Start Handel und Dienstleistungen Wirksam der Schlüsseldienst-Abzocke vorbeugen

Wirksam der Schlüsseldienst-Abzocke vorbeugen

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Mit einem Gesetzesentwurf will der Bundesrat Verbraucher besser vor unseriösen Schlüsseldiensten schützen. Der von Stiftung Warentest ausgezeichnete Schlüsseldienst-Service von Gelbe Seiten bietet Nutzern Transparenz durch Festpreis-Garantie.

Wegen Wuchers muss sich derzeit ein Schlüsseldienstbetreiber in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Er soll die Notlage seiner Kunden ausgenutzt und für seine Leistungen bis zu 2.400 Euro berechnet haben. Vorfälle wie diese ereignen sich täglich in Deutschland. Der Bundesrat hat daher einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Anbieter dazu verpflichten soll, ihre aktuellen Preisverzeichnisse bei der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde zu hinterlegen. So kann diese die Kosten auch im Internet veröffentlichen und Verbraucher gezielt informieren.

„Der Gesetzesentwurf des Bundesrats ist ein sehr wichtiger Schritt, um den Machenschaften unseriöser Schlüsseldienstbetreiber einen Riegel vorzuschieben und Verbraucher besser zu schützen. Die tägliche Berichterstattung zeigt, dass immer mehr Menschen Opfer von Betrug durch zweifelhafte Anbieter werden und eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich ist. Als größtes Branchenverzeichnis Deutschlands, das ein hohes Vertrauen genießt, haben wir die für Verbraucher äußerst kritische Situation frühzeitig erkannt und uns entschieden, etwas dagegen zu unternehmen. Mit unserem Schlüsseldienst-Service bieten wir Nutzern seit November 2016 die Möglichkeit, Türöffnungen zum Festpreis zu buchen. Sämtliche Infos zu Ablauf und Kosten sind vorab einsehbar und die Dienstleister sind geprüft und lokal ansässig. Damit schaffen wir Transparenz und beugen Betrugsfällen effektiv vor“, so Dr. Uwe Breier, Geschäftsführer der Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft mbH.

Im Frühjahr 2019 hatte Stiftung Warentest in fünf deutschen Großstädten überregional arbeitende Schlüsseldienst-Vermittler und lokale Schlüsseldienste unter die Lupe genommen. Dabei ging der Service von Gelbe Seiten als Testsieger hervor. Neben routinierten Türöffnungen und verlässlichen Kosten punktete das Angebot auch mit seiner für sehr gut befundenen Hotline und geringen Wartezeiten. Alle anderen Vermittlungsportale fielen mit der Note Mangelhaft durch. Die Türöffnung zum Festpreis kann bei Gelbe Seiten online oder telefonisch gebucht werden und ist derzeit in 56 deutschen Städten verfügbar. Kostenpunkt: 89 Euro für eine zugefallene und 119 Euro für eine abgeschlossene Tür – Tagestarif, Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Auch die Verbraucherzentrale rät dazu, stets einen bekannten und vertrauenswürdigen Schlüsseldienst-Vermittler oder Fachbetrieb zu kontaktieren. Wer im Notfall erst nach einem geeigneten Dienstleister suchen muss, sollte darauf achten, einen Anbieter aus der näheren Umgebung zu wählen. Besonders wichtig ist es zudem, die individuelle Situation vorab genau zu schildern und einen entsprechenden Festpreis zu vereinbaren. Erscheint das Angebot überteuert, sollte es direkt abgelehnt und ein anderer Schlüsseldienst kontaktiert werden. Weist die Rechnung nach erledigtem Auftrag unklare Positionen auf oder weicht der Betrag ohne triftigen Grund vom vereinbarten Festpreis ab, sollte auf keinen Fall gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn der Anbieter versucht, Druck auszuüben. Im Zweifel, so die Verbraucherzentrale, ist die Polizei zu rufen.

Über Gelbe Seiten
Gelbe Seiten wird von DTM Deutsche Tele Medien und 15 Gelbe Seiten Verlagen gemeinschaftlich herausgegeben. Die Herausgeber-GbR gewährleistet, dass die vielfältigen Inhalte von Gelbe Seiten als Spezialist für Branchenverzeichnis-Angebote den Nutzern als Buch, online und mobil über www.gelbeseiten.de sowie u. a. als Apps für Smartphones und Tablets zur Verfügung stehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Im Jahr 2019 verzeichneten die Produkte von Gelbe Seiten medienübergreifend ca. 637 Mio. Nutzungen*. Die Bezeichnung Gelbe Seiten ist in Deutschland eine geschützte und auf die Gelbe Seiten Zeichen-GbR eingetragene Wortmarke. Ebenfalls besteht u. a. Markenschutz für die Gelbe Seiten Zeichen-GbR für eine abstrakte Verwendung der Farbe Gelb.

*Quelle: „GfK Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2019“; repräsentative Befragung von 16 Tsd. Personen ab 16 Jahren, In Auftrag gegeben von: Gelbe Seiten Marketing GmbH, Das Örtliche Service- und Marketing GmbH, Das Telefonbuch-Servicegesellschaft mbH.

Kontakt
Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft mbH
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Bildquelle: AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus