StartAuto und VerkehrOLG Urteil v. 24.03.21 bestätigt Widerruf v. Autokrediten

OLG Urteil v. 24.03.21 bestätigt Widerruf v. Autokrediten

Lassen Sie Ihre Widerrufsmöglichkeiten prüfen!

Sensations-Urteil vom OLG (Oberlandesgericht) Urteil v. 24.03.21 bestätigt Widerrufsmöglichkeit von Autokrediten

Widerruf von Auto-Kreditverträgen möglich!

!Aktuelles Urteil vom 24.03.2021!

Im Einklang mit dem EuGH und dem BGH hat nunmehr auch das OLG Celle mit Urteil vom 24.03.2021 entschieden, dass die in einem Auto Kredit-Vertrag eingeräumte Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, da der Verbraucher hier noch nicht alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hatte.

Das OLG Celle Urteilte, dass falsche Angaben in der Widerrufsinformation vorliegen, da hier die Belehrung u.a. unter dem Vorbehalt „sofern abgeschlossen“ gestellt wurde. Ferner erfolgte ein Verweis bei dem Fristbeginn auf eine Norm. Diese Entscheidung ist aktuell vom 24.03.2021 und bezieht ebenfalls die aktuellen Entscheidungen aus Oktober 2020 vom BGH und vom EuGH ein.

Das EuGH hatte bereits am 26.03.2020 klargestellt, dass die Verbraucherrechte in Deutschland einen hohen Stellenwert haben und der Widerruf eines abgeschlossenen Kreditvertrages noch lange Zeit nach dem Abschluss möglich ist, wenn die Widerrufsinformation Fehler aufweist. Diesen Ausführungen ist nunmehr auch der BGH in seinen aktuellen Entscheidungen aus dem Oktober 2020 gefolgt. Das bedeutet, dass deshalb auch die untergeordneten Gerichte sich nach diesen Entscheidungen zu richten haben.

Wenn Sie einen Kreditvertrag als Verbraucher abgeschlossen haben und diesen rückgängig machen wollen, haben Sie derzeit die Möglichkeit hierzu, wenn die Widerrufsinformation fehlerhaft ist.

Da eine Motivationskontrolle rechtlich nicht vorgesehen ist und bei einem Widerruf kein Grund angegeben werden muss, sind Ihre Beweggründe dabei unerheblich (Sie wollen sich von dem Kredit lösen, da Sie ein besseres Auto oder das gleiche Auto günstiger erhalten können, weil Sie sich die Raten nicht mehr leisten können oder Ihnen einfach nur die Farbe des Autos nicht mehr gefällt, Sie neue Konditionen aushandeln wollen u.s.w.)

Sollten Sie als Verbraucher einen Kreditvertrag eingegangen sein (z.B. für ein Auto oder eine Immobilie) oder aber nicht nur ein Darlehensvertrag abgeschlossen, sondern auch einen Leasingvertrag bedienen müssen, haben Sie möglicherweise das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen.

Lassen Sie Ihre Möglichkeiten bei Interesse prüfen!

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Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals – Benzinskandals – Bußgeld u.s.w.

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