Start Wirtschaft und Finanzen E-Rechnungen ab November 2020 in einigen Bereichen Pflicht

E-Rechnungen ab November 2020 in einigen Bereichen Pflicht

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Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass eine wichtige gesetzliche Änderung das Thema E-Rechnungen betreffend, die EU-Richtlinie 2014/55, in Kürze umgesetzt wird.

„Ab dem 27.11.2020 akzeptieren die meisten öffentlichen Auftraggeber nur noch E-Rechnungen, die den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen. Das bedeutet für die Unternehmen, die in einer Geschäftsbeziehung mit öffentlichen Auftraggebern stehen, dass ab November 2020 ausschließlich E-Rechnungen durch die öffentliche Hand akzeptiert werden“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Vorgehensweise:

-E-Rechnung erstellen und
-über den präferierten Zustellkanal des öffentlichen Auftraggebers senden (!)

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie beinhalten E-Rechnungen den Rechnungsinhalt in Form strukturierter Datensätze (sog. XRechnungen), so dass sie elektronisch versendet und automatisch weiterverarbeitet werden können. Das heißt ganz konkret: Nicht mehr akzeptiert werden ab dem 27.11.2020 neben Papierrechnungen elektronisch übermittelte Rechnungen, die nicht das passende Format aufweisen. Dazu zählen insbesondere PDF-Dateien oder TIFF-Dateien.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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