Grundsätzlich stellen die Verkehrssicherungspflichten einen erheblichen Teil kommunaler Haftung dar. Ein einzelnes Schlagloch kann bereits eine Verkehrssicherungspflichtverletzung bedeuten, wenn es eine gewisse Tiefe hat und beispielsweise im Herbst oder Winter bei stehendem Wasser die Tiefe nicht abgeschätzt werden kann. Des Weiteren kann eine Vielzahl von kleinen Schlaglöchern zur Annahme einer Verkehrssicherungspflichtverletzung führen, wenn im Rahmen der Kontrollen solche zwar festgestellt wurden, tatsächlich aber keinerlei Bestrebungen für die Beseitigung vorgenommen wurden.
Vom Grundsatz her kann es genügen, vor entsprechenden Gefahrensituationen zu warnen. Insoweit sind Straßenbaulastträger gut beraten, wenn sie beispielsweise vor oder bei einer großflächigen Ausbesserung von Straßen mit Bitumen entsprechende Warnschilder aufstellen.
Straßenkontrollen wirtschaftlich planen
Das Erarbeiten eines sinnvollen Kontrollplanes, die tatsächliche Durchführung der Kontrollen, die gewissenhafte und klare Dokumentation sowie die zeitnahe Beseitigung etwaiger Mängel bedeuten für Kommunen und explizit für Bauhöfe einen großen Organisationsaufwand. Vor allem weil dabei zu berücksichtigen ist, dass ein vorhandener Begehungsplan nicht dauerhaft Bestand hat. Denn mit der Schaffung neuer Verkehrsflächen oder Änderung der Straßenführungen kann sich die Bedeutung der einzelnen Straßen durchaus in kurzer Zeit erheblich ändern, sodass eine regelmäßige Überprüfung des Kontrollplans und die Bewertung der Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung erfolgen sollte. Darüber hinaus bedeutet auch die zeitnahe, effektive Durchführung des Winterdienstes viel Organisationsgeschick.
Der Straßenunterhalt zählt somit zu den wichtigsten Aufgaben des Bauhofs. Dabei stehen nicht nur Aspekte wie Straßenkontrolle, -instandhaltung und -reinigung sowie der Winterdienst im Mittelpunkt, sondern es gilt ebenso bestimmte rechtliche Regelungen zu beachten.
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