Das britische Berufungsgericht hat entschieden, dass die Ex-Frau eines der reichsten Männer Russlands, Vladimir Potanin, eine 6 Milliarden Dollar schwere Scheidungsklage gegen ihn einreichen kann. Die Klage soll Londons Position als globales Zentrum für Scheidungsklagen festigen, ungeachtet des Brexit.
Im Jahr 2014 sprachen russische Gerichte Potanina [red. Ex-Frau Potanins] rund 41,5 Millionen Dollar als Scheidungsentschädigung zu, aber die Klägerin argumentiert, dass sie einen viel größeren Anteil am Vermögen ihres Mannes hätte erhalten sollen. Potanina lernte ihren Mann als Teenager kennen, und sie heirateten 1983 in Russland, wo sie den größten Teil ihrer Ehe verbrachten. Sie ließen sich 2014 in Russland scheiden und lösten damit das aus, was ein englischer Richter am Obersten Gerichtshof „einen Sturm von Rechtsstreitigkeiten“ nannte.
Am 25. Januar 2019 erhielt Potanina von einem britischen Gericht die Erlaubnis, ein Scheidungsverfahren in England einzuleiten, was Potanin jedoch anfocht. Am 8. November 2019 revidierte das Gericht seine Entscheidung und wies Potaninas Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurück. Das Gericht stellte daraufhin fest, dass die Potanins kaum eine Verbindung zum Vereinigten Königreich hatten.
Potanina legte erneut Berufung ein, und letzte Woche bestätigte ein Londoner Gericht die Entscheidung, da sie seit 2014 in Großbritannien lebt. Die drei Richter sagten, Natalia Potanina könne in London eine Finanzklage gegen Vladimir Potanin einreichen, dessen Vermögen auf 20 Milliarden Dollar geschätzt wird und der eine Mehrheitsbeteiligung an Nornickel besitzt, einem der größten Nickel- und Palladiumproduzenten der Welt. Wenn die Klage durchgeht, ist der „Scheidungstourismus“ nach England nicht mehr aufzuhalten.
Dabei ist Natalia Potanina nicht die erste und nicht die letzte Ehefrau eines Milliardärs, die mit Hilfe des „Rechtstourismus“ in England versucht, das meiste aus dem Vermögen ihres Mannes herauszuholen. Einige Frauen, die eine Scheidung planen, überreden ihre Ehemänner extra dazu, sie in Großbritannien leben zu lassen. In Unkenntnis der Pläne ihrer Ehefrauen zahlen die Milliardäre selbst für alle Umzugskosten und das sorgenfreie Leben auf britischem Boden. Dann wird diese Unachtsamkeit zu einem triftigen Grund für die Annahme der Klage durch das britische Gericht, das dafür bekannt ist, die Entscheidungen von Gerichten anderer Länder nicht anzuerkennen und die Bedingungen des Ehevertrags leicht zu annullieren.
Für Europa stellte sich heraus, dass dies sowohl vor, als auch nach dem Brexit relevant war – im Grunde hat sich nichts geändert, und der Rechtstourismus nach England geht weiter. Am deutlichsten zeigen sich die Folgen dieser Praxis in den hochkarätigen Scheidungsfällen russischer Milliardäre.
So gehört der Rekord für die Höhe der Entschädigung, die der Ex-Frau als Ergebnis eines Scheidungsverfahrens in Großbritannien bisher zugesprochen wurde, Farhad Achmedow: 2017 ordnete das Londoner Gericht an, dass er seiner Ex-Frau Tatjana Achmedowa 453 Millionen Pfund zu zahlen hat. Milliardär Achmedow weigerte sich zu zahlen: Er sagte, dass die Anwälte seiner Ex-Frau „in den Gerichten Staub schlucken werden“, um sein Vermögen zu finden und zu beschlagnahmen. Immerhin hielt er die Entscheidung des britischen Gerichts für eklatant ungerecht: diese wurde 17 Jahre nach der Scheidung Achmedows in Russland (beide russische Staatsbürger) und trotz der Beweise für zahlreiche Ehebrüche der Ex-Frau gemacht.
In einem Prozess vor vier Jahren sprach ein britisches Gericht Tatjana Achmedowa dennoch 450 Millionen Pfund in bar, eine zeitgenössische Kunstsammlung im Wert von fast 150 Millionen Pfund, eine 25-Millionen-Pfund-Villa in einem noblen Vorort von London und einen Aston Martin zu.
Allerdings hat Achmedowa in den letzten vier Jahren nur etwa 5 Millionen Pfund aus dem Verkauf des Familienhubschraubers erhalten. Daraufhin verklagte die Klägerin ihren Sohn Temur, von dem sie glaubte, dass er seinem Vater hilft, die Zahlung des ihr zugesprochenen Vermögens zu vermeiden. Vor Gericht bestätigte Temur tatsächlich seine Hilfe für seinen Vater bei der Umgehung der britischen Gerichtsentscheidungen, tat dies aber aufgrund des Drucks, der auf ihn ausgeübt wurde: Britische Gesetzeshüter kamen in seine Wohnung und beschlagnahmten gewaltsam die Kommunikationsgeräte, die die Korrespondenz zwischen dem Sohn und seinem Vater enthielten.
Infolgedessen stellte das Gericht fest, dass der Vater ein Jahr vor Beginn des Prozesses 70 Millionen Dollar an seinen Sohn überwiesen hatte. So versuchte Farhad, laut den Anwälten seiner Frau, die Gelder vor seiner Frau angesichts des bevorstehenden Scheidungsverfahrens zu verstecken. Temur wies diese Anschuldigungen kategorisch zurück und nannte sie absurd: was bringe es, Geld vor dem britischen Gericht in England zu verstecken? Temur rechtfertigte den Geldtransfer als väterliche Fürsorge und nannte es Unterstützung für seine Arbeit als Händler. Diese Klage wurde jedoch von Tatjana Achmedowa gewonnen, so dass sowohl ihr Ex-Ehemann als auch ihr eigener Sohn leer ausgingen.
Sollte der Fall der Achmedows als der kostspieligste bezeichnet werden können, so ist ein Scheidungsfall im Anmarsch, über den ein Urteil die Grundlagen des Gesellschaftsrechts erschüttern und einen Präzedenzfall schaffen könnte, der Immobilieninvestitionen bedrohen könnte.
Arkadi Rotenberg, einer der berühmtesten Oligarchen Russlands und engster Freund von Wladimir Putin, ließ sich bereits 2013 in Russland von seiner Frau Natalia scheiden, doch ihre Streitigkeiten vor britischen Gerichten dauern bis heute an. Natalia war zunächst unzufrieden mit der Entscheidung des Gerichts in Russland, welches sich bei der Prüfung des Falles auf den zwischen ihr und Arkadi Rotenberg geschlossenen Ehevertrag stützte. Dann wandten sich ihre Anwälte an die britischen Gerichte: 2013 lebte Natalia mit ihren beiden Kindern in der Luxusvilla Ribsden Manor in der Grafschaft Surrey. Im Jahr 2019 entschied ein Londoner Gericht, dass das Anwesen im Wert von 27,5 Millionen Pfund an die Ex-Frau des Milliardärs gehen sollte.
Im vergangenen November berichteten die britischen und russischen Medien, dass Arkadi Rotenberg diese Entscheidung des Höchsten Gericht von London angefochten hat. Laut seinen Anwälten war der Geschäftsmann nie Eigentümer von Ribsden Manor und konnte daher nicht an der Aufteilung des Anwesens teilnehmen.
Laut The Times wurde die Immobilie 2012 von Ravendark, einer auf den Britischen Jungferninseln registrierten Firma, gekauft. Der Eigentümer des Unternehmens ist Dmitriy Kalantyrsky, ehemaliger Präsident und Vorstandsvorsitzender der SMP Bank, die den Brüdern Arkadi und Boris Rotenberg gehört. Um die Villa zu kaufen, nahm Ravendark ein Darlehen in Höhe von 34,5 Millionen Pfund bei der zypriotischen Firma Olpon Investments auf – also verklagte Natalia Rotenberg de facto Ravendark.
Laut Gericht wird das Unternehmen jedoch von Rotenberg kontrolliert: Der Richter, der entschied, das Haus an seine Ex-Frau zu übertragen, war der Ansicht, dass der Darlehensvertrag ein „Ablenkungsmanöver“ und der „wahre Nutznießer“ der Immobilie Arkadi Rotenberg war. Diese Entscheidung hat das Potenzial, die Grundlagen des Gesellschaftsrechts zu erschüttern – sie schafft einen Präzedenzfall, bei dem der Mehrheitsgesellschafter der Gläubigergesellschaft als Eigentümer der Immobilien der Schuldnergesellschaft anerkannt wird. Dies könnte alle Transaktionen gefährden, bei denen Immobilieninvestitionen über Unternehmenskredite getätigt werden.
Vielleicht wäre das Ergebnis anders ausgefallen, wenn der Fall von einem anderen Richter behandelt worden wäre. Aber Scheidungsrichter Philip Moore ist dafür bekannt, immer zugunsten der Ehefrauen zu entscheiden. Er war es, der die lauteste und längste Scheidung der britischen Rechtsgeschichte leitete – ab 2006 ließ sich der Milliardär Scott Young von seiner Frau scheiden, welcher Moore eine schlichtweg kolossale Summe zusprach. Youngs Anwälte schrieben daraufhin sogar einen präzedenzlosen offenen Brief an den Richter, der in den Medien für einen Skandal sorgte.
Die Prüfung des Falles von R&R (wie die britischen Medien den Fall von Natalia Rotenberg v. Arkadi Rotenberg nennen) ist auf das laufende Jahr verschoben und angesichts der Entscheidungen von Richter Moore, hat die Klägerin jede Chance, vom ehemaligen Ehemann ein ihm nicht einmal gehörendes Anwesen zu bekommen.
So floriert der Scheidungstourismus in Großbritannien trotz Brexit. Die Trägheit der ehemals gut funktionierenden Rechtssysteme innerhalb der EU erlaubt es London, seinen Status als globale Hauptstadt des Rechtstourismus aufrechtzuerhalten – schließlich behandeln Gerichte in Deutschland und anderen EU-Ländern die Entscheidungen britischer Gerichte immer noch als a priori fair, ja „golden“, wie es im Juristenjargon heißt. Trotz der Tatsache, dass das System der britischen Rechtsprechung extrem archaisch und verwirrend ist und schlecht mit den Normen und dem System des europäischen Kontinentalrechts korreliert, erkennt das Rechtssystem der EU-Länder die Entscheidungen der britischen Gerichte an und setzt sie durch. Obwohl sie manchmal paradoxerweise ungerecht oder politisch motiviert sind.
Umgekehrt behandeln britische Gerichte die Entscheidungen europäischer Gerichte entweder mit Arroganz oder können diese gänzlich ignorieren. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Situation trotz der Trägheit der Rechtssysteme in naher Zukunft zu ändern beginnt. Schließlich wird der Brexit auch auf diesen Aspekt der komplexen Interaktion zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufmerksam machen, der bisher im Rahmen der europäischen Einheit ignoriert wurde. Und die ebenso Aufsehen erregenden wie umstrittenen Entscheidungen britischer Gerichte zu Klagen ehemaliger Ehefrauen russischer Oligarchen, werden die Aufmerksamkeit auf sich ziehen und diesen Prozess beschleunigen, bei dem London beginnen wird, seinen Status als globales Zentrum des Rechtstourismus zu verlieren.
Zeitschrift Berliner Telegraph
Firmenkontakt
Berliner Telegraph
Aleksandr Boyko
Theaterstr. 76
09111 Chemnitz
015901046502
info@berliner-telegraph.de
http://www.berliner-telegraph.de
Pressekontakt
Berliner Telegraph
Aleksandr Boyko
Theaterstr. 76
09111 Chemnitz
037166604484
Info@berliner-telegraph.de
http://www.berliner-telegraph.de
Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.