Start Auto und Verkehr Zweifel am Bußgeldbescheid? – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Zweifel am Bußgeldbescheid? – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Wie Autofahrer Fehler erkennen und Einspruch einlegen können

Die meisten Autofahrer wurden schon mal geblitzt oder sind über eine rote Ampel gefahren. Wenn dann der Bußgeldbescheid kommt, bedeutet das meist hohe Kosten. Doch was viele Autofahrer nicht wissen: Schätzungen zufolge ist jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft – bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen es sogar 80 Prozent sein. Wer einen Fehler erkennt, kann dagegen Einspruch erheben. Welche Fehler vorkommen und wie Autofahrer dann vorgehen sollten, erläutert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Welche Angaben muss der Bescheid enthalten?

Verstoßen Autofahrer gegen die Straßenverkehrsordnung, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Was folgt ist ein Bußgeldbescheid. „Welche Angaben dieser Bescheid enthalten muss, legt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten fest“, so Michaela Rassat. Diese sind:

– Angaben zum Beschuldigten sowie möglichen weiteren Beteiligten (unter anderem Name, Anschrift, Kennzeichen)
– Name und Anschrift der Bußgeldbehörde
– Angaben zur Tat (Tatvorwurf, Zeit, Ort, gesetzliche Tatbestandsmerkmale, angewandte Bußgeldvorschrift)
– Angabe von Beweismitteln (zum Beispiel Blitzerfoto, genutztes Messgerät)
– Festgesetztes Bußgeld und mögliche Nebenfolgen (zum Beispiel Fahrverbot)

Dazu kommen der Hinweis, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch erfolgt sowie die Information, dass ein Einspruch auch negative Folgen für den Betroffenen haben kann. Diese Hinweise finden sich in der Rechtsbehelfsbelehrung meist auf der Rückseite des Schreibens. Dort muss auch angegeben sein, innerhalb welcher Frist der Betroffene bei welcher Behörde Einspruch einlegen kann. „Außerdem enthält der Bescheid die Frist, innerhalb der Autofahrer die Geldbuße begleichen müssen – in der Regel zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheides“, erläutert die Juristin von ERGO. Hierzu kommt noch die Erklärung, dass Autofahrer die Behörde bei einer Zahlungsunfähigkeit innerhalb von zwei Wochen über die Gründe informieren müssen. Zuletzt darf der Hinweis nicht fehlen, dass bei nicht fristgemäßer Zahlung ohne Vorbringen entsprechender Gründe Erzwingungshaft droht. „Sind die Angaben unvollständig oder fehlerhaft, können Autofahrer unter Umständen Einspruch einlegen“, ergänzt Rassat.

Welche Formfehler kommen vor?

Immer wieder kommt es vor, dass Bußgeldbescheide unvollständig oder fehlerhaft sind. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise

– die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt,
– der Hinweis auf Erzwingungshaft fehlt,
– die Personenangabe fehlerhaft ist und so keine zweifelsfreie Identifizierung möglich ist,
– die Fristberechnung fehlerhaft ist.

Aber nicht jeder Fehler macht den Bescheid gleich ungültig. Dies ist nur bei schwerwiegenden Fehlern der Fall, etwa bei falschen Angaben zu Tatzeit und -ort oder falschem Namen des Betroffenen. Ein oder zwei falsche Buchstaben im Namen reichen nicht. Und auch eine fehlende oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt nur zur Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr (§ 58 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Rechtsexpertin rät: „Wer denkt, sein Bußgeldbescheid sei fehlerhaft, sollte das Dokument von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen, um sicherzugehen, dass ein Einspruch berechtigt ist.“ Wichtig dabei: Ein Einspruch ist nur bis zu zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids möglich.

Welche anderen Fehler kommen vor?

Nicht nur formelle Fehler können einen Bußgeldbescheid anfechtbar machen. Viel häufiger sind technische Fehler oder Bedienungsfehler insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen – also Fehler bei der Beweisführung. Die Geräte müssen geeicht und kalibriert sein und von fachkundigem Personal richtig bedient werden. Schon ein falscher Winkel zur Fahrbahn kann zu Fehlern führen, ebenso wie Nebel, Lichtreflexe, fehlerhafte Abstandssensoren oder andere Autos. „In einigen Bundesländern dürfen die Behörden bestimmte Gerätetypen gar nicht mehr verwenden, da nicht nachvollziehbar ist, wie deren Messergebnisse zustande kommen“, so Rassat. „Bei Beweisfotos muss zudem die abgebildete Person ausreichend erkennbar sein.“ Ein Rechtsanwalt kann bei der Behörde Akteneinsicht nehmen und feststellen, ob für das Gerät ein Eichprotokoll vorlag, wer es bedient hat und ob bei der Messung alles ordnungsgemäß abgelaufen ist. Die Akte enthält ein genaues Messprotokoll. Unter Umständen können Betroffene so den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten. In Hessen zum Beispiel gelten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Messungen als ungültig, die durch private Dienstleister im Auftrag von Gemeinden durchgeführt worden sind.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nicht bei jedem ungültigen Bußgeldbescheid ist ein Einspruch sinnvoll. Fehlt es beispielsweise an ausreichenden Gründen, kann der Einspruch abgelehnt werden. Autofahrer müssen dann unter Umständen die Kosten für das Verfahren übernehmen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, fallen weitere Kosten an – bestätigt das Gericht den Bußgeldbescheid, müssen Betroffene die Anwalts- und Verfahrenskosten tragen. „Deshalb sollten sie vorab den Kosten-Nutzen-Faktor abwägen. Bei der Einschätzung kann beispielsweise auch ein Anwalt unterstützen“, rät die ERGO Juristin. „Ein Nutzen ist zum Beispiel gegeben, wenn der Betroffene für sein Vergehen ein Fahrverbot erhalten hat, jedoch in seinem Beruf auf den Führerschein angewiesen ist“, erläutert Rassat.

Was ist beim Einspruch zu beachten?

Wer sich dazu entscheidet, gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, sollte beachten: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an die zuständige Behörde gerichtet sein. Damit er anerkannt wird, sollten folgende Angaben enthalten sein: Absender, Empfänger, Betreff, Begründung, Aktenzeichen sowie Datum, Ort und Unterschrift. Bleibt die Behörde nach dem Einspruch bei ihrer Ansicht, leitet sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Es folgt oft ein Gerichtsverfahren, bei dem der Betroffene persönlich erscheinen muss. Das Gericht prüft dann den Fall genau und kann zum Beispiel auch Zeugen vorladen.
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