Ab morgen gültige Verordnung verlängert die Mietpreisbremse in Hessen um weitere fünf Jahre – deutlich erweiterter Geltungsbereich – Kritik von Haus & Grund Hessen
Frankfurt/Wiesbaden, 25. November 2020 – Die neue Mieterschutzverordnung für Hessen soll bereits am morgigen 26. November in Kraft treten und fünf Jahre gelten. Das hat Haus & Grund Hessen aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium erfahren. Zudem soll ihr Geltungsbereich – wie im Entwurf vorgesehen – deutlich ausgeweitet werden. Statt zuvor 31 Gemeinden soll die Verordnung nunmehr für insgesamt 49 Gemeinden gelten – ausgenommen sind Kassel und Oberursel. Haus & Grund Hessen kritisiert die Ausweitung scharf: „Die Mieterschutzverordnung schafft keinen Wohnraum und destabilisiert den hessischen Mietwohnungsmarkt.“
„Die Entscheidungen des Wirtschaftsministeriums sind nicht mehr nachvollziehbar“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Mietrechtliche Beschränkungen änderten an der hohen Nachfragesituation nichts. Das hätten die vergangenen Jahre gezeigt. Abhilfe könne einzig durch Neubau, Nachverdichtung oder Aufstockung und Dachausbau geschaffen werden. Je länger die Mietpreisbremse in Kraft sei, desto mehr entkoppelten sich die Mietpreise für Neu- und Bestandswohnungen vom echten Wohnungsmarkt. Die Verlängerung und sogar noch die Ausweitung dieser Regularien sei daher völlig verfehlt, zumal nach wie vor nicht transparent sei, auf Basis welcher Kriterien von einem angespannten Wohnungsmarkt ausgegangen werde. „Dass Gemeinden wie Fuldabrück, Nidderau oder Kiedrich einen angespannten Wohnungsmarkt haben, darf bezweifelt werden“, so Ehrhardt.
Nicht zuletzt rentierten sich für Hausbesitzer unter diesen Umständen Investitionen in den Bestand nicht mehr, sodass diese auf das Mindestmaß begrenzt würden. „Das wird die Kluft zwischen Neubau und Bestand zusätzlich verschärfen“, ist Ehrhardt überzeugt.
Rückzug privater Vermieter befürchtet
Vergleiche mit stark regulierten Mietwohnungsmärkten in anderen Ländern ließen Schlimmes befürchten. Dort hätten sich viele private Vermieter aus dem Vermietungsgeschäft zurückgezogen. In die Lücke stießen oft private Wohnungsunternehmen, die einen deutlich stärkeren Fokus auf Renditen legten, als das bei privaten Kleinvermietern der Fall sei. In Hessen sind noch 85 Prozent der vermieteten Wohnungen in privater Hand. Jede Regulierung des Marktes werde zu Anpassungs- und Ausweichreaktionen führen, die dann häufig zu unerwünschten Effekten führen. Das wiederum könne neue Interventionen erfordern, die ihrerseits erneut unerwünschte Effekte nach sich zögen. So könne keine befriedigende Situation geschaffen werden. „Größtes Problem bleibt vielmehr der nach wie vor unzureichende Wohnungsneubau. Hier sollte angesetzt werden“, so Ehrhardt abschließend.
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Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.
Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:
– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.
– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.
– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.
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