StartBauen und WohnenBaukindergeld für Hausbau bis 31. März 2021 verlängert

Baukindergeld für Hausbau bis 31. März 2021 verlängert

Familien mit Kindern nutzen das Baukindergeld

Gute Nachricht für alle Hausbauinteressenten, die in 2020 oder 2021 ein Haus bauen werden. Die Bundesregierung hat das Baukindergeld für Familien mit Kindern bis zum 31. März 2021 verlängert. Ursprünglich endete die Frist am 31.12.2020.

Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Grund der Entscheidung seien Verzögerungen bei Bauanträgen und Kaufentscheidungen durch die Corona-Pandemie.

Der Staat fördert durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Familien mit Kindern beim Hausbau und Eigenheimkauf: Je Kind unter 18 Jahren gibt es bis zu 12.000 Euro. Wer bauen will oder einen Kauf noch plant, sollte das Geld bei seiner Finanzierung berücksichtigen.

Das Wichtigste auf einen Blick:
– Je Kind unter 18 Jahren gibt die Bundesregierung bis zu 12.000 Euro Zuschuss beim Hausbau / Kauf einer Immobilie.
– Bei Neubauten gilt der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung bekommen haben.
– Ab sofort können Sie bei der KfW die Anträge für Baukindergeld stellen. Das Baukindergeld gilt unter Berücksichtigung nachfolgender Rahmenbedingungen.

Wann läuft die Frist 2021 aus?
Nun gilt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld beantragen. Der Antrag kann weiterhin bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

So können Sie das Baukindergeld beantragen
Beantragung über die KfW-Bank. „Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren“, betont die KfW. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro.

Welche Voraussetzungen: Wer kann Baukindergeld beantragen?
Ein Ehepaar oder ein alleinerziehender Mensch mit einem Kind darf ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr haben, bei zwei Kindern dürfen es maximal 105.000 Euro sein, bei drei Kindern 120.000 Euro. Die Kinder müssen mit im Haus oder der Wohnung leben und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen. Anträge können bei Vorliegen der Kauf- oder Bauunterlagen online bei der KfW gestellt werden www:kfw.de/baukindergeld. Der Antrag soll bei einem Kauf aber am besten erst nach Einzug gestellt werden.

Wie wurde das Baukindergeld bisher nachgefragt?
Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, hatten bis Ende August 2020 rund 260.500 Familien die Förderung für den Hauskauf und den Bau eines Hauses beantragt. Dadurch werden für das vor zwei Jahren eingeführte Baukindergeld bisher rund 5,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Holzbauwelt.de ist das Ratgeber Portal für Holzhäuser und den Holzbau mit einer Übersicht über die KfW-Förderung für Holzhäuser. Bauinteressenten finden Informationen zu den verschiedenen Holzbauweisen und dem CO2-neutralen Baustoff Holz. Bilder, Details zu ausgewählten Haustypen erleichtern das Suchen des passenden Hauses. Mehrgeschossige Wohngebäude, Objekt-/Büro- und Gewerbebauten sowie Empfehlungen für ausgewählte mittelständische Holzbau-Unternehmen runden das Angebot ab.

Kontakt
Holzbauwelt.de
Sigurd Maier
Goldbergstrasse 47A
70327 Stuttgart
07118829860
holzhaeuser@holzbauwelt.de
http://www.holzbauwelt.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.