umfassendes Kompetenznetzwerk aus Profis, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, ihre Klienten bei Auseinandersetzungen rund um Arbeits- und Berufsunfälle professionell und präzise zu unterstützen.
Berufsgenossenschaft zahlt nicht oder zu wenig? Den Spezialisten beauftragen!
Das Sozialrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Für den Laien sind die einzelnen Regelungen kaum zu überblicken und erst recht nicht passend für den eigenen Fall einzuschätzen.Es ist das A und O, einen Profi einzuschalten, wenn die Berufsgenossenschaft die Folgen des Arbeitsunfalles nicht anerkennt und in diesem Zusammenhang auch die Rente nach Arbeitsunfall ablehnt. Die Juvato GmbH besitzt ein Netzwerk von Experten, die sich genau mit solchen Sachverhalten und deren präziser Lösung auskennen. Sie sind den Versicherten ebenfalls ein leistungsstarker Partner, wenn diese Unterstützung beim Prüfen eines ärztlichen Gutachtens oder des Bescheides von der Berufsgenossenschaft benötigen. Sowohl hoch spezialisierte Anwälte als auch Gutachter aus dem medizinischen Bereich befinden sich im kompetenten und durchsetzungsstarken Netzwerk von Juvato.
Typische Fälle für den Einsatz des Juvato-Teams
Es gibt eine ganze Menge von Gründen, aus denen ein Arbeitnehmer berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig werden kann. Die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die Berufsgenossenschaft sind dann zuständig, wenn dies durch die berufliche Tätigkeit selbst verursacht ist. Versichert sind drei wesentliche Elemente: der Arbeitsunfall, der Wegeunfall oder die Berufskrankheit. Tritt einer dieser Fälle ein, muss der Arbeitgeber den Unfall der Berufsgenossenschaft melden. Im Laufe des Verfahrens muss dann entweder ein entsprechender Antrag bei der Berufsgenossenschaft gestellt werden oder die BG erteilt automatisch einen Bescheid. Doch nicht selten wird dieser abgelehnt. Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht – und deshalb müssen auch viele Betroffene damit rechnen, dass ihnen die Rente nach Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit verwehrt wird. Den ablehnenden Bescheid können die Versicherten selbst kaum prüfen. Zum einen ist er komplex formuliert. Zum anderen ist das juristische Know-how beim Laien nicht vorhanden. Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht? Juvato ist der Partner, der rechtlich einwandfreie Ansprüche für den Versicherten durchsetzt.
Die clevere Alternative für den Versicherten
Die BG zahlt nicht – Versicherten haben dann einige Optionen, ihren Anspruch zu verfolgen. Die schlechteste Lösung ist die Eigenregie. Gegen den gut aufgestellten Apparat derBerufsgenossenschaft ist als Laie inaller Regel nicht durchzukommen. Natürlich ist der spezialisierte Rechtsanwalteine gute Wahl. Leider bringen die wenigsten Anwälte eine Doppelspezialisierung im Sozial- sowie Medizinrecht mit, wie es bei Arbeitsunfällen jedoch nötig ist. Zudem sind die Dienste eines selbst beauftragten Rechtsanwalts mit hohen Kosten verbunden. In diesem Kontext hat die Juvato GmbH ihren Klienten ein attraktives Modell anzubieten: Bezahlt wird die Dienstleistung nur dann, wenn die Fachleute den Anspruch ihrer Klienten erfolgreich durchsetzen konnten. Für die Klienten besteht also kein finanzielles Risiko. Auch bei Ablehnungsbescheiden, die schon vor geraumer Zeit erstellt wurden, bietet das Unternehmen dieses faire Modell an.
Service für alle Angestellten und freiwillig Versicherte
Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht – was sollte man tun? Die Juvato GmbH bietet ihren Service allen, die gesetzlich versichert sind. Das sind in der Regel alle, die in einem deutschenUnternehmen einen Dienst- oder Arbeitsvertrag haben. Auch Schüler und Studenten haben bei einem Wegeunfall Anspruch auf die entsprechende Leistung. Auch Auszubildende können selbstverständlich Ansprüche, etwa die Rente nach Arbeitsunfall, bei der Berufsgenossenschaft geltend machen. Zudem können sich Selbständige freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht oder erkennt das Gutachten des Arztes nicht an? Dann lohnt sich der Service der Juvato GmbH, die erst im Falle ihres erfolgreichen Intervenierens ihre Leistung in Rechnung stellt.
JUVATO ist ein Netzwerk aus Experten auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung und setzt für Sie geldliche Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft durch. Wir finanzieren und organisieren für Sie die schwierigen, komplexen Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft. Ein Honorar erhalten wir nur im Erfolgsfall!
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