Start Politik und Recht Mike Schubert (SPD) und Dietmar Woidke (SPD), 517 Tage kein Behindertentransport für Kind in Potsdam

Mike Schubert (SPD) und Dietmar Woidke (SPD), 517 Tage kein Behindertentransport für Kind in Potsdam

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Kürzlich berichteten wir über den Fall eines mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, welches seit dem 06. November 2020, das sind nunmehr volle 23 Wochen, keine Kindertagesbetreuung im Hertha-Schulz-Haus erhält, dessen Rechtsträger ist der Verein Oberlin Lebenswelten / Oberlinhaus.
Volle 23 Wochen keine Tagesförderung, trotz bestehendem Rechtsanspruch, ausgestellt durch den Kita-Tipp der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam sowie trotz eines bestehenden Vertrages, zwischen der Stadt Potsdam, dem Hertha-Schulz-Haus und den Eltern des schwerbehinderten Kindes.

Bis zum heutigen Montag, 19. April 2021, erhielten die Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kindes, trotz mehrfach schriftlicher Aufforderung, keine Antwort vom Hertha-Schulz-Haus / Oberlinhaus warum das Kind nicht betreut wird, hier in Bezug einer behördlichen Anordnung.
Ebenfalls hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg und die Stadt Potsdam, hier ist letztendlich Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) verantwortlich, nicht die mehrfache die Frage der Eltern beantwortet, ob ein Nachweis einer etwaigen behördlichen Anordnung zu Schließung des Hertha-Schulz-Hauses vorliegt, dies im Besonderen, da die Kindergärten der Landkreise und kreisfreien Städte im Bundesland Brandenburg aufgrund § 26 der Sechsten Eindämmungsverordnung, seit März 2021 wieder geöffnet sind.

Wer nun hingegen glaubt, dies wäre die behördliche Spitze des fragwürdigen Eisberges im Umgang mit einem schwerbehinderten Menschen irrt!
Aktuell liegt uns exklusiv der Nachweis eines Kostenvoranschlages des Unternehmens Maltry Rehatechnik GmbH & Co. KG, vom 19. November 2019 vor, welcher hier nachgewiesen schriftlich am 20. November 2019 beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg in Potsdam einging und als Grundlage ein schriftlich an die Stadt Potsdam zugesendetes Gutachten der Charite Berlin, aus dem November 2019 hat.

Bis zum heutigen Tage (seit 517 Tagen) ist nichts passiert, weder haben das Ministerium oder die Stadt Potsdam den von der Charite im medizinischen Gutachten (CASK Gen-Defekt) geforderten Behindertentransportsitz angeschafft oder gar bestellt, auch wurde bei keinem anderen Unternehmen in Deutschland oder auf diesem Planeten ein solcher bestellt, oder auch nur in puncto der Kosten angefragt!

Die Verantwortlichen im Rathaus der Landeshauptstadt Potsdam und im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg haben sich hier eiskalt auf die Eltern des Kindes verlassen, denen nichts anderes übrig blieb, als das Kind bei Regen, Sonne oder Schnee, selber zu transportieren.
Dies stellt nach Aussage der Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kindes einen beschämenden Skandal behördlicher Gleichgültigkeit dar, durch Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) und auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD).

Auch wurden viele schriftliche und telefonische Anfragen der Eltern zu diesem Vorgang, nicht beantwortet, hier ebenfalls nicht von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), nicht von Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) und auch nicht von Ministerin Ursula Nonnemache (Grüne).

Im Wahljahr 2021, wo am 26. September 2021 der 20. Deutsche Bundestag gewählt werden soll, kann man nur eine eklatante Missachtung der Bürger durch Mitglieder von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vermuten, denn wenn schwerbehinderte Menschen durch Parteimitglieder von SPD und Grünen derart behandelt werden, ist es zumindest fraglich, ob diese Parteien wählbar sind, da man annehmen muss, dass sowohl für SPD als auch Grüne, Menschen mit Behinderungen nicht zählen?

Seit 517 Tagen (das sind volle 73 Wochen), sind daher Ursula Nonnemacher (Grüne), sie ist seit 20. November 2019 Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sowie in letztendlicher Verantwortung ebenfalls Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) und Brigitte Meier als Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, dafür verantwortlich, dass das mehrfach schwerbehinderte Kleinkind (aktuell 4 Jahre), keinen Behindertentransport nutzen kann, ein klarer Verstoß gegen das Paragraf 83 (SGB XI, § 83, „Leistungen zur Mobilität“, 9. Sozialgesetzbuch) und Paragraf 54 SGB (Sozialgesetzbuch) XII, § 78 Abs. 1 Satz 2 und § 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX), hier im Besonderen da es sich um ein Kleinkind handelt, welches die Pflegestufe 5 zuerkannt wurde.

Dieser nicht wegzudiskutierende Nachweis vom 19. November 2019 an das Rathaus in Potsdam und an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, hinterlässt die Frage, ist es in Bezug auf die Verantwortlichen dieses Skandals, Unfähigkeit oder einfach nur totales Desinteresse Menschen mit Behinderungen gegenüber, denn volle 73 Wochen kann man diesen Vorgang nicht vergessen haben, besonders nicht bei all den vielen Schreiben und nachweislichen Anrufen, welche Oberbürgermeister Mike Schubert, Ministerin Ursula Nonnemacher, Ministerpräsident Dietmar Woidke und Janny Armbruster als Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, erhalten haben, welche hier nachweislich vorliegend, vor jedem Gericht einem Nachweis standhalten.

Die Presse ist in diesem Zusammenhang gemäß Pressegesetz des Landes Brandenburg (BbgPG) vom 13. Mai 1993, verpflichtet, über diesen Fall zu berichten, wobei es in Paragraf 3 des Gesetzes heißt: „Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt. Sie nimmt insoweit grundsätzlich berechtigte Interessen im Sinne von § 193 StGB wahr.“

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