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Soforthilfe bei Verhaftung und Durchsuchung

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Ausgangslage
Die Verhaftung und die Durchsuchung gehören zu Dingen, mit denen die Polizei plötzlich und überraschend im wahrsten Sinne vor der Tür steht.
Während bei fast allen anderen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten vor der Durchsetzung einer Maßnahme rechtliches Gehör gewährt wird, dass heißt, er zu der beabsichtigen Maßnahme angehört wird, kommen Verhaftungen und Durchsuchungen (fast) immer überraschend.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen in diesen Fällen davon aus, dass der Beschuldigte sich andernfalls der Verhaftung entzieht, also flüchtet bzw. solche Sachen, die bei einer Durchsuchung gefunden werden sollen, verschwinden lässt.

Gründe und Folgen einer Verhaftung
Eine Verhaftung kann aufgrund eines von einem (Ermittlungs)Richter ergangenen Haftbefehls erfolgen oder durch die Polizei als vorläufige Verhaftung.
Im Falle einer vorläufigen Verhaftung muss der Beschuldigte bis zum Ablauf des auf die Verhaftung folgenden Tages einem Richter vorgeführt werden, der darüber entscheidet, ob der Beschuldigte in Haft bleibt oder nicht. In jedem Fall ist dem Verhafteten ein (vorliegender oder durch den Ermittlungsrichter erlassener) Haftbefehl zu verkünden. Bleibt der Beschuldigte in Haft hat er auch Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Gründe und Folgen einer Durchsuchung
Durchsuchungen dienen praktisch immer der Auffindung und Sicherstellung und Beweismitteln oder der Suche nach Personen.
Durchsuchungen bedürfen grundsätzlich eines richterlichen Durchsuchungsbeschluss, soweit nicht (selten) Gefahr im Verzug vorliegen sollte.
Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Durchsuchungsbeschluss bei dem zuständigen Amtsgericht, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Straftat vorliegt (sogenannter Anfangsverdacht) und die Durchsuchung der Aufklärung der Straftat dient.
So ein Anfangsverdacht kann beispielsweise nach der Auswertung eines in einer anderen Sache sichergestellten Handys vorliegen, aus dem sich zum Beispiel der Besitz illegaler Bilder oder Videos ergibt. Häufig liegt einem Durchsuchungsbeschluss auch eine Zeugenaussage zugrunde. Wenn zum Beispiel Nachbar A gegenüber der Polizei behauptet, dass Nachbar B in seinem Wohnzimmer eine Marihuana-Plantage aufgebaut hat, wird dies regelmäßig zu einer Durchsuchung der Wohnung des Nachbarn B führen.
Besonders ärgerlich ist es in Durchsuchungsfällen, wenn Dinge gefunden werden, die die Verfolgungsbehörden überhaupt nicht im Visier hatten; man spricht dann von so genannten Zufallsfunden

Nach einer Verhaftung
Die Polizei bringt einen Verhafteten zunächst im Polizeigewahrsam unter; hier erfolgt bei einem Haftbefehlsantrag durch die Staatsanwaltschaft auch häufig die richterliche Vorführung und die Haftbefehlsverkündung; anschließend wird der Betroffene in ein Gefängnis (JVA) verbracht.
Hierzu muss aber nicht kommen! Bereits bei der Haftbefehlsverkündung kann durch einen engagierten Verteidiger darauf hingewirkt werden, den Mandanten unter bestimmten Auflagen wieder zu entlassen und von der Untersuchungshaft zu verschonen.

Maßnahmen bei Vollstreckung der Untersuchungshaft
Kommt es aber zu einer Vollstreckung des Haftbefehls und der Beschuldigte wird in eine JVA verbracht, bleiben weitere Möglichkeiten wie die Haftprüfung und die Haftbeschwerde, um sich gegen den Haftbefehl zu wehren; ein Strafverteidiger kann diese prozessualen Möglichkeiten optimal für seinen Mandanten nutzen.
Daneben gilt es nun dafür zu sorgen, dass Angehörige Besuchserlaubnisse erhalten, Geld auf ein Haftkonto für den Einkauf eingezahlt wird und der Beschuldigte mit privater Kleidung ausgestattet wird, um ihm die Anstaltskleidung zu ersparen. Auch hierbei hilft ein engagierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger.

Weitere Maßnahmen in der U-Haft
Wie in jedem Verfahren gilt es jetzt zunächst zügig Akteneinsicht zu erhalten; nur aus der Akte ist ersichtlich, ob die getroffenen Maßnahmen wie eine Verhaftung oder eine Durchsuchung überhaupt rechtmäßig waren und ob ein (ausreichender) Anfangsverdacht vorlag. Hiernach richten sich auch die Möglichkeiten im Rahmen einer Haftprüfung oder einer Haftbeschwerde, deren Ziel immer ist, den Mandanten – gegebenenfalls mit Auflagen – aus der Haft zu befreien.

Außerdem lassen sich falsche Vorwürfe im Rahmen der Aktenbesprechung und durch entlastende Beweisanträge aus der Welt schaffen; gegebenenfalls kann auch auf eine zügige Hauptverhandlung hingewirkt werden, um die Sache rasch zu klären und abzuschließen.

Die Rechtsanwälte Leonid Ginter und Nils Schiering (Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Otto-Krafft-Platz 24, 59065 Hamm) sind zur Hilfeleistung nach einer Verhaftung oder Durchsuchung jederzeit erreichbar unter 0176/45656450.

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