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Mike Schubert, Potsdam und der Skandal um ein schwerbehindertes Kind

Mike Schubert ist seit dem 28. November 2018 Oberbürgermeister der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam, zuvor war er Beigeordneter für Soziales, Gesundheit, Jugend und Ordnung in Potsdam, als Oberbürgermeister erhält Schubert von den Steuern der Bürger in der Besoldungsgruppe B7 monatlich 10.343,84 Euro und ist in diesem Amt letztendlich für alle Fachbereiche im Rathaus Potsdam verantwortlich, weshalb er auch Sorge für den Betreuungsplatz eines mehrfach schwerbehinderten Kindes zu tragen hat, wo es in der Amtsführung von Mike Schubert schwere Vorwürfe von Eltern gibt.

Bereits in der Vergangenheit haben wir mehrfach über die Fehler in der Amtsführung von Oberbürgermeister Mike Schubert, im Zusammenhang mit der kleinen mehrfach schwerbehinderte Heddå (4 Jahre) berichtet: https://www.BerlinerTageszeitung.de/politik/52779-mike-schubert-dr-dietmar-woidke-und-der-skandal-um-ein-schwerbehindertes-kind.html.
Seit dem 06. November 2020 weigert sich nunmehr das Hertha-Schulz-Haus und deren Rechtsträger Verein Oberlinhaus, die mehrfach schwerbehinderte kleine Heddå zu betreuen, dies trotz bestehendem Rechtsanspruch, ausgestellt durch den KITA-Tipp Potsdam sowie trotz eines bestehenden Vertrages.

Über den Rechtsanwalt des Hertha-Schulz-Hauses wurde bekundet, man sei nicht in der Lage einen Tag zu nennen, (an welchem das mit Rechtsanspruch zur Kindertagesbetreuung und Vertrag mit dem Hertha-Schulz-Haus ausgestattet schwerbehinderte Kleinkind) wieder betreut werden kann. Hier schiebt das Hertha-Schulz-Haus und deren Träger, der Verein Oberlinhaus, das Infektionsschutzgesetz vor. Ob es in diesem Zusammenhang im Hertha-Schulz-Haus gemäß § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) überhaupt einen Hygieneplan, wie gemäß in § 36 IfSG (Infektionsschutzgesetz) für Kindereinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, auch integrativ und Kinderhorte) geregelt ist gibt, teilt der Rechtsanwalt des Hertha-Schulz-Haus den Eltern nicht mit.
Er teilt allerdings schriftlich mit, dass seit dem 06. November 2011, keinerlei Zahlungen für die kleine Heddå an das Hertha-Schulz-Haus oder deren Rechtsträger, von der Stadt Potsdam geflossen wären. Die Eltern wollen juristisch prüfen lassen, wann und wie die Stadt Potsdam vom Hertha-Schulz-Haus über die Einstellung der Betreuung der schwerbehinderten kleinen Heddå informiert wurde, besonders da dem Kind die Betreuung zusteht und seit dem 06. November 2020 den Eltern die volle Last der 24 Stunden rund um die Uhr Betreuung des Kindes, mit der „von heute auf morgen Entscheidung“ des Hertha-Schulz-Haus „über geholfen“ wurde, weshalb nunmehr die Frage nach Schadensersatz im Raum steht.

Obwohl die Kindergärten der Landkreise oder kreisfreien Städte im Bundesland Brandenburg aufgrund § 26 der Sechsten Eindämmungsverordnung: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html, seit März 2021 wieder geöffnet sind, scheint es im Hertha-Schulz-Hause andere Regeln zu geben.
Oberbürgermeister Mike Schubert und seine Fachabteilungen, waren in diesem Zusammenhang überdies bis zum heutigen Donnerstag, 25. März 2021, nicht in der Lage, den Eltern der kleinen schwerbehinderten Heddå, einen Vorschlag für eine Betreuung des Kindes zu machen.

Das Hertha-Schulz-Haus sowie der Verein Oberlinhaus müssen sich in diesem Zusammenhang, ebenso wie die Stadt Potsdam die Frage stellen lassen, warum das schwerbehinderte Kleinkind, seit November 2020, weder vom Hertha-Schulz-Haus noch vom Oberlinhaus Potsdam, dem ein Pfarrer als theologischer Vorstand vorsteht – eben sowenig wie vom Rathaus Potsdam in letztendlicher Verantwortung von Oberbürgermeister Mike Schubert, keinerlei Angebote für eine Betreuung gemacht wurde?

Aktuell lassen die Eltern vor dem Hintergrund des bestehenden Vertrages und des Rechtsanspruches, eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Potsdam, Oberbürgermeister Mike Schubert, das Hertha-Schulz-Haus als auch dem Verein Oberlinhaus prüfen. Ob das Hertha-Schulz-Haus und deren Rechtsträger oder der Steuerzahler den Schadensersatz (wegen eines möglichen Fehlverhaltens von Oberbürgermeister Mike Schubert) zu zahlen hätte, wird scheinbar letztendlich ein Gericht prüfen und entscheiden müssen, ein solcher Schadensersatz käme allerdings dann auf die vorgenannt monatliche Zahlung in Höhe von 10.343,84 Euro an Oberbürgermeister Mike Schubert, noch obendrauf.

In Kürze wird sich überdies die Politik mit dem Fall beschäftigen, da die Eltern an den Landtag Brandenburg sowie Ursula Nonnemacher (Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg) herangetreten sind und die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin zugesagt hat, den Fall vor den Landtag zu bringen.

Wir werden in Kürze über den Skandal berichten, dass Oberbürgermeister Mike Schubert und die zuständigen Fachbereiche im Rathaus von Potsdam, seit 18 (achtzehn) Monaten nicht in der Lage sind, einen Behindertenfahrdienst für die kleine schwerbehinderte Heddå zu organisieren, was die Frage aufwirft, ob Oberbürgermeister Mike Schubert das Schicksal der kleinen schwerbehinderten Heddå egal ist oder er wie seine Fachbereiche einfach nur nicht in der Lage sind, die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen?

Mike Schubert wurde für die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) in das Rathaus von Potsdam gewählt, einer Partei, welche in ihrem Parteinamen das Wort „Sozial“ trägt, weshalb es an dieser Stelle zu Fragen gilt, wie sehr passt das Verhalten von Mike Schubert im Fall des schwerbehinderten Kind, insbesondere dann, wenn man die vielen Monate betrachtet, an welchen Mike Schubert Nachlässigkeiten in der Amtsführung vorzuwerfen sind, nicht nur in diesem Fall, sondern auch im Fall der Schwester der kleinen Heddå, im Fall von Kita-Zahlungen und in der Zuweisung von ausreichend Kita-Plätzen in Potsdam, wie passt als dies zu seiner Mitgliedschaft als SPD-Politiker und dem von ihm gegenüber den Bürgern von Potsdam geleisteten Amtseid?

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