Start Bauen und Wohnen Unwetterkatastrophe in Deutschland – Aktuelle Verbraucherinformation der ERGO Group

Unwetterkatastrophe in Deutschland – Aktuelle Verbraucherinformation der ERGO Group

0

Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die Auswirkungen des Unwetters der vergangenen Tage sind verheerend: Starkregen und Überschwemmungen haben immense Schäden angerichtet, die für viele Menschen existenzbedrohend sind. Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO, erklärt, was Betroffene jetzt tun sollten und welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, informiert außerdem über die Regulierung von Schäden am Auto.

Was ist jetzt zu tun?

Wer von der Starkregen- und Unwetterkatastrophe betroffen ist, sollte so schnell wie möglich seine Versicherung darüber informieren. Wenn es möglich ist, sollten sich die Betroffenen einen groben Überblick über die Situation verschaffen und alle erkennbaren Schäden mit Fotos dokumentieren. Aber Vorsicht: „Sie können sich dabei selbst schnell in Lebensgefahr bringen, wenn sie beispielsweise einsturzgefährdete Gebäude oder vollgelaufene Keller betreten“, warnt Brandl. Und: „Wurde ein Wohngebiet evakuiert, nicht auf eigene Faust zurückkehren, sondern warten, bis es die Lage zulässt.“ Wer auf sein Grundstück und in sein Gebäude kann, sollte unter anderem prüfen, welche Räume überflutet sind, ob Fenster oder Türen beschädigt wurden oder das Dach ein Leck hat. Die entstandenen Schäden besser nur dann umgehend beseitigen, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen. Ansonsten den Schaden so gering wie möglich halten. Das heißt zum Beispiel: Beschädigte Fenster abdecken, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden. Auch herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen können Hausbesitzer bereits wegräumen. Generell gilt aber: Besser abwarten. Überstürzter Tatendrang kann sowohl gefährlich sein als auch die spätere Regulierung erschweren. Einen Handwerker sollten Betroffene erst beauftragen, wenn die Versicherung der Regulierung des Schadens zugestimmt hat.

Schaden melden

Nachdem Betroffene die Schäden gesichtet und dokumentiert haben, gilt es, diese bei der Versicherung zu melden – bei vielen Anbietern ist das auch online möglich. Sie benötigen für die Schadenmeldung folgende Informationen: Versicherungsnummer, den Schadentag, den Schadenort, den Schadenhergang und den Umfang des Unwetterschadens. Dafür sind beispielsweise eine Liste der beschädigten Gegenstände sowie – falls vorhanden – die dazugehörigen Rechnungen sinnvoll. Brandl empfiehlt zudem, beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit bis zur Regulierung des Schadens aufzuheben.

Hausratversicherung deckt Schäden am Mobiliar

Für Schäden an Mobiliar und Einrichtung wie Teppichen oder Kommoden kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf. Was viele nicht wissen: Schäden durch Starkregen und Hochwasser sind nicht automatisch abgedeckt. „Hierfür ist eine erweiterte Naturgefahrenversicherung notwendig, das ist meist über einen Zusatz-Baustein möglich“, erläutert die Schadenexpertin von ERGO. Im Schadenfall zahlt die Hausratversicherung Reparaturen und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, falls Teile des Mobiliars oder der Einrichtung komplett zerstört wurden.

Wohngebäudeversicherung kommt für Gebäudeschäden auf

Ist das Gebäude beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch hier muss allerdings der Baustein „weitere Naturgefahren“ miteingeschlossen sein. Die Versicherung übernimmt dann unter anderem die Kosten für Reparaturen im und am Gebäude oder den Wiederaufbau sowie für das Abpumpen des Wassers aus dem Keller und die Trockenlegung. „Um nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, sollten Hausbesitzer auf eine ausreichende Versicherungssumme achten und ihre Policen in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen“, rät Brandl.

Schäden am Auto

Aber nicht nur Gebäude, Mobiliar und Einrichtung sind von Starkregen betroffen: Beschädigen herabstürzende Dachziegel, Äste und abgeknickte Bäume Pkw, kommt eine Kfz-Vollkaskoversicherung für die Fahrzeugschäden auf, im Fall von Überflutungen ist eine Teilkaskoversicherung ausreichend. „Auch hier ist es für die Schadenmeldung bei der Versicherung wichtig, die Schäden an den betroffenen Fahrzeugteilen mit Fotos zu dokumentieren sowie Uhrzeit und Ort so genau wie möglich zu vermerken“, so Frank Mauelshagen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.148

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Group AG
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 1
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group