Start Wirtschaft und Finanzen Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach der neuen HOAI 2021

Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach der neuen HOAI 2021

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Am 01.01.2021 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft getreten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung aller Architekten- und Ingenieurverträge.

So gelten für Verträge, die ab Januar 2021 geschlossen werden, grundsätzlich keine verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr, sondern die Höhe und Berechnung der Planervergütung kann ohne Rücksicht auf die Vorgaben der HOAI frei vereinbart werden. Die Parteien können jedoch auch vereinbaren, dass das Honorar nach den Vorgaben der HOAI berechnet wird, wobei die Honorarsätze nur als Orientierungswerte dienen. Anders als bisher muss diese Vereinbarung, um rechtswirksam zu sein, nicht mehr schriftlich und bei Abschluss des Vertrags getroffen werden, sondern es reicht zukünftig die Textform auch per Fax oder Mail.

Das in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienene Produkt „Bauverträge und Baubriefe“ liefert Zugriff auf eine digitale Sammlung der wichtigsten Vorlagen für den Schriftverkehr und die Vertragsgestaltung am Bau. Alle Dokumente sind auf neuestem Stand nach HOAI 2021, VOB 2019, BGB 2018 und werden laufend nach der neuesten Rechtsprechung aktualisiert. Darüber hinaus halten den Nutzer Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und BGH-Entscheidungen auf dem Laufenden.

Weitere Informationen und Leseproben finden Interessenten unter forum-verlag.com.

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