Start Marketing und Werbung Mike Schubert, Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher und Jenny Armbruster – 18 Monate in Potsdam kein Behindertenfahrdienst für schwerbehindertes Kind

Mike Schubert, Dietmar Woidke, Ursula Nonnemacher und Jenny Armbruster – 18 Monate in Potsdam kein Behindertenfahrdienst für schwerbehindertes Kind

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Seit dem 12. Mai 2017 berichten Medien im Internet, dass es Mike Schubert (SPD), als ehemaliger Beigeordneter für Soziales, Gesundheit, Jugend und Ordnung der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam sowie seit dem 28. November 2018, bis heute in Potsdam agierende Oberbürgermeister, es nicht geschafft hat, einem mehrfach schwerbehinderten Kind, dauerhaft den ihm zustehenden Kita-Tagesbetreuungsplatz dauerhaft zu garantieren.

Hierzu erhielt die Redaktion von den Eltern des schwerbehinderten Kleinkindes aus Potsdam folgende Unterlagen.
Am 22. Oktober des Jahres 2019, also mit Stand heute 15. April 2021 vor genau vollen 17 (siebzehn) Monaten und 23 Tagen, erhielt neben anderen Personen, direkt angeschrieben als Empfänger, Herr Ministerpräsident Dietmar Woidke sowie Oberbürgermeister Mike Schubert (beide, SPD-Mitglieder) ein Schreiben mittels Einschreiben / Rückschein, in welchen explizit mit folgenden Worten auf den Umstand hingewiesen wurde, dass die Stadt Potsdam, in der Verantwortung des Oberbürgermeisters Mike Schubert, nicht in der Lage ist, einem mehrfach schwerbehinderten Kind einen ihm zustehenden Behindertenfahrdienst zu ermöglichen, in dem Schreiben steht wörtlich:

„…von unserer schriftlichen Anfrage nach einem unsere Tochter gesetzlich zustehenden Behindertenfahrdienst, am 02. September 2019 an den städtischen Mitarbeiter, Herrn Conrad K. (Name gekürzt *Anmerkung der Redaktion), bis zum heutigen 22. Oktober 2019 und der heutigen Beantwortung durch Frau Sch. (Name gekürzt), waren die Verantwortlichen der Stadt Potsdam, zulasten und damit zum Nachteil der Entwicklung unserer mehrfach schwerbehinderten Tochter, Hedda, über einen kompletten Zeitraum von 50 Tagen – NICHT IN DER LAGE – uns diese „fragwürdige Antwort vorher zu geben, dass wir uns in Bezug eines „Fahrdienstes“ für unsere mehrfach schwerbehinderte Tochter melden sollten, wenn wir einen Betreuungsvertrag vom Hertha-Schulz-Haus (Oberlinhaus Potsdam) hätten, natürlich nicht, wenn man vorher für die Zusage ganze 152 Tage verstreichen ließ…“

– Im gleichen Schreiben an den Ministerpräsidenten Woidke heißt es: „…vom 27. Oktober 2017 bis zum 23. Mai 2019, mussten ganze 573 Tage (dies waren 81 Wochen) vergehen, bis die Verantwortlichen der Stadt Potsdam, in Bezug auf unsere mehrfach schwerbehinderte Tochter „reagierten“, dafür DANKE Frau Landtagsabgeordnete Bessin, wobei nachfolgend geschildert, seit dem 23. Mai 2019, erneut die jämmerlicher Ernüchterung, für uns als Familie eingesetzt hat…“

Weiter heißt es in dem Schreiben:
„Fest steht, am 21.11. 2019 und am 13.06. 2019, erhielten Sie Frau Natscha I. (Name gekürzt), Frau Brigitte Meier sowie ebenfalls Herr Conrad K. (Name gekürzt) in einer E-Mail ein Gutachten der Charite, welches explizit und ganz genau in Bezug der Neuropädiatrie auf den Kindersitz eingeht, in der E-Mail war zudem ein Kostenvoranschlag des Unternehmens Maltry als auch eine ärztliche Diagnose enthalten, wobei hier im Besonderen auf die Überschrift des Schreibens der Leiterin des (* Name der Abteilung durch die Redaktion gekürzt) der Charite, Frau Dr. K. (Name durch die Redaktion gekürzt) mit dem Wortlaut: „Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit des täglichen Transportes mittels eines medizinischen Kindersitzes Starlight-NTX“ vom 21.11. 2019 verwiesen wird.“

Seit also vollen 16 Monaten und 24 Tagen, liegt den Verantwortlichen der Stadt Potsdam, in Schriftform ein ärztliches Gutachten der Charite Berlin vor, wie ebenso ein ein schriftlicher Kostenvoranschlag des Unternehmens Maltry Rehatechnik GmbH und Co. KG.

Seit Vorlage dieses Gutachtens, also seit vollen 73 (dreiundsiebzig) Wochen, ist weder die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam, Frau Brigitte Meier, noch der letztendlich verantwortliche Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD), welcher ebenfalls seit diesem gesamten Zeitraum in etlichen Schreiben schriftlich informiert ist, auch nur im Ansatz in der Lage gewesen, einen Behindertentransport für das mehrfach schwerbehinderte Kind zu gewährleisten.
https://www.berlinertageszeitung.de/politik/89529-mike-schubert-brigitte-meier-ursula-nonnenmacher-oder-der-skandal-in-potsdam-um-ein-schwerbehindertes-kleinkind-und-seinen-kita-platz-2.html

In fragwürdiger Manier einer möglich vollkommenen Interessenlosigkeit, ist es von den vorgenannt Verantwortlichen im Rathaus Potsdam, zum heutigen Tage, 15. April 2021, seit beschämenden 73 Wochen (das sind volle 510 Tage), nicht einmal geschafft worden – den Kindersitz für den Behindertentransport – des mehrfach schwerbehinderten Kleinkind zu bestellen, welchen die Stadt Potsdam gemäß gesetzlicher Vorschriften anschaffen muss.
Nun kann man urteilen, ob diese Arbeitsweise von Brigitte Meier und Oberbürgermeister Mike Schubert, zum Nachteil eines schwerbehinderten Kindes normal ist, oder ein eklatantes Versagen dieser Amtspersonen sowie komplette Interessenlosigkeit einem behinderten Kind gegenüber darstellt!

Festgehalten soll hier ebenfalls werden, dass Ministerpräsident Dietmar Woidke, hat es bis zum heutigen Tage, den 15. April 2021, also über einen Zeitraum von vollen 77 (siebenundsiebzig) Wochen, nicht geschafft hat, sich um den Fall zu kümmern, obwohl er am 22. Oktober 2019 direkt und persönlich angeschrieben wurde, (der Redaktion leigt der Nachweis des Einschreibens mit Rückschein vor), auch keiner seiner Mitarbeiter hat sich bis zum heutigen Tage bei den Eltern gemeldet.

Für Dietmar Woidke, seit 28. August 2013 Ministerpräsident des Landes Brandenburg, ein SPD-Mitglied, dessen Partei den Namen Sozial im Parteinamen trägt, welchen als Landesvater auch das Wohl eines mehrfach schwerbehinderten Kindes interessieren sollte, ist dies allerdings kein Zeichen von Interesse am Wohl eines seiner Landeskinder, einem mehrfach schwerbehinderten Kind von vier Jahren, welches sich gegen dergleichen Ungerechtigkeiten aus dem Potsdam der Landeshauptstadt Potsdam, nicht wehren kann!

Wenn sich in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Landtages Brandenburg, am 14. April 2021, nun zudem ein ehemaliger Landesminister des Landes Brandenburg, und ehemaliger Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion hinstellt und vollmundig zum Besten gibt, er würde seit langer Zeit E-Mails, zu dem Fall bekommen, ist es eine regelrechte Schande, dass bis heute nichts passiert ist.
Die Aussagen des ehemaligen Ministers, hier unter anderem in Bezug auf die Eltern, werden eventuell in einem kommenden Artikel gewürdigt, nachdem durch die Rechtsanwälte der Eltern eine mögliche Unterlassungsklage gegen den Politiker geprüft wurden.

In diesem Zusammenhang ist an dieser Stelle hingegen auch zu erwähnen, selbst nach etlichen Briefen an die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Ursula Nonnemacher (Grüne) und Janny Armbruster (Grüne) als Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, wurden nach Aussage der Eltern des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes, keine Telefonate beantwortet, selbst Nachfragen blieben erfolglos.

Festgehalten soll hier ebenfalls werden, dass seit über 23 (dreiundzwanzig) Wochen, seit dem 06. November 2021, trotz bestehenden Vertrages und Rechtsanspruch, zugesichert durch die Behörde KITA-Tipp, dass mehrfach schwerbehinderte Kleinkind, nicht im Hertha-Schulz-Haus (Oberlinhaus) betreut wird.

Wie schon am 16. Mai 2019, dem Tag ihrer beschwörenden Rede vor Abgeordneten des Landtag Brandenburg ( https://www.BerlinerTageszeitung.de/component/yendifvideoshare/video/3076-afd-brandenburg-birgit-bessin-kaempft-fuer-behindertes-kleinkind.html), kämpft ganz allein, nur eine einzige Landtagsabgeordnete in Brandenburg, Birgit Bessin, erneut für das kleine mehrfach schwerbehinderte Kind.

Wer sich diesen Fall des mehrfach schwerbehinderten Kleinkindes sachlich betrachtet, hier vor allem in den nachweislichen Zeitabläufen, muss sich die Frage stellen, sind Menschen mit Behinderungen für Politiker in Regierungsverantwortung nicht mehr von Interesse, wenn sie erst einmal gewählt sind?
Sind die vollmundigen Worte von Inklusion, Teilhabe und Interesse am Gemeinwohl der Bevölkerung, für Politiker und Verantwortliche in Rathäusern, nach der Wahl nur noch leere Worthülsen?

Am 26. September 2021 findet die 20. Wahl zum Deutschen Bundestag statt – möge bis dahin das Schicksal des kleinen mehrfach schwerbehinderten Mädchens nicht vergessen sein…

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